Flüchtlingshelfer: Die gute Tat kann teuer werden

Dossier

Refugees welcome!„Viele Deutsche haben Flüchtlingen mit Bürgschaften geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Das Risiko schien überschaubar. Doch nun fordern Jobcenter teilweise viel Geld von den Bürgen, oft geht es um 10 000 Euro und mehr. Die Helfer fühlen sich im Stich gelassen. Eine Gesetzesänderung erlaubt es dem Staat, Bürger länger zur Kasse zu bitten. (…) Es ist die Zeit, als nur wenige Kontingentflüchtlinge nach Deutschland kommen, die Schrecken des Bürgerkriegs jeden Abend im Fernsehen laufen, der Druck auf die Politik steigt. Aufnahmeprogramme sollen den Druck verringern, die Bürgen kommen da gerade recht, ein paar Monate sollen sie einspringen, bis der Status der Flüchtlinge klar ist, betont die neue schwarz-grüne hessische Landesregierung. Auch das SPD-geführte Innenministerium von Nordrhein-Westfalen erklärt im April 2015: „Die Geltungsdauer einer entsprechenden Verpflichtungserklärung endet bei Beendigung des Aufenthalts oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels“ – jedoch nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière anderer Auffassung ist. Und diese andere Auffassung wird am 6. August 2016 Gesetz. Fast eine Million Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen, die große Koalition verschärft die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus“ heißt es nun im Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes – Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren…“ Beitrag von Matthias Drobinski vom 28. August 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link und neu dazu:

  • Rechtsunsicherheit beseitigt: Flüchtlingsbürgen auch von Forderungen der Sozialämter entlastet New
    Bürgen für Flüchtlinge aus Syrien können aufatmen. Auch die kommunalen Sozialämter sollen auf ihre Forderungen verzichten. Das hat das Bundessozialministerium nun klargestellt. Menschen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, werden nun auch von kommunalen Sozialämtern in der Regel nicht mehr zur Kasse gebeten. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Sozialministerien der Bundesländer hervor, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im März hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, von Forderungen abzusehen. Für die kommunalen Sozialämter stand eine Lösung bislang noch aus…“ Meldung vom 27. Juni 2019 beim Migazin externer Link
  • Arbeitsagentur: Die meisten Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen 
    „… Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen in den meisten Fällen verschont werden. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur in Nürnberg an die gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter hervor, die dem MiGAZIN vorliegt. Danach sei bei Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang von Landesaufnahmeprogrammen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, durchweg „von einer Heranziehung“ der Bürgen abzusehen. Von der Zahlungspflicht ausgenommen werden darüber hinaus Bürgen, die ihre Erklärung auf einem bundeseinheitlich verwendeten Formular abgegeben hatten, das eine Haftung „bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck“ vorsah. Gleiches gilt demnach, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Bürgschaft „finanziell nicht ausreichend leistungsfähig“ waren. Die Weisung hat die Bundesagentur nach eigenen Angaben in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium erlassen…“ Meldung vom 8. März 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Die Flüchtlingsbürgin: Hilfsbereitschaft hat für Wolfsburgerin ungeahnte Folgen 
    „… Als Tausende Menschen im Jahr 2014 vor der Terrormiliz ISIS im Nordirak fliehen, verfolgt die evangelische Pastorin Uta Heine im mehr als 4.000 Kilometer entfernten Wolfsburg die Bilder betroffen am Fernseher. „Ich war fix und fertig“, erinnert sich die 57-Jährige. Angesichts des Flüchtlingsdramas wird ihr klar, dass sie etwas tun möchte. Heine übernimmt, wie viele Menschen bundesweit, eine sogenannte Verpflichtungsgeberschaft. Sie bürgt dafür, dass eine siebenköpfige syrische Familie auf legalem Weg nach Deutschland reisen kann. Damals ahnt die alleinerziehende Mutter noch nicht, was ihr bevorsteht. Etwa drei Jahre später flattern der Pastorin Briefe vom Jobcenter ins Haus. Sie soll rund 38.500 Euro an Sozialleistungen zurückzahlen. „Ich war fassungslos“, sagt Heine. Die syrische Familie hatte nur wenige Monate nach ihrer Ankunft den Flüchtlingsstatus erhalten. Wie vielen anderen war auch Heine gesagt worden, dass ihre finanzielle Verantwortung damit erlischt. Doch der Bund legte rückwirkend längere Fristen fest. (…) Dass nun manche kritisieren, dass der Steuerzahler für die Naivität der Flüchtlingsbürgen aufkommen muss, findet Heine kurzsichtig. Manche Probleme habe man damals noch nicht absehen können. Nach vier Jahren in der Flüchtlingshilfe sehe auch sie vieles differenzierter, denn nicht alle könnten sich gleichermaßen leicht integrieren. „Mir war wichtig, in aktueller Not zumindest für einige Hilfe zu ermöglichen.“ Dazu stehe sie auch heute noch. „Wir können nicht einfach so tun, als würde unsere Verantwortung an der Haustür aufhören.“ Beitrag von Charlotte Morgenthal vom 13. Februar 2019 bei MiGAZIN externer Link
  • [Betroffene skeptisch] Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen: Bund und Länder einigen sich 
    „Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen, die Bürgen von Flüchtlingen in Rechnung gestellt wurden. Betroffene reagierten skeptisch auf die Ankündigung. (…) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Donnerstag in Berlin, Bund und Länder hätten sich auf eine Lösung verständigt. Er werde die Jobcenter anweisen, von den Rückforderungen abzusehen, sagte Heil. Das sei ein gute Nachricht für alle, die syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen geholfen haben. Ein Sprecher des NRW-Flüchtlingsministeriums erklärte in Düsseldorf, es müssten nun „noch fachliche Details abgestimmt werden“. Dieser Schritt werde „zeitnah“ erfolgen. Laut Minister Heil übernehmen Bund und Länder die Kosten anteilig. Eine genaue Summe nannte er nicht. Es handele sich um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, sagte Heil. Wer vor dem Jahr 2016 rechtlich falsch beraten worden sei oder für wen die Rückforderung eine besondere Härte darstelle, müsse nicht zahlen. (…)nitiativen von Flüchtlingsbürgen reagierten skeptisch. „Wenn Minister Heil nicht mehr gesagt hat, bleiben entscheidende Fragen offen“, sagte Rüdiger Höcker vom Kirchenkreis Minden am Donnerstag dem „Evangelischen Pressedienst“. So sei nur von den Forderungen der Jobcenter die Rede, nicht aber von den Ansprüchen der kommunalen Sozialämter an Flüchtlingsbürgen. Diese machten aber ein Viertel aller Bürgschaften aus, erklärte Christian Osterhaus vom Koordinationskreis Bonner Bürginnen und Bürgen. Besorgt äußerten sich beide Initiativen auch, ob Betroffene nachweisen müssten, dass sie „rechtlich falsch beraten“ worden seien oder die Rückforderung „eine besondere Härte“ darstelle. Unklar sei auch, ob Bürgen die bereits gezahlt hätten, ihr Geld zurückbekämen, und was aus den zum Teil hohen Anwalts- und Gerichtskosten werde, erklärten die beiden Sprecher. Heil habe sich zudem auf Verpflichtungserklärungen „vor dem Jahr 2016“ bezogen. Doch habe es gerade in jenem Jahr noch viele Bürgschaften gegeben, betonte Osterhaus. „Gilt die Lösung wirklich für alle oder fallen doch etliche Betroffene durch das Netz?“, fragte der Bonner Flüchtlingsbürge…“ Beitrag vom 25. Januar 2019 von und bei MiGRATION externer Link
  • Staat verlangt von Flüchtlingsbürgen über 21 Millionen Euro zurück 
