Diskriminierung im Jobcenter: Nur ein individuelles Problem?
„Eine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages , S. 285f, 290-297). Der Bericht empfiehlt beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts zum Diskriminierungsschutz und die Einrichtung unabhängiger und neutraler Beschwerdestellen. Dazu hat die Linksfraktion eine kleine Anfrage eingereicht und im Detail die Position der Bundesregierung dazu abgefragt. In der Gesamtheit sieht die Bundesregierung entgegen der Antidiskriminierungsstelle keine Diskriminierung von SGB II – BezieherInnen, sie lehnt insbesondere den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab und somit Ansprüche bei Diskriminierungen durch das AGG. Die Bundesregierung will keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche wg. Diskriminierung einführen (Frage 10g). Das heißt, organisationale und strukturelle Diskriminierungen können nicht bestraft werden, nur diskriminierende MitarbeiterInnen. Ebenso wird die Einführung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen abgelehnt (Frage 12). Siehe die Linkenanfrage und Antwort der BR “ Aus dem Thomé Newsletter 26/2019 vom 14.07.2019