Beistände bei Amtsterminen trotz COVID-19 möglich

Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage„Aufgrund mehrerer Anfragen an uns habe ich die Bundesregierung gefragt: Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einzelne Jobcenter wegen der Covid-19-Situaation Leistungsbeziehenden untersagen, sich bei Meldeterminen von Beiständen begleiten zu lassen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für rechtmäßig trotz des Rechts auf einen Beistand gern. § 13 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch? Die Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch kann ein Leistungsbezieher bzw. eine Leistungsbezieherin zur Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Zu beachten sind aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 die derzeit geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Länder.“ Mitteilung von Katja Kipping vom 21. Juli 2020 externer Link (mit Link zur kompletten Antwort der Bundesregierung)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=175904
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