Der Traum vom Ende der Leiharbeit. Oder: Der unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!In Anerkennung ihrer früheren Fehler haben die DGB-Gewerkschaften unter Androhung eines Generalstreiks ein Verbot der Leiharbeit durchgesetzt. Dem Geschrei der Branche der Sklavenhändler setzten sie entgegen: Wenn diese so tolle und individuell angepasste Vermittlungsarbeit beherrschten, könnten sie die – befristet eingestellten und überforderten – KollegInnen der Job Center und Arbeitsagenturen ergänzen (übergangsweise, bevor Hartz IV durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt wird). Und: Wenn die Verleihbranche daran zugrunde geht, wenn sie mindestens gleiche Löhne zahlen muss, ist sie offenbar überflüssig… Man müsse schliesslich nicht jeden Arbeitsplatz und um jeden Preis retten, lautete die gemeinsame und einstimmige Verlautbarung…“ Artikel von Mag Wompel vom Februar 2017, dessen Kurzfassung gerade in ak – analyse und kritik – Nr. 624 vom 21.2.2017 erschienen ist.  Er stellt die Bilanzierung der Kampagne gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 dar

Der Traum vom Ende der Leiharbeit.
Oder: Der unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung

Ab in die Hängematte!In Anerkennung ihrer früheren Fehler haben die DGB-Gewerkschaften unter Androhung eines Generalstreiks ein Verbot der Leiharbeit durchgesetzt. Dem Geschrei der Branche der Sklavenhändler setzten sie entgegen: Wenn diese so tolle und individuell angepasste Vermittlungsarbeit beherrschten, könnten sie die – befristet eingestellten und überforderten – KollegInnen der Job Center und Arbeitsagenturen ergänzen (übergangsweise, bevor Hartz IV durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt wird). Und: Wenn die Verleihbranche daran zugrunde geht, wenn sie mindestens gleiche Löhne zahlen muss, ist sie offenbar überflüssig… Man müsse schliesslich nicht jeden Arbeitsplatz und um jeden Preis retten, lautete die gemeinsame und einstimmige Verlautbarung.

Erst ging ein Aufschrei durch die deutsche Wirtschaft, denn die dadurch erforderlichen massenhaften Neueinstellungen zum Equal Pay und Equal Treatment – also als ganz normale KollegInnen – erhöhten natürlich die Personalkosten der Unternehmen. Und klar, sie schmälerten dadurch deren Profite, schwächten allerdings kaum die ach so wichtige internationale Wettbewerbsfähigkeit, denn da war noch viel Luft im internationalen Vergleich… Mit generell steigendem Lohnniveau erfolgte so ganz nebenbei die den Gewerkschaften seit langem so wichtige Stärkung der Binnennachfrage als Wirtschaftsmotor – in ihrer Argumentation lange Jahre wichtiger als die Frage, was Menschen zum guten Leben brauchen. Nun bekehrt, konnten sie die Abwanderungsdrohungen des deutschen Kapitals lässig abwehren: Was wollt ihr, wir setzen die Belegschaften doch nur auf den früheren, nicht so verdichteten und gesünderen Stand zurück! Und berauscht von ihrem Erfolg kündigte DGB & Co alle Differenzierungsklauseln in den bisherigen Tarifverträgen: Schluss mit der Spaltung der Belegschaften zugunsten der Profite. Und organisierten einen politischen Streik gegen die Hartz-Gesetze.

Dadurch wiederum ging ein Aufschrei der Gewerkschaften weltweit los: Wie habt ihr das geschafft? Sie pilgerten nun – freiwillig – nach Deutschland, um beim DGB das deutsche Modell einer „konfrontativen Mitbestimmung“ zu studieren, die ihnen in den langjährigen Kämpfen für Mindestlohn und gegen Privatisierungen wie Leiharbeit helfen könnte. Und die Kolleginnen und Kollegen in Deutschland mussten sich endlich nicht mehr schämen, als internationale Lohndumper beschimpft zu werden…

Leider klingelte dann der Wecker, wie schade – und peinlich für den DGB.

Netzwerklogo: das Internationale gewerkschaftliche Netzwerk für Solidarität und KampfAktuell würde man diesen Traum als Fake News bezeichnen. Und verbieten wollen – könnte er doch Begehrlichkeiten wecken.  Für Fake wurden hingegen unsere wahren Informationen gehalten, die wir international verbreitet haben in letztem Halbjahr 2016, z.B. gegenüber der Transnational Social Strike Plattform  oder bei der Reise nach Japan und Südkorea. Informationen darüber, dass es in Deutschland möglich ist, das EU-gesetzliche Gebot gleicher Bezahlung und gleicher  Arbeitsbedingungen für LeiharbeiterInnen mit einem Tarifvertrag zu unterlaufen. Und die international wenig bekannte Tatsache, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund mit allen acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft aktuell (und erneut) Tarifverhandlungen führte mit den zwei wichtigsten Arbeitgeberverbänden der Leih- bzw. Zeitarbeit, von uns auch als Sklavenhandel bezeichnet. Damit nutzt die DGB-Tarifgemeinschaft ohne Not diesen sog. Tarifvorbehalt  – gesetzliche Erlaubnis zