In aller Stille. Tarifverhandlungen zur Leiharbeit

DossierDGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschen

In der Leih- und Zeitarbeit gilt nach Gesetz „equal pay und equal treatment“. Zumindest, solange kein Tarifvertrag existiert, der anderes für die Branche regelt. Einen solchen Tarifvertrag gibt es aber. Und dieser wird derzeit neu verhandelt, obwohl die bisherige Ausrede, „die Christlichen“ sich zurückgezogen haben! Allen Aufrufen, Unterschriftensammlungen und Protesten zum Trotz (so z.B. Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit! Wir fordern das Ende von DGB-Tarifverträgen in der Zeitarbeit! und weitere, siehe Leiharbeit und Gewerkschaften) verhandelt die DGB-Tarifgemeinschaft seit dem 14. März über neue Tarifverträge mit den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZ. Siehe dazu:

  • Etwas mehr Geld, etwas weniger Streikbruch. Trotz heftiger Kritik hat der DGB einen neuen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche abgeschlossenNun ist es doch passiert. Allem Protest der Basis zum Trotz haben die DGB-Gewerkschaften am 17. September 2013 einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche unterzeichnet. Während die Gewerkschaftsspitzen den Abschluss teilweise überschwänglich loben, sprechen linke KritikerInnen von »Dumping dank DGB« und vom Erhalt eines »billigen Flexibilisierungsinstruments« für die Industrie. Der Grund für die Wut über den neuen Tarifabschluss ist allerdings gar nicht so leicht zu verstehen, schließlich könnte die juristische Situation verworrener kaum sein…“ Artikel von Sancho Panza in analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis vom 15.10.2013 – wir danken der Redaktion!
  • No way to equal pay – Nach dem DGB-Tarifabschluss zur LeiharbeitDer Ärger und das Unverständnis der Gewerkschaftslinken über den Tarifabschluss der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.), der eine Laufzeit bis Dezember 2016 hat, ist groß. Die Vorstöße aus Teilen von ver.di, von einigen IG MetallerInnen sowie einigen Arbeitsrechtlern, die Tariföffnungsklausel im Gesetz (AÜG) darüber praktisch stillzu­legen, dass kein Tarifvertrag abgeschlossen wird, und so dem (auch europa-rechtli­chen) gesetzlichem Leitbild »Equal Pay« nachzukommen, wurden nur halbherzig und nicht ergebnisoffen geprüft...“ Artikel von Andreas Bachmann, erschienen in, express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 10/2013
  • Tarifverhandlungen Leiharbeit: Verhandlungsergebnis liegt vor – Erklärungsfrist bis 15. Oktober 2013. „Stillschweigen gilt als Zustimmung“Die Tarifkommission der IG Metall zur Leiharbeit hat sich am Tag nach Erzielung eines Verhandlungsergebnisses zwischen den Arbeitgeberverbänden und der DGB-Tarifgemeinschaft zur Leiharbeit getroffen. Bei dieser Sitzung gab es noch KEINE Empfehlung an den Vorstand der IG Metall, dieses Verhandlungsergebnis zu akzeptieren. Jetzt ist es an der Zeit, die Meinungen der Leiharbeitskräfte einzuholen – ob in der IG Metall organisiert oder noch nicht. Um diese Meinungen zu bekommen sind auch die Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall in den „entleihenden“ Unternehmen gefragt! Warum? Weil die wenigsten „verleihenden“ Unternehmen über Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute verfügen, brauchen Leiharbeitskräfte die Solidarität aus den „Einsatzbetrieben“. Genau dafür ist u.a. eine Gewerkschaft da! Leiharbeitskräfte, die in der IG Metall organisiert sind, können sich mit ihrer Meinungsäußerung direkt an ihre Verwaltungsstelle oder, wenn vor Ort vorhanden, auch an ihren Arbeitskreis Menschen in Zeitarbeit (AK MiZ) wenden.“  Meldung des Arbeitskreises Menschen in Zeitarbeit (AK MiZ) in der IG Metall auf der Startseite von ZOOM externer Link. In Hamburg z.B. treffen sich die Aktiven des Arbeitskreises Menschen in Zeitarbeit (AK MiZ) bei der IG Metall, Region Hamburg, am Dienstag, 24.09.2013, um 17 Uhr in der Verwaltungsstelle der IG Metall im DGB-Haus, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg – (Nähe Hauptbahnhof)
  • Wir verweisen erneut auf die die Debatte in den neuesten Beiträgen bei Zoom externer Link. Darunter z.B.: „2015 haben die Frisöre in Ost und West einen Mindestlohn von 8,50€. Glückwunsch, ver.di! 2016 erreichen dann auch die Leiharbeiter im Osten Frisörniveau. Danke, ig metall!“
  • Neuer alter Tarifvertrag für die Leiharbeit – über sozialpartnerschaftlichen Pragmatismus und Mindest-Mindestlohnrhetorik Artikel von und bei Stefan Sell (Aktuelle Sozialpolitik) vom 17. September 2013 externer Link.  Aus dem Text: „… Von Anfang an war es für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit klar, dass keinem Ergebnis zugestimmt wird, das nicht die 8,50 Euro als unterste Entgeltgruppe festschreibt. Damit haben wir zugleich die Lohnuntergrenze für den Branchenmindestlohn in der Leiharbeit Tarifvertrag für die Leiharbeit -  Grafik von und bei Stefan Sell (Aktuelle Sozialpolitik)festgelegt.