    „… Jobcenter fordern bundesweit von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach haben Jobcenter rund 2.500 Bescheide an Personen oder Initiativen verschickt, die sich zwischen 2013 und 2015 verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen. Unterdessen dämpfte die nordrhein-westfälische Landesregierung Hoffnungen auf eine schnelle Lösung in dem Konflikt. Allein auf Niedersachsen entfällt mit 7,2 Millionen Euro rund ein Drittel der bundesweit geforderten Erstattungen, wie es weiter hieß. Diese Summe verteilt sich auf 764 Kostenbescheide. Mit 750 Rechnungen an Flüchtlingsbürgen liegt Nordrhein-Westfalen knapp dahinter, dabei geht es um fast 5,7 Millionen Euro. Über eine Million Euro verlangen Jobcenter auch in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg zurück, während in Brandenburg gerade einmal 57.000 Euro von zehn Verpflichtungsgebern erstattet werden sollen. Die Forderungen werden allerdings derzeit nicht eingetrieben, bis zu einer Klärung des Streits gilt eine sogenannte „befristete Niederschlagung“.(…) Der ungeklärte Konflikt beschäftigt seit längerem auch die Verwaltungsgerichte. Allein in Niedersachsen laufen derzeit 482 solcher Verfahren, wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ ergab. Das Verwaltungsgericht Köln meldete allein 100 Klagen aus Bonn. Rund 100 Bürgen suchen ihr Recht vor dem Verwaltungsgericht Minden, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat 77 Fälle zu bearbeiten. Während das Verwaltungsgericht Köln jüngst mehreren Bürgen recht gab, weil die Behörden deren finanzielle Leistungsfähigkeit offenbar nicht ausreichend geprüft hatten, milderte das Verwaltungsgericht Gießen die Forderungen lediglich um Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung ab.“ Bericht von und bei MiGAZIN vom 7. Januar 2019 externer Link
  • Verwaltungsgericht weist Klagen von Flüchtlingsbürgen teilweise ab 
    Sechs Klagen von Flüchtlingsbürgen hat das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch entschieden. Den Klagen wurde zu einem geringen Teil stattgegeben. Das Jobcenter Gießen fordert in 214 Beischeiden insgesamt 900.000 Euro von Bürgen zurück. Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Mittwoch erneut über Klagen von Flüchtlingsbürgen entschieden. Die 6. Kammer sei nach demselben Strickmuster verfahren wie bisher, sagte eine Gerichtssprecherin dem „Evangelischen Pressedienst“. Danach wurde den Klagen nur zu einem geringen Teil stattgegeben, soweit nämlich das Jobcenter auch die Kostenübernahme für die Kranken- und Pflegeversicherung verlangt habe. Dieser Anteil lag bei jeweils knapp zehn Prozent der geforderten Kosten. (6 K 353/17.GI. und 5 weitere) Die Bürgen hatten sich gegenüber Ausländerbehörden verpflichtet, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge in Deutschland aufzukommen. Insgesamt verhandelte die 6. Kammer sechs Klagen. Die Bürgen wandten sich gegen Bescheide des Jobcenters Gießen. In allen Fällen erstreckten sich die Verpflichtungserklärungen trotz kleinerer Unterschiede im Wortlaut nach Auffassung der Kammer allein auf den Aufenthaltszweck…“ Meldung vom 20. Dezember 2018 beim Migazin externer Link
  • Flüchtlingsbürgen: Jobcenter zieht 45.000-Euro-Kostenbescheid zurück
    „… Erneut ist ein Verfahren über Bürgschaften für Flüchtlinge zugunsten einer Bürgin ausgegangen. Eine Frau aus Bonn muss keine Sozialleistungen an das Jobcenter zurückzahlen, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln dem „Evangelischen Pressedienst“ am Mittwoch sagte. Bei der Verhandlung habe das Jobcenter Bonn am Dienstag von sich aus den Kostenbescheid in Höhe von 45.000 Euro aufgehoben, sagte die Sprecherin. Zuvor habe das Gericht den deutlichen Hinweis gegeben, dass die Leistungsfähigkeit der Klägerin bei Abgabe der Verpflichtungserklärung nicht hinreichend geprüft wurde. (Az.: 5 K 2325/18) (…) Das Gericht habe dem Jobcenter empfohlen, vor weiteren Zahlungsbescheiden genaue Einzelfallprüfungen vorzunehmen, sagte die Gerichts-Sprecherin. (…) In einer zweiten am Dienstag verhandelten Klage von Flüchtlingsbürgen wird das Urteil nach Angaben des Gerichts schriftlich zugestellt. Hier sei es um eine Rückforderung des Jobcenters von rund 20.000 Euro Sozialleistungen für zwei Syrer gegangen, erklärte die Pressesprecherin. Der Fall sei ähnlich gelagert wie zwei Verfahren, die das Gericht Ende September zugunsten der Flüchtlingsbürgen entschieden hatte, sagte Osterhaus. (…) Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht. Beim Verwaltungsgericht Köln sind nach eigenen Angaben alleine 100 Klagen aus Bonn anhängig. An den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen laufen derzeit 482 solcher Verfahren, wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ ergab…“ Beitrag vom 13. Dezember 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Bürgschaften für Syrer: Petitionsausschuss setzt sich für Flüchtlingsbürgen ein 
