Krankengeld: Das Ringen um die Krankengeld-Falle
„Die Interessen der arbeitslosen Krankengeld-Bezieher bleiben im Getöse um das Versorgungsstärkungsgesetz unbeachtet. Noch ist kein Ansatz zu erkennen, die bisherigen Opfer der dritten Staatsgewalt – das sind die Gerichte, hier speziell des Bundessozialgericht (BSG) – angemessen zu berücksichtigen. Auch für die Zukunft ist im Ringen um die BSG-Krankengeld-Falle nur ein unzureichender Kompromiss in Sicht. Worum geht es? Seit einem BSG-Urteil aus 2007 sind „überschneidende“ Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen zwingend notwendig, um weiterhin Krankengeld zu bekommen. „Lückenlose“ Bescheinigungen oder – wie eigentlich im SGB V geregelt – eine ununterbrochene ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit reichen nicht aus. (…) Die Krankengeld-Falle ist also vom Bundessozialgericht „hausgemacht“ und wird vom Krankenversicherungs-System „gepflegt„…“ Pressemitteilung der Bürger Initiative Gesundheit e.V.vom 14.04.2015