“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. Das ist eine durchaus mutige Interpretation des nun vorliegenden Tarifergebnisses, denn schaut man sich die Werte für Ostdeutschland an, dann ist festzuhalten, dass dort  der auf der Forderungsebene für jetzt seitens der Gewerkschaften gleichsam in Stein gemeißelte Betrag von 8,50 Euro tatsächlich erreicht wird – allerdings erst im Juni 2016! Zugleich ist die mit dem Tarifabschluss auf Jahre festgeschriebene Zementierung einer ungleichen Bezahlung der Leiharbeiter in West und Ost zumindest begründungsbedürftig. Das wird Ärger geben innerhalb der Gewerkschaften, worüber gleich noch zu sprechen sein wird. Hinter diesem Punkt werden dann auch die anderen erzielten Verbesserungen im Regelwerk verblassen und verschwinden. (…) An anderer Stelle hört man dann immer wieder auch noch den Hinweis, dass ja bei abgelaufenen Tarifverträgen eine Nachwirkung der Tarifverträge gelten würde und die betroffenen Arbeitnehmer dann unter den bestehenden schlechten Bedingungen weiter arbeiten müssen. Diese Nachwirkungsthese wird allerdings von den Kritikern mit Blick auf die gesetzliche Normierung des „Equal Pay“ bei fehlendem Tarifvertrag bestritten – eine Frage, deren letztendliche Beantwortung in den Händen von Arbeitsrechtlern liegen muss. Auch wenn man ein Befürworter einer pragmatischen Vorgehensweise ist, dann muss zumindest die lange Laufzeit, die nun vereinbart wurde, verwundern. Hier wird tatsächlich auf Jahre hinweg ein tarifliche Eigenwelt für die Leiharbeit zementiert. Eine der größten Gefahren für die Gewerkschaften wird sein, dass sie am Beispiel dieses neuen Tarifabschlusses vorgeführt werden hinsichtlich ihrer „Mindest-Mindestlohnrhetorik“, die seit längerem immer auf die 8,50 Euro fokussiert war und ist und nachdem dieser Betrag immerhin Beschlusslage der Gewerkschaften darstellt, auch gut abgesichert im Binnengefüge der Gewerkschaften. In der Praxis geht es aber offensichtlich sehr wohl, hiervon zumindest für einen langen Übergangszeitraum abzuweichen…“
  • Dumping dank DGB Gewerkschaftsbund verlängert Tarifverträge für Leiharbeiter und unterläuft damit weiter den Grundsatz »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit«. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 18.09.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Auch wenn die DGB-Vorstände in ihren Stellungnahmen betonen, gesetzliche Regelungen gegen den Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen seien weiterhin nötig, ist das Signal klar: Lohndumping durch Leiharbeit bleibt möglich – wenn auch in gewissen Grenzen und unter Einbeziehung der »Sozialpartner«…“
  • Tarifabschluss LeiharbeitTarifergebnis Leiharbeit – folgende Ziele erreicht: Billiges Flexibilisierungsinstrument bleibt erhalten;  Niedriglohn wird zementiert; Kein Produktionsausfall durch Streiks; Equal Pay erfolgreich verhindert; Kapitalseite hoch zufrieden. Der von vielen KollegInnen befürchtete Tarifabschluss ist vollzogen…“ Kommentar von Herbert Thomsen von und bei IWW Bremen vom 17. September 2013 externer Link.  Aus dem Text: „… Das am Standort Deutschland produzierende Kapital kann weiterhin mit billigen Arbeitskräften zu extrem günstigen und flexiblen Bedingungen produzieren. Ein gigantischer Vorteil von VW und Co gegenüber allen anderen europäischen Wettbewerbern. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die IG Metall mit der Meyerwerft in Papenburg einen Haustarif für LohnarbeiterInnen in Werkverträgen abgeschlossen hat, der ebenfalls einen Mindestlohn von 8,50 Euro vorsieht. Damit scheinen sich die DGB Gewerkschaften, im Interesse des Kapitals, darauf eingelassen zu haben, Niedriglöhne auf Armutsniveaus mittels Tarifverträgen abzusichern. 8,50 Euro Brutto pro Stunde dürfte in fast allen Fällen die Voraussetzung erfüllen, mit Hartz IV das Einkommen aufzustocken…“
  • DGB-Tarifgemeinschaft: Gutes Ergebnis für Leiharbeitsbeschäftigte „… „Damit wird die Schere bei der Entlohnung zwischen Ost und West zumindest ein Stück weit geschlossen“, sagte Andrea Kocsis, die stellvertretende Vorsitzende von ver.di. (…)  Besonders wichtig ist aus Sicht von ver.di, dass der Tarifvertrag eindeutig klarstellt, dass Leiharbeitsbeschäftigte nicht eingesetzt werden dürfen, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil von einer der DGB-Gewerkschaften bestreikt wird…“ ver.di-Meldung vom 17. September 2013 externer Link
  • Neuer Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer „… Zusammen mit den IG Metall-Branchenzuschlägen kommen eingesetzte Leiharbeitnehmer in Metall- und Elektrobetrieben einer fairen Entlohnung einen deutlichen Schritt näher. (…)  Das Ziel bleibt die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern. Dafür macht die IG Metall weiter Druck und setzt ihre Leiharbeitskampagne fort. Die Tarifkommission der IG Metall berät am heutigen Dienstag in Frankfurt am Main das Verhandlungsergebnis. Erst wenn alle Seiten dem Ergebnis zustimmen, ist der Tarifvertrag wirksam. “ Meldung der IG Metall vom 17.09.2013 externer LinkWie wir erfahren haben, hat die Tarifkommission der IG Metall gestern noch nicht abgestimmt. Dies soll am 30. September erfolgen und bis dahin sollen die Kommissionsmitglieder die Meinungen in den Bezirken einholen. Eine Ablehnung bedeutet dies leider noch lange nicht…
  • Tarifrunde Leiharbeit: Tarifinfo zur sechsten Tarifverhandlung Nr. 6 DGB-Info zum Tarifvertrag vom 16. September 2013 externer Link . Aus dem Text: „… Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. Darüber hinaus ist es gelungen, den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher in bestreikten Betrieben zu unterbinden. (…) Auch die missbrauchsanfälligen Entgeltgruppenbeschreibungen in den untersten Entgeltgruppen EG 1-4 konnten zugunsten der Beschäftigten geändert werden. So können jetzt Leiharbeitsbeschäftigte, die z.B. als Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel eingesetzt sind, nicht mehr grundsätzlich in die unterste Entgeltgruppe EG 1 eingruppiert werden. (…) Aber es bleibt dabei, wir fordern nach wie vor eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, hier unverzüglich zu handeln!
  • 8,50 Euro Mindestlohn (West) in der Zeitarbeitsbranche. DGB-Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verabschieden neuen Tarifvertrag Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft – liegen zum 01.01.2014 im Westen Deutschlands bei 3,8 Prozent (8,50 Euro in der EG 1) und im Osten bei 4,8 Prozent (7,80 Euro in der EG 1)…“ Meldung vom 17.09.2013 beim iGZ externer Link. Aus dem Text: „… „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist noch vor der Bundestagswahl ein tragfähiges Verhandlungsergebnis zu erzielen“, so Holger Piening, stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer. „Das Signal an die Politik lautet: ‚Die Zeitarbeit ist bei den Tarifvertragsparteien in besten Händen!‘ Wir haben mit diesen Entgelterhöhungen auch noch einmal deutlich gemacht, dass Zeitarbeit eine wichtige und qualifizierte Dienstleistung ist, die gute Entlohnungsperspektiven für die Menschen bietet. Zwar führt uns dieses Ergebnis, insbesondere im Osten, an die Grenzen dessen, was wir wirtschaftlich darstellen können. Allerdings gibt uns dieser Tarifvertrag eine Planungssicherheit bis Ende 2016. Es ist nun absolut notwendig, dass die Politik diese Anstrengungen der Branche auch anerkennt und von weiteren Regulierungen der Branche absieht.“…“  Siehe den Tarifabschluss im iGZ-Mitgliederinfo 38/2013 vom 17.09.2013 externer Link. Im IGZ-Diskussionsforum hat Norbert Fuhrmann am 17.9.2013 Details zum MTV und Entgeltrahmen-TV externer Link eingestellt
  • Tarifverhandlungen in der Zeitarbeit – Quo Vadis?Seit März 2013 wird verhandelt, um Rahmenbedingungen für die Branche zu überarbeiten, einen neuen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen und über Lohnerhöhungen zu sprechen. Bisher ohne absehbares Ergebnis. Was ist so schwierig? Erstmalig seit 2003 wird ein Paket aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelt-Tarif zusammen verhandelt. Einzelne Teile sind nicht heraus zu lösen. Darüber hinaus gibt es keine „Drohkulisse CGZP“ mehr und auf der Gewerkschaftsseite handeln andere Personen. Diese „Gemengelage“ ist wohl von der Arbeitgeberseite nicht richtig strategisch eingeordnet worden. (…) Welche Themen sind strittig? Im Entgeltrahmen geht es um eine klarere Abgrenzung zwischen den Lohngruppen EG1/EG2 und EG3/EG4, etwa so wie es im tarifplus+ Zeitarbeitstarifvertrag geregelt ist. Hier will die Arbeitgeberseite nicht drüber verhandeln. Im Manteltarifvertrag geht es neben dem Thema Einsatz bei Streik um die Themen Ausschlussfrist (Anpassung an die gesetzliche Dreimonatsfrist) und die Klarstellung der Bezahlungen bei Krankheit, Feiertag und Urlaub. (…) Weiterhin soll im Manteltarifvertrag das Thema Zeitkonto – Höhe, Zufluss, Abfluss – klar geregelt werden. (…) Auch die Ost-West-Angleichung der Löhne ist ein strittiges Thema…“ Artikel von Norbert Fuhrmann vom 13.9.2013 erschienen bei I.Q.Z. externer Link , Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH
  • Tarifverhandlungen Leiharbeit Die Powerpoint-Präsentation der IG Metall (Vorstand, FB Tarifpolitik) zur aktuellen Tarifrunde in der Leiharbeit .  Aus dem Text (letzte Seite): „Weitere Planungen: Die DGB-Gewerkschaften haben sich darauf verständigt, dass es keinen Entgeltabschluss ohne eine gleichzeitige Lösung bei den nicht materiellen Themen gibt. Nächster Verhandlungstermin: 16. September 2013. Sollte ein Tarifergebnis erzielt werden, werden die Beschäftigten darüber informiert – das Ergebnis wird mitgliederwirksam genutzt. Wenn am 16. September kein Ergebnis  vorliegt, ist es notwendig, betrieblich und öffentlich Druck auf die Arbeitgeber zu machen um die Forderungen durchzusetzen.“
  • Gerüchteküche zur nächsten Runde der Tarifverhandlungen Bezeichnenderweise sind wir auf Gerüchte und Insider-Hinweise angewiesen, die Befürchtungen scheinen sich aber zu bestätigen:
    • Die nächste Verhandlungsrunde ist am 16.09.2013 in Berlin (Zur Erinnerung: Die Bundestagswahl am 22.09.2013. Am 01.11.2013 benötigen BAP/iGZ einen neuen Mindestlohntarifvertrag)
    • 17. September: Vorladung der DGB-Tarifkommissionen in Frankfurt. Angeblich soll der Termin der IGM -TK am 17.09 im DGB-Haus in Frankfurt stattfinden, Beginn 14 Uhr.
    • Siehe dazu die Debatte in den neuesten Beiträgen bei Zoom externer Link Zur Erinnerung:
  • Equal Pay – Every Day – Kein neuer Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche Nachdem sich immer mehr der Eindruck verfestigt, dass der DGB mit den mit am Tisch sitzenden Einzelgewerkschaften noch vor der Bundestagswahl einen Tarifabschluss erreichen will, haben KollegInnen einen weiteren Brief verfasst, mit dem noch einmal der Versuch unternommen werden soll, dies zu verhindern…
    • Der Brief ist am 11.9.  mit genau 101 Unterstützerunterschriften an den DGB- und den ver.di-Bundesvorstand versandt worden, weitere Unterschriften werden nachgeliefert. Exemplarisch für einige Rücksendungen wurde das Gedicht eines Mitunterzeichners beigefügt: „Wenn Gewerkschaftsführer nun Tarifverträge machen, von dem der Arbeiter einen Hungerleider-Lohn erhält – Wird das Kapital sich weiterhin ins Fäustchen lachen, weil die Gewerkschaft ihrem Mitglied in den Rücken fällt. Wem sind solche Gewerkschaftsvertreter wohl verpflichtet, den Hungerlohn schnell noch VOR der Wahl zu zementieren? Dem Kapital? Oder denen die derzeit fürs Kapital regieren? Die Chancen auf mehr Zeitarbeiter-Lohn sind wohl vernichtet!
  • Rundbrief Nr. 6 – Tarifverhandlungen ZeitarbeitLiebe KollegInnen! Wie lange benötigt eigentlich eine Verhandlungskommission, um zu erkennen, dass mit diesen Arbeitgebern kein auch nur annähernd Equal Pay herstellender Tarifabschluss möglich ist? Wieso steigt man immer noch nicht aus? (…) Nun meine Frage: Wo ist denn der Unterschied zwischen September (ohne Gewissheit, einen Abschluss zu erreichen) und Oktober im Bezug auf „mehrmonatige Regelungslücke“? Unserer Meinung nach sollte jetzt der Ausstieg aus den Verhandlungen erfolgen! Also, macht weiter Druck, damit Equal Pay durchgesetzt werden kann!Rundbrief vom 29.6.2013 . Die Datei beinhaltet Tarifvertragsverhandlungen der DGB Tarifgemeinschaft zur Zeitarbeit – Position von Verdi Landesbezirk Niedersachsen-Bremen vom 21.06.2013
  • Kein Fortschritt bei den Tarifverhandlungen „Die Tarifverhandlungen in der Leiharbeit kommen nicht vom Fleck. Auch die fünfte Verhandlungsrunde am 26. Juni 2013 in Berlin endete nach sieben Stunden ergebnislos. Zu groß sind weiterhin die Differenzen in Mantel- und Eingruppierungsthemen. Besonders strittig ist die Neuregelung der Arbeitszeitkonten. Hier profiliert sich insbesondere der Arbeitgeberverband BAP als Blockierer. Während die DGB-Tarifgemeinschaft der teilweise missbräuchlichen Handhabung der Arbeitszeitkonten einen Riegel vorschieben möchte, sieht BAP keinen Handlungsbedarf. Bei der Neuregelung der Eingruppierungsmerkmale spielt hingegen der Arbeitgeberverband iGZ den Bremser. Entgeltthemen wurden am gestrigen Mittwoch nur am Rande erörtert. Hier ist vor allem die Angleichung der Ost- an die Westentgelte im Streit. Nach den Vorstellungen der Arbeitgeberverbände soll die vollständige Angleichung nach 12 (!) Jahren vollzogen sein. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart. Die Fortsetzung dürfte im September erfolgen.“ Meldung auf hundertprozentich.de vom 27.06.2013 externer Link. Siehe dazu die Tarifinfo Nr. 5 der DGB-TG externer Link
  • »Leiharbeit lässt sich nicht regulieren«. Gewerkschafter protestieren vor Frankfurter DGB-Haus wegen Tarifverhandlungen mit Zeitarbeitsverbänden Gewerkschafter protestieren vor Frankfurter DGB-Haus wegen Tarifverhandlungen mit ZeitarbeitsverbändenBald beginnen die Tarifverhandlungen für Leiharbeiter. Einige Gewerkschafter wollen diese Arbeitsverhältnisse verbieten lassen. Zwei Tage vor neuen Tarifverhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZ haben sich Gewerkschafter aus dem Rhein-Main-Gebiet am Montag in einer Protestaktion vor dem Frankfurter DGB-Haus für ein Verbot der Leiharbeit eingesetzt. »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« und »Gleiche Rechte für alle«, stand auf ihren Schildern…“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger in Neues Deutschland vom 25.06.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Als Betriebsrat habe er im jüngsten Insolvenzverfahren gespürt, wie Leiharbeit Tarife zersetze, wenn die Konkurrenz um den niedrigsten Lohn im Betrieb Einzug halte, erklärte Herth: »Selbst wenn es keine Leiharbeiter im Werk gibt, wissen alle, dass viele Jobs nur noch über Leiharbeit vermittelt werden.« Diese Angst spalte Belegschaften und mache sie gefügig. Das Problem könne auch nicht den Betriebsräten überlassen werden, die unter Druck stünden, Leiharbeiter als Puffer für die »eigene« Belegschaft zu nutzen. Den Kampf gegen Leiharbeit könnten die Gewerkschaften nur gemeinsam und »nicht im Betrieb, nicht durch Warten auf die Wahl und schon gar nicht durch Regulieren«…“
  • DGB-Gewerkschaften streiten über Leiharbeit Wenn es keinen Tarifvertrag für Leiharbeiter gibt, müssten die Unternehmen Equal Pay umsetzen. Darüber ist jetzt Streit innerhalb der Gewerkschaften ausgebrochen. Artikel von Ralf Heß in telepolis vom 6.6.2013 externer Link
  • Tarifvertragsverhandlungen der DGB Tarifgemeinschaft zur ZeitarbeitDer Landesbezirksvorstand verdi Niedersachsen-Bremen beschließt: Unser Ziel besteht weiter darin auch für die LeiharbeitnehmerInnen Equal Pay und Equal Treatment durchzusetzen. Mit dem Auslaufen der Tarifverträge Ende Oktober bestehen in der Nachwirkung an mehreren Punkten rechtliche Unsicherheiten sowie Regelungslücken, sofern diese nicht durch eindeutige und allgemein gültige Regelungen (allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, Änderung des AÜG) beseitigt werden. Dieses wird bis zum 31.10. nicht erreichbar sein. Darum ist bis zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen ein Tarifvertrag erforderlich. Der Landesbezirksvorstand fordert den Verdi Bundesvorstand auf, darauf hinzuwirken, dass die DGB-Tarifgemeinschaft frühestens nach der Bundestagswahl zu einem Tarifabschluss kommt. Die Zeit bis zur Bundestagswahl muss genutzt werden, die Verbesserung der Leiharbeitsbedingungen mit Equal Pay und Equal Treatment im Wahlkampf aufzugreifen und mit den KandidatInnen und den politischen Parteien die dazu erforderlichen Verbesserungenzu diskutieren. Allerdings darf vor der Bundestagswahl kein Tarifabschluss der DGB-Tarifgemeinschaft für die Zeitarbeit erfolgen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass bei LeiharbeitnehmerInnen schlechtere Konditionen hinnehmbar sind.“ Antrag, der vom ver.di Landesbezirksvorstand Niedersachsen-Bremen am 1.Juni 2013 verabschiedet wurde
  • Zu den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit nochmals einige Anmerkungen.Die DGB-TG ist offensichtlich entschlossen die Tarifverträge weiter zu verhandeln und ist auch offensichtlich bereit die Tarifverträge noch vor Ende des Auslaufens der TV im Oktober abzuschließen…“ Beitrag vom 3.6.2013 bei ZOOM im Diskussionsforum externer Link (bitte nach unten scrollen). Aus dem Text: „… Das Hauptargument für einen vorzeitigen Abschluss lautet:  Ohne einen neuen Entgelttarifvertrag kann also kein Mindestlohntarifvertrag in der Leiharbeit geschlossen werden und damit fehlt die Grundlage für eine verbindliche Lohnuntergrenze. Es gäbe dann keinen für alle verbindlichen Branchenmindestlohn in der Leiharbeit und damit keinen Mindestentgeltschutz in der verleihfreien Zeit. Der Grundsatz des Equal Pay im AÜG regelt nämlich nur das Entgelt während der Verleihzeit. Was die Vertreter dieser Position aber vollkommen unter den Tisch fallen:  Die Nichtverschlechterung in der verleihfreien Zeit gilt mit einem Mindestlohn nur für die unterste Lohngruppe. Alle darüber können in der einsatzlosen Zeit verschlechtert werden bis auf das Niveau der untersten Entgeltgruppe. 1. Schließt die DGB-TG noch vor dem Auslaufen der Tarifverträge zum 31. Oktober einen neuen Entgeltvertrag und einen TV für ein Mindestentgelt (8, 50 Euro) ab nimmt sie sich ohne Not das Druckmittel der Nachwirkung bzw. Nichtnachwirkung des alten Entgelt-TV (Die ZAF-Verbände haben  höchstes Interesse Planbarkeit für ihre Geschäfte zu erhalten und nicht wieder in eine unsichere Situation mit ihren Tarifen zu kommen). 2. Schließt die DGB-TG noch vor den nächsten Bundestagswahlen im Herbst ab dann wird auch der Druck von der Politik genommen ernsthaft über Verbesserungen im AÜG nachzudenken. Wer soll der DGB-TG noch abnehmen, dass sie für „uneingeschränkten Equal Pay Grundsatz ohne Abweichungsmöglichkeit“ ist (Positionspapier Verdi) wenn sie selber den Druck herausnehmen? Ob ein gänzliches herausgehen aus den TV erfolgreich ist darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Deshalb sollte man in die Tarifkommissionen der DGB-TG die Fragen nach der Ablehnung von vorzeitigen Abschlüssen in diese hineintragen und an die erste Stelle setzen. Es ist an der Zeit dass sich langsam wieder was rührt! Am 24.06. trifft sich die TK der IGM in Frankfurt
  • Nicht stichhaltig. Ver.di-Bundesvorstand rechtfertigt Neuauflage des DGB-Leiharbeitstarifs. Doch die Argumente sind wenig überzeugend Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 03.06.2013 externer Link.  Aus dem Text: „… Ihr erstes Ziel haben die Kritiker des DGB-Dumpingtarifs bereits erreicht: Zumindest innerhalb von ver.di hat eine lebendige und kontrovers geführte Debatte über dessen Fortsetzung begonnen. Der Versuch, die Verhandlungen schnell und ohne größeres Aufsehen abzuschließen, ist mißlungen. Der innergewerkschaftliche Widerstand dürfte eine Rolle dabei gespielt haben, daß es bei der vierten Verhandlungsrunde am 30. April anders als geplant nicht zu einer Vertragsunterzeichnung gekommen ist. Die Verhandlungen werden Ende Juni fortgesetzt. Mindestens bis dahin haben die Kritiker noch Zeit, weiter für ihre stichhaltigen Argumente zu werben…“
  • „Leiharbeit braucht Equal Pay und einen Tarifvertrag!“ Positionspapier des ver.di Bundesvorstandes vom 27.05.2013  und das Anschreiben: Offener Brief zu den Tarifverträgen für die LeiharbeitLiebe/ Lieber NAME, Du hast Dich mit einem offenen Brief an ver.di gewandt und die laufenden Tarifverhandlun-gen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit kritisiert. Statt neue Tarifregelungen auszuhandeln, schlägst Du vor, die Tarifverträge nicht fortzuschreiben und so in Ermangelung abweichender Tarifregelungen zu Equal Pay zwischen Leiharbeit und Stammarbeit zu kommen. Wir haben ein solches Vorgehen im ver.di-Bundesvorstand und im Gewerkschaftsrat auch selbst erwogen und auf seine Praktikabilität hin überprüft…“ Anschreiben von Wolfgang Pieper (Leiter Grundsatz und Vorstandssekretär) zum Positionspapier vom 27.05.2013 . Siehe dazu:
  • Offener Brief gegen DGB Zeitarbeits-Tarifverhandlungen: Equal Pay durchsetzen statt Lohndumping tarifieren – Nein zum DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit!Liebe Kolleginnen und Kollegen, überrascht und verärgert haben wir, Mitglieder verschiedener DGB Gewerkschaften aus dem Bundesgebiet, von den Neuverhandlungen des Tarifvertrags zwischen der DGB Tarifgemeinschaft und den Leiharbeitsverbänden BAP und IGZ erfahren. Wir wenden uns deshalb mit diesem offenen Brief an euch. Überrascht sind wir nicht zuletzt, weil es in den letzten Monaten keinerlei demokratische Diskussion und Meinungsbildung innerhalb unserer Gewerkschaften gab…“ Offener Brief gegen DGB Zeitarbeits-TV vom 11. April 2013 , versandt mit 188 Erstunterschriften an DGB Bundesvorstand, ver.di Bundesvorstand, IG Metall Bundesvorstand, IG BCE Bundesvorstand, ver.di Tarifkommission Zeit-/Leiharbeit und die tarifpolitische Grundsatzabteilung ver.di. Siehe dazu:
    • Rundbrief Nr. 5Offener Brief gegen DGB-Zeitarbeitstarifverhandlungen vom 31.5.2013 
    • 425! Eine aktualisierte Fassung der Unterschriften mit dem Stand vom 30.5.2013 [die Datei wurde aus Datenschutzgründen entfernt!] Es wird weiter gesammelt: wir bitten alle LeserInnen, ihn im Freundes- und KollegInnenkreis bekannt zu machen! Unterstützungserklärungen bitte mit Name, Wohn- bzw. Arbeitsort, Gewerkschaft und ggf. Funktion mailen an mag.wompel@labournet.de. Bei inhaltlichen Fragen eine mail an Jan de Vries unter devries@ipn.de
    • Aus dem Text: „… Verärgert sind wir, weil wir den DGB Tarifvertrag mit den Leiharbeitsverbänden für falsch und zunehmend schädlich halten – bezüglich der Arbeits- und Lebensbedingungen der unmittelbar betroffenen Kolleg/innen und strategisch für die Gewerkschaften. Wir sind gemeinsam mit zahlreichen Arbeitsrechtler/innen der Überzeugung, dass die Vorteile einer ersatzlosen Kündigung angesichts des Equal-Pay-Grundsatzes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gegenüber möglichen und angeblichen Risiken deutlich überwiegen. (…) Wir sind deshalb nicht mehr bereit, einen erneuten DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit mitzutragen. Wir fordern von euch: Die ersatzlose Kündigung des DGB Tarifvertrags mit den Leiharbeitsverbänden. Eine innergewerkschaftliche Information und Diskussion zu diesem Thema. Eine gemeinsame Gewerkschaftsoffensive (im Wahljahr!) für eine flächendeckende, gesetzlich geregelte Gleichbezahlung und -behandlung von Leiharbeitnehmer/innen. Eine gewerkschaftliche Debatte über die nächsten Schritte zur Zurückdrängung und Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie der Leiharbeit
