Leih- und Zeitarbeit: Der DGB verleiht mit
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert offiziell zwar manche Zustände in der Leih- und Zeitarbeit. Tatsächlich setzt er sich für die Beschäftigten der Branche nur wenig ein.
Gerade einmal 3 000 Menschen waren dem bundesweiten Aufruf des DGB gefolgt. Am 9. April kamen sie auf dem Münchner Odeonsplatz unter dem Motto »Wir lassen uns nicht spalten – Gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen« zusammen. Die Kundgebung richtete sich gegen die Blockadehaltung der CSU bei der gesetzlichen Neuregelung der Leih- und Zeitarbeit. Trotz kostenloser Anreise per Bus und teilnehmender Prominenz wie dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und dem Rapper Sammy Deluxe blieben Betriebsräte und gewerkschaftliche Funktionäre unter sich. Gerade Leiharbeiter und andere prekär Beschäftigte fehlten auf der Demonstration…“ Artikel von Stefan Dietl bei der Jungle World vom 3. Mai 2016
- Aus dem Text: „… Für die fast eine Million Leiharbeiter und die immer zahlreicher werdenden ausländischen Werkvertragsarbeitnehmer hätte das Gesetz in der überarbeiteten Form allerdings nur wenige positive Auswirkungen. Vielmehr würde es den Status quo erneut festschreiben. Trotzdem bekundeten die Gewerkschaften in München ihre Unterstützung des Gesetzentwurfes. Jörg Hofmann, der Vorsitzende der IG Metall, begrüßte, dass »mit diesem Entwurf unsere tariflichen Regelungen mit Anpassungen fortgeführt werden können«. Die IG BCE gab sogar eine gemeinsame Erklärung mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie heraus, in der es heißt: »Der vorliegende Gesetzentwurf ist ausbalanciert und wirkungsfähig, es werden angemessene Grenzen zwischen notwendiger Flexibilität und Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen gezogen.« Betrachtet man die ambivalente Haltung der Gewerkschaften zur Leih- und Zeitarbeit und den solcherart Beschäftigten, verwundert die Verteidigung eines Gesetzentwurfes kaum, der den Arbeitnehmern nicht weiterhilft. Bis in die neunziger Jahre hinein lehnten die Gewerkschaften die Leiharbeit ab. So enthielt das Grundsatzprogramm des DGB seit 1981 die Forderung nach einem generellen Verbot der Leiharbeit. Erst 1996 wurde der Passus gestrichen. Die Gewerkschaften erklärten stattdessen die Leiharbeit zum arbeitsmarktpolitischen Instrument, mit dem Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollten, und stellten sich selbst an die Spitze der Entwicklung. (…) Die Gewerkschaften halten sich immer noch zugute, dass sie durch flexible Arbeitszeitmodelle und Kurzarbeit dazu beigetragen haben, die Krise zu bewältigen. Die Leiharbeitnehmer blieben auf der Strecke. Dass sich daher nur wenige von ihnen für eine Kundgebung des DGB begeistern ließen, noch dazu zugunsten eines Gesetzentwurfs, der für sie kaum positive Auswirkungen hat, ist keine Überraschung. Es ist vielmehr die Folge des bisherigen gewerkschaftlichen Umgangs mit der Leiharbeit und den dort Beschäftigten.“
- Siehe zum Hintergrund: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016