    „… Der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags setzt sich für Flüchtlingsbürgen ein, die Zahlungsaufforderungen von Behörden erhalten haben. Die Landesregierung solle sich dafür starkmachen, dass die Rechnungen bis zu einer »endgültigen politischen Lösung« ausgesetzt werden, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Gremiums. Mit den zuständigen Behörden sollten »auf allen Ebenen« Gespräche in diesem Sinne geführt werden. Rüdiger Höcker vom Kirchenkreis Minden sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er erwarte, dass die politisch Verantwortlichen endlich eine einvernehmliche Lösung vorlegen. Der Petitionsausschuss hatte in der vergangenen Woche in Düsseldorf über eine Eingabe von evangelischer Kirche und Initiativen aus Minden beraten. Der Ausschuss nehme die Zusage des NRW-Integrationsministeriums »wohlwollend zur Kenntnis«, sich gegenüber dem Bund für eine Lösung im Sinne der Flüchtlingsbürgen einzusetzen, hieß es. (…) Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gegen eine Kirchengemeinde unterstreiche, wie dringend eine politische Lösung sei, erklärte der Petitionsausschuss. Das Gericht hatte am 8. August die Evangelische Kirchengemeinde Lübbecke zur Rückzahlung von 10.000 Euro an die Stadt Lübbecke verurteilt. Die Gemeinde hatte für eine 77-jährige Syrerin gebürgt, die nach ihrer Anerkennung Hilfe zur Grundsicherung im Alter bekommt.“ Bericht von und bei neues Deutschland vom 24. August 2018 externer Link
  • Rechnungen von Sozialämtern und Jobcentern: Flüchtlingsbürgen sollen zahlen 
    „Personen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, erleben teilweise eine böse Überraschung: Sozialämter und Jobcenter wollen rückwirkend die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen erstattet bekommen. In Bonn haben sich Betroffene zusammengeschlossen – es geht offenbar um Forderungen von bis zu 100.000 Euro. (…) Der Moderator des Abends leitet ein – und die Sorgen im Raum sind geradezu spürbar. Denn: Hier, an der Lukaskirche, geht es um viel Geld – und die Menschen, die heute gekommen sind, haben einst, vor allem in Jahren 2014, 2015 gebürgt. Für die Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland. Fast alle hier haben offizielle Schreiben vom Amt dabei, sei es vom Jobcenter oder anderen Einrichtungen. Denn: Diese fordern nun Geld zurück. (…) Die Ursache für die nun aufkommende Unsicherheit liegt an einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016: Die Große Koalition verschärfte damals die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus“, heißt es seitdem in Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes. Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren. Im Januar 2017 wurde dies zudem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt…“ Beitrag von Moritz Küpper vom 10. Juli 2018 beim Deutschlandfunk externer Link – Da das BVerwG (vgl. BVerwG 1 C 10.16 vom 01.03.2017) nur anhand seiner nicht zwingenden Begriffdefinition des „Aufenthaltszwecks“ entschied, bleibt nach § 119 BGB die Entscheidung weiterhin mehr als fragwürdig. Erlaubt das Gesetz doch ausdrücklich eine Anfechtung wegen Irrtum – eben auch über den Inhalt der Begriffbestimmung von „Aufenthaltszweck“ (laut Gericht in der Vereinbarung wörtlich: „bis zur Beendigung des Aufenthalts … oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck“) Doch das BVerwG hat nicht einmal seine kritikwürdige Interpretation mit Blick auf § 119 BGB überprüft, obwohl „anzunehmen ist, dass “ von den Bürgern niemand „bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles“ – so das Gesetz – seine Willenserklärung für eine Bürgschaft so abgegeben hätte, wie das Gericht unterstellt.
  • OVG Münster: Bürge muss nicht weiter für Flüchtlinge zahlen 
    Ein Bürge muss nicht für Sozialleistungen eines syrischen Flüchtlings aufkommen, nachdem ihm Asyl gewährt wurde. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Bisher hatten Gerichte unterschiedlich geurteilt. (…) Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar grundsätzlich geklärt, dass ein Flüchtlingsbürge auch nach einer Anerkennung für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen müsse, erläuterte das Oberlandesgericht. Das Jobcenter habe jedoch bei seiner Forderung nicht die in diesem Fall maßgebliche Anordnung des rheinland-pfälzischen Integrationsministerium berücksichtigt. In zwei anderen Fällen hatte das Gericht am 8. Dezember entschieden, dass Bürgen aus Nordrhein-Westfalen auch nach der Anerkennung von syrischen Flüchtlingen weiter für ihren Lebensunterhalt haften müssen (AZ: 18 A 1040/16 und 18 A 1197/16). Allerdings müssten die Bürgen nicht für Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen. In diesen Fällen gelte die Aufnahmeanordnung des NRW-Innenministeriums…“ Meldung vom 22. Dezember 2017 beim Migazin externer Link zum Urteil AZ: 18 A 1125/16 (darin verlinkt)
  • Rechtsstreit geht weiter: Gericht verhandelt erneut über Klagen von Flüchtlingsbürgen
    „… Das Verwaltungsgericht Gießen verhandelt an diesem Dienstag erneut über Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Kriegsflüchtlinge übernommen haben. Die Kläger wenden sich gegen Bescheide des Jobcenters Gießen, das entstandene Kosten von den Bürgen zurückfordert. (…) In anderen Bundesländern wurden dazu bereits Gerichtsurteile gefällt, die die Bürger zur Zahlung verpflichten. So entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, dass, wer für Flüchtlinge gebürgt hat, auch nach deren Anerkennung für ihren Lebensunterhalt haften muss. Das Urteil fiel unter Verweis auf den die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar dieses Jahres (BVerwG 1 C 10.16 externer Link). (…) Laut dem Gießener Gericht sind die Kläger der Meinung, dass mit der Flüchtlingsanerkennung die Verpflichtungserklärungen erloschen seien. Durch die Gewährung von Asyl habe sich der Status der Flüchtlinge geändert. (…) Hintergrund der Streitereien vor den Gerichten sind unterschiedliche Rechtsauffassungen der Behörden. Im Kern geht es um eine Bestimmung im Aufenthaltsgesetz und die Frage, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert – und damit die Bürgschaft endet…“ Beitrag vom 12. Dezember 2017 von und bei Migration externer Link
  • Innenministerkonferenz: Länder suchen Lösung für Flüchtlingsbürgen
    „Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, werden immer häufiger zur Kasse gebeten. Teilweise sollen die Bürgern mehreren Zehntausend Euro zahlen. Jetzt suchen die Bundesländer eine Lösung. Man können die Helfer nicht im Regen stehenlassen. (…) In Niedersachen fordern Kommunen, Flüchtlingsrat und Diakonie die Einrichtung eines Hilfsfonds des Landes für Bürgen. Privatpersonen und Institutionen hätten 2014 und 2015 auf Basis einer „problematischen Rechtsauffassung“ des Innenministeriums Bürgschaften für geflüchtete Syrer unterschrieben, erklärte der niedersächsische Städtetag am Freitag. Es dürfe nicht sein, dass wohlmeinende Bürger oder Kirchengemeinden Härten ausgesetzt würden, weil sie falsch beraten worden seien.“ Beitrag vom 11. Dezember 2017 von und bei Migazin externer Link