  • Wenn der Tarif nicht stimmt Linke Gewerkschafter fordern ihre Organisationen auf, für die Leiharbeitsbranche keine Tarifverträge mehr abzuschließen. Artikel von Peter Nowak in der Jungle World vom 30. Mai 2013 externer Link.  Aus dem Text: „… Die derzeitige Auseinandersetzung um Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche könnte zur Profilierung einer neuen politischen Strömung im gewerkschaftlichen Milieu beitragen. Vor einigen Tagen veröffentlichte Labournet ein Posi­tionspapier von »linken Hauptamtlichen bei Verdi«, die sich zu einer »konflikt- und basisorientierten Gewerkschaftsarbeit bekennen« und dem Co-Management, dem Standortnationalismus und der Stellvertreterpolitik eine Absage erteilen. Zudem werden im Positionspapier auch die »Perspektive einer grundlegenden Gesellschaftsveränderung« und »das Eintreten gegen das kapitalistische Gesellschafts- und Wirtschaftssystem« betont…“
  • Tarifverhandlungen Leiharbeit: Warum der DGB die Tarifverträge behalten möchteIn einer aktuellen Stellungnahme rechtfertigt der DGB-Bundesvorstand die Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrags in der Leiharbeit. Die dortigen Fragen und Antworten sind eine Reaktion auf gewerkschaftsinterne Kritiker, die einen Ausstieg aus den Tarifverträgen fordern. (…) Die Argumente sind bekannt und nicht unplausibel. Aber dennoch: Warum bloß – so fragen sich viele ratlose Mitglieder – gibt man sich weiterhin für Tarifverträge her, welche die Bezahlung verschlechtern!? Und das zugunsten einer Branche, die seit vielen Jahren öffentlich bekämpft wird!?  Wäre es nicht offener und ehrlicher, wenn der DGB den folgenden Frage-und-Antwort-Katalog veröffentlichen würde…“ Beitrag von und bei Holger Thieß vom 10. Mai 2013 externer Link. Siehe dazu auch: Kommentierung Tarifverträge Zeitarbeit.  Die vollständige Kommentierung der Tarifverträge DGB-BZA und DGB-iGZ von Holger Thieß und Gerd Denzel externer Link im Rahmen des ver.di-Projekts „Hundertprozentich“
  • Equal Pay ist unser Ziel Schreiben vom ver.di Bezirk Düsseldorf vom 08.05.2013 an ver.di-Bundesvorstand und ver.di Tarifpolitische Grundsatzabteilung. Aus dem Text: „… über die Neuverhandlungen des Tarifvertrages zwischen der DGB -Tarifgemeinschaft und den Leiharbeitsverbänden BAP und IGZ wird auch im Bezirk Düsseldorf eine intensive Diskussion geführt. Bei uns herrscht Unverständnis darüber, dass es keine Information und Diskussion über diese Neuverhandlungen gegeben hat. Dieses intransparente Vorgehen widerspricht einer offenen Diskussionskultur. (…) Der Bezirksvorstand Düsseldorf ist nicht bereit, einen erneuten DGB-Tarifvertrag in der Zeitarbeit mitzutragen, wenn solche Verhandlungen nicht die bessere Variante sind, unser Ziel des flächendeckenden Equal Pay zu erreichen…“
  • Beschluss des DGB- Kreisvorstandes Schwäbisch Hall zu Tarifverhandlungen der DGB-Gewerkschaften mit den Leiharbeitsverbänden Schreiben vom DGB-Kreisverband Schwäbisch Hall vom 27.03.13 an den DGB Bezirk Baden-Württemberg mit der Bitte um Weiterleitung an den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und an die Tarifkommission. Aus dem Text: „… wenn Gewerkschaften vor Tarifverhandlungen stehen, werden üblicherweise die Forderungen breit in der Mitgliedschaft diskutiert. Ganz anders nehmen wir das bei den Verhandlungen der DGB Gewerkschaften mit den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZP wahr, die vor einigen Tagen begonnen haben. (…) Es spricht nämlich einiges dafür, das nicht zu tun. Denn die DGB-Tarifverträge schreiben Dumpinglöhne fest, die vielerorts dazu genutzt werden,  Branchentarifverträge zu unterlaufen. (…) In Betrieben für die keine Branchenzuschläge vereinbart wurden- und das sind immer noch die meisten – könnte Leiharbeit weiterhin zum Lohndumping genutzt werden. Und selbst dort, wo die Zuschläge greifen, ist Leiharbeit vom „equal pay“, also der gleichen Entlohnung wie die Stammbeschäftigten, noch ein großes Stück entfernt, weil auch tarifliche Sonderzahlungen wie Weihnachts – und Urlaubsgeld oder Schichtzuschläge schlechter oder gar nicht bezahlt werden. Dabei könnten wir Gewerkschaften „equal pay“ erreichen – und müssten dafür nur die DGB-Tarife ersatzlos kündigen! (…) Wenn wir nicht in den Verdacht geraten wollen, wir würden die Haltung der deutschen Unternehmer übernehmen, dass die „Wettbewerbsfähigkeit“ der deutschen Industrie über Leiharbeit und prekäre Beschäftigung zu vergrößern sei, dann müssen wir strategisch dafür sorgen, dass Leiharbeit zurückgedrängt und letztlich verboten wird. Ein Schritt dazu wäre die ersatzlose Aufkündigung der DGB-Leiharbeitstarifverträge…“
  • Stellungnahme zur Kündigung des Tarifvertrages in der Leiharbeit Stellungnahme des Vertrauenskörpers der KBA-MetalPrint GmbH an die IG Metall Stuttgart (ohne Datum). Aus dem Text: „… „Wir, die Vertrauensleute der KBA-MetalPrint GmbH fordern Euch stellvertretend für unsere Belegschaft auf, energisch beim DGB die ersatzlose Kündigung des DGB-Tarifvertrages mit den Leiharbeitsverbänden zu fordern und Euren Einfluß geltend zu machen.“
  • Tarifverhandlungen Leiharbeit: Was muss ich wissen? „Equal Pay,  Mindestlohntarifvertrag, Tariföffnungsklausel und Nachwirkung? Die häufigsten Fragen zu den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit beantwortet unser Ratgeber. “ Fragen und Antworten vom 06.05.2013 beim DGB externer Link. Der Beitrag geht auf die Argumente der KritikerInnen der Tarifverhandlung ein – die Redaktion des LabourNet Germany würde sich über eine juristisch kompetente Besprechung freuen!
  • DGB Tarifinfo Nr. 4 vom 30. April 2013 zur vierten Tarifverhandlung
    Protest gegen Tarifverhandlungen zur Leiharbeit am 1. Mai 2013 in Stuttgart, Foto von Thomas Trueten -  Umbruch Bildarchiv Berlin

    Protest gegen Tarifverhandlungen zur Leiharbeit am 1. Mai 2013 in Stuttgart, Foto von Thomas Trueten – Umbruch Bildarchiv Berlin

    Aus dem Text: „… In der vierten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein neues Angebot zu den Entgelten vorgelegt, das aber nicht weiter verhandelt wurde, da die Arbeitgeber nur eine Einigung zum Entgelt erzielen wollten, ohne sich zu den Mantelthemen zu äußern. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft haben daher nochmals ihre Forderung bekräftigt, die Mantelthemen und das Entgelt als Gesamtpaket zu verhandeln. Sie erwarten ein verhandlungsfähiges Angebot der Gegenseite zu den Forderungen in Bezug auf die Mantelthemen. Beim Streikbrucheinsatz von Leiharbeitsbeschäftigten haben die Arbeitgeber einer wichtigen Klarstellung zugestimmt, dass auch der Einsatz von bereits im bestreikten Betrieb eingesetzten Leiharbeitsbeschäftigten unzulässig ist. (…) Der nächste Verhandlungstermin findet Ende Juni 2013 statt.“ Das Tarifinfo Nr. 4 (nun auch endlich) beim DGB externer Link

  • Der nächste Verhandlungstermin Ende Juni gibt zwar zu denken, uns aber auch Zeit für den Versuch, die Verhandlungen zu verhindern. Daher erinnern wir an den Offenen Brief gegen DGB Zeitarbeits-Tarifverhandlungen: „Equal Pay durchsetzen statt Lohndumping tarifieren – Nein zum DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit!“ für den immer noch täglich Unterschriften eingehen – siehe alle Infos dazu
  • ver.di zu den Tarifverhandlungen: Ausstieg jetzt? Beitrag aus dem Newsletter Leiharbeit vom April / Mai 2013 externer Link   der ver.di- Kampagne Leiharbeit „UNGLEICH KORRIGIEREN“. Aus dem Text: „… Es gibt gute Gründe für einen Ausstieg aus den Tarifverträgen der Leiharbeit und es gibt gute Gründe dagegen. Eine Richtigkeitsgewähr kann keine der beiden Positionen beanspruchen. Eine Prognose, was geschehen würde im Falle eines Ausstiegs, grenzt an Kaffeesatzleserei. Die zentralen Fragen lauten: Würden die gekündigten Tarifverträge nachwirken? Gäbe es eine „christliche Gewerkschaft“, wie beispielsweise den DHV, die bereit wäre, abermals Dumpingtarifverträge abzuschließen? Und: Wie würde sich das Fehlen eines Mindestlohns auswirken? Befremdlich erscheint es allerdings auf den ersten Blick, einerseits Tarifverträge über Branchenzuschläge bis Ende 2017 abzuschließen und andererseits – wenig später – deren Fundament einzureißen zu wollen…“
  • Abschluß droht. Trotz wachsender innergewerkschaftlicher Kritik steht Verlängerung der DGB-Tarifverträge zur Leiharbeit offenbar unmittelbar bevorJetzt könnte es schnell gehen. Nach jW-Informationen strebt die DGB-Spitze bereits bei den am heutigen Dienstag stattfindenden Verhandlungen mit den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ eine Grundsatzeinigung an. Damit droht über Jahre hinaus eine Zementierung der Möglichkeit des Lohndumpings mittels Leiharbeit. Die Forderung linker Gewerkschafter, die Verträge nicht zu verlängern und damit dem gesetzlichen Grundsatz gleicher Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten zum Durchbruch zu verhelfen, wird von den DGB-Spitzen zurückgewiesen…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 30.04.2013 externer Link
  • Tarifrunde Zeitarbeit: Info zur dritten Verhandlungsrunde am 22. April 2013Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft haben am 22. April erneut mit den Arbeitgeberverbänden über die Anschlusstarifverträge in der Zeitarbeit verhandelt. Die Gespräche wurden auf den 30. April vertagt…“ DGB-Info vom 23.04.2013 externer Link. Siehe alle Infos zu den Tarifverhandlungen beim DGB externer Link
  • DGB Tarifgemeinschaft für Leiharbeit: 8 Euro fünfzig statt Equal Pay! Zum 30.4. 2013 sind die Tarife für die Leiharbeit durch die Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaften kündbar. Die Tarifverträge für die Leiharbeit enden mit ihrer Wirkung zum 30.10.2013. Gibt es keinen Tarifvertrag, müssten die gesetzlichen Regelungen gelten: Und die heißen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es ergibt sich die Chance, dem Niedriglohn in der Leiharbeit ein Ende zu setzen. Ca. 800 000 LeiharbeiterInnen müssten deutlich mehr Lohn bekommen. DGB: Wen interessieren Mai Reden und unser Geschwätz von gestern ?…“ Artikel von IWW Bremen vom 30. März 2013 bei Bremen macht Feierabend externer Link

  • „Wir sind raus“ – Für die CGM endet die Tarifarbeit in der Zeitarbeitsbranche – und der DGB? „Zum 31.03.2013 endet das Engagement der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in der Zeitarbeit endgültig. „Alle Tariferträge sind gekündigt, wir sind raus“, verkündete der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen kurz vor Antritt des Osterurlaubes…“ CGM Pressemitteilung vom 28.3.2013 externer Link. Aus dem Text: „… „Wir haben Fehler in der Zeitarbeit gemacht, und wir haben unsere Lehre daraus gezogen. Das Kapitel Zeitarbeit endet für uns endgültig am 31. März (…) Vom Grundsatz her gelte nun „equal pay“, es könne jedoch auch weiterhin per Tarifvertrag nach unten abgewichen werden. „Diejenigen, die uns über Jahre hinweg vorgeworfen haben, die prekäre Situation in der Zeitarbeit verschuldet zu haben, haben es jetzt in der Hand: Wenn keiner mehr einen Tarifvertrag in der Zeitarbeit abschließt, dann gilt equal pay!“ (…)  Der DGB werde aber auch in Zukunft Tarifverträge in der Zeitarbeit abschließen, darauf wette er. „Aber warum eigentlich? Wir fallen doch jetzt als Ausrede weg“, merkt der CGMBundesvorsitzende an. (…)  Wenn es dem DGB ernst sei mit seiner Forderung nach equal pay, könne er nun ja ebenfalls aus der Zeitarbeitsbranche aussteigen. „Wir sind sehr gespannt, ob der DGB bereit ist, diesen Schritt wirklich zu gehen – konsequent wäre er“, so Ewen abschließend.“
  • equal pay statt Dumpinglöhne!Ab dem 31. Oktober 2013 könnte für die Beschäftigten in der Leiharbeit der Grundsatz „equal pay – equal treatment“ gelten, doch die DGB-Tarifgemeinschaft hat daran offensichtlich kein Interesse…“ Protest auf der Seite der Kampagne des Stuttgarter Krisenbündnisses gegen Leiharbeit externer Link. Aus dem Text: „…Namenhafte Fachleute für Arbeitsrecht haben sich in den letzten Monaten allerdings weitaus optimistischer geäußert: So haben zum Beispiel Wolfgang Däubler – bekannter Mit-Autor eines Standard-Kommentars zum Betriebsverfassungsgesetz – und der Stuttgarter Arbeitsrechtler Dieter Wohlfarth eine andere Einschätzung zur Problematik der Nachwirkung: Wenn sich ein Arbeitsvertrag auf die nachwirkenden Tarifverträge bezieht, kann das die Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz über Gleichbezahlung und Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften nicht außer Kraft setzen. Nur wenn ein Tarifvertrag aktuell noch gültig ist, kann er Gleichbezahlung verhindern. Wenn Schaumburg jetzt mitteilt, man habe sich bewusst für einen Weg mit neuem Tarifvertrag entschieden und er diesen Ansatz mit dem Anspruch verbindet, die Gestaltung nicht dem Gesetzgeber überlassen zu wollen, ist dies ein klares Bekenntnis gegen die Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft. (…)  Mit neuen Tarifverträgen in der Leiharbeit sägen die Gewerkschaften an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen – das gilt es zu verhindern! Niedriglohn per Tarifvertrag – Schluss damit!