  • Bürgen von Flüchtlingen sollen Unsummen zahlen
    „Flüchtlingspaten haben Syrern geholfen, sich legal vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland zu retten – und mit ihrem Hab und Gut gebürgt. Nach einer Gesetzesänderung fanden Flüchtlingshelfer horrende Forderungen in der Post. Sind sie in den Mühlen einer zunehmend restriktiven Flüchtlingspolitik geraten? (…) [Ahmad] Tayeb bürgt mit seinem Hab und Gut für 37 Angehörige: Brüder, Schwestern und deren Kinder. Er ist nur einer von zahlreichen Flüchtlingshelfern, denen das örtliche Jobcenter in den letzten Wochen Kostenbescheide zustellte – zum Teil geht es um Forderungen von 100.000 Euro und mehr. (…) Im Vertrauen auf die Rechtsauffassung der Landesregierung gingen Tayeb, Thormeier und Hunderte weiterer Flüchtlingspaten davon aus, dass die Bürgschaft erlischt, sobald ihre Schützlinge als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind – und damit in die Obhut des staatlichen Sozialsystems übergehen. Aus dem Innenministerium heißt es, man vertrete weiterhin die Auflassung, dass die Bürgschaft mit dem Tag der Anerkennung der Flüchtlinge enden müsse. Doch die Bundesregierung sah das anders (…) Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht – und das hat im Januar dieses Jahres zugunsten der Bundesregierung entschieden. Die Große Koalition im Bund verschärfte unterdessen die Regeln für den Zuzug nach Deutschland. Das Arbeitsamt kann nun für die Dauer von bis zu fünf Jahren die Kosten von den Bürgen zurückverlangen, wenn anerkannte Flüchtlinge Hartz IV beziehen.“ Beitrag von Alexander Budde vom 30. November 2017 beim Deutschlandfunk externer Link Audio Datei (Audiolänge: ca. 5:50 Min.)

    • Anm.: Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Rückwirkung verfassungsrechtlich fragwürdig, betonte doch das Bundesverfassungsgericht z.B. am 3. Dezember 1997: „Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten..“ (BVerfGE 2 BvR 882/97). Offenbar gilt jedoch bei Gesetzen zur Flüchtlingsproblematik anderes Recht als bei Kapitalsubventionen (deutsches Klassenrecht). Siehe BVerwG-Pressemitteilung externer Link und das BVerwG-Urteil externer Link
  • Anm. zum Beitrag von Matthias Drobinski vom 28. August 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link: Wie aus dem Rentenrecht bekannt, bei dem eine neue günstigere Regel bezüglich Abzüge bei vorzeitiger in Anspruchnahme der Rente nicht für die Fälle vor der Gesetzesverabschiedung gelten soll (keine Rückwirkung), soll dies nun bei beim Flüchtlingsrecht völlig anders sein. Hier wird bei der Bürgschaft eine Gesetzeslage angewandt werden, die bei der Abgabe der Bürgschaft gar nicht existierte. Ob hier eine Anfechtung wegen Irrtum möglich ist, was vorgeschlagen wird, ist schon logisch fragwürdig. Denn was da noch an Angriffen auf soziale Rechte kommt, hier irren sich wohl heute viele.

Siehe dazu auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120710
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