  • In aller Stille. Tarifverhandlungen zur LeiharbeitVor Tarifverhandlungen machen Gewerkschaften üblicherweise ein großes Brimborium. So diskutieren die Gremien der IG Metall schon seit Wochen über die Lohnforderung für die Metall- und Elektroindustrie, über die der Gewerkschaftsvorstand am heutigen Freitag endgültig entscheidet. Ganz anders bei den Verhandlungen der DGB-Gewerkschaften mit den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZ, die am Donnerstag in aller Stille begonnen haben. Dabei wäre gerade hier eine intensive innergewerkschaftliche Diskussion über die grundsätzliche Frage vonnöten, ob die Verträge überhaupt neu verhandelt und damit verlängert werden sollten. Es spricht nämlich einiges dafür, das nicht zu tun. Denn die DGB-Tarife schreiben Dumpinglöhne fest, die vielerorts dazu genutzt werden, Branchentarifverträge zu unterlaufen. Aktuell liegen die unteren Stundenlöhne für Leiharbeiter bei 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. In den Verhandlungen wollen die Gewerkschaften nun eine Untergrenze von 8,50 Euro durchsetzen. Auch das wäre aber für ein anständiges Leben bei weitem nicht ausreichend – ganz zu schweigen von einer armutsfesten Rente…“ Artikel von Herbert Wulff in junge Welt vom 15.03.2013 externer Link Aus dem Text: „… Der Leiter des Bereichs Tarifpolitik beim IG-Metall-Vorstand, Wolfgang Schaumburg, begründet das in einem Interview vom Donnerstag unter anderem mit der Nachwirkung gekündigter Tarifverträge. Angesichts der zumeist kurzen Dauer von Arbeitsverträgen bei Leiharbeitsfirmen ist das aber ein Problem, das sich schnell von selbst erledigen würde. Diese und andere juristische Fragen sind wohl nicht der entscheidende Grund für das Festhalten am Leiharbeitstarif. Vielmehr haben die DGB-Vorstände grundsätzlich akzeptiert, daß die deutschen Konzerne ihre Flexibilität und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe der Leiharbeit vergrößern. Sie wollen aber auch für diese Beschäftigtengruppe am Verhandlungstisch sitzen, und mit diesem Argument Mitglieder werben…“
  • Ganz so still geht es dabei allerdings nicht zu, denn die IG Metall steht offen dazu und veröffentlicht ein Interview mit dem Leiter des Bereichs Tarifpolitik beim IG Metall-Vorstand:  Leiharbeit: Gewerkschaften verhandeln über neue Tarifverträge. Gewerkschaften streben Mindestlohn für Leiharbeitnehmer anAb 14. März verhandeln die DGB-Gewerkschaften, darunter die IG Metall, über neue Tarifverträge für Leihbeschäftigte. Die Gewerkschaften wollen unter anderem einen Stundenlohn von 8,50 Euro für Leiharbeitnehmer durchsetzen. Für die IG Metall verhandelt Stefan Schaumburg mit. Der Leiter des Bereichs Tarifpolitik beim IG Metall-Vorstand erläutert im Interview, um was es in der Tarifverhandlung geht…“ Interview vom 13.03.2013 bei der IG Metall externer Link.  Aus dem Text: „… In diesen Verhandlungen geht es um Branchentarifverträge mit den Zeitarbeitsverbänden IGZ und BAP zur Leiharbeit, die bereits seit 2003 bestehen. Diese werden wir bis Ende April kündigen. Die Löhne und Gehälter, die darin festgelegt sind, bilden den Sockel, auf den die Zeitarbeitsfirmen die Branchenzuschläge drauflegen müssen, zum Beispiel bei Einsätzen in der Metallindustrie. In den aktuellen Verhandlungen wollen wir Verbesserungen erreichen. Davon würden vor allem die Beschäftigten profitieren, die in Branchen eingesetzt werden, in denen es keine Tarifverträge über Branchenzuschläge gibt. Die Einkommen in dem Entgelt-Tarifvertrag bilden die Basis für die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit. Das ist faktisch ein Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf. Die Rechtsverordnung, in der das geregelt ist, läuft mit dem Tarifvertrag aus. Darum brauchen wir einen neuen Entgeltarifvertrag als Grundlage für einen neuen Mindestlohn. (…)  Mit den Tarifverträgen über Branchenzuschläge haben wir uns bewusst entschieden, den tariflichen Weg weiterzugehen. Da wir uns jetzt nicht mehr mit den „christlichen“ Gewerkschaften herumschlagen müssen, haben wir gute Ausgangsbedingungen, um weitere Verbesserungen zu erreichen. Wenn wir die Tarifverträge jetzt enden ließen, hieße das auch, die weitere Gestaltung allein dem Gesetzgeber zu überlassen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir müssen beides weiterverfolgen: Bessere Gesetze und bessere Tarifverträge…“
  • Unsere Position bleibt: Einfach nur kündigen, nicht verhandeln! Wir erinnern daher an die mittlerweile vielen Aufrufe und Unterschriftensammlungen für den Ausstieg aus dem Leiharbeitstarif unter Leiharbeit und Gewerkschaften
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=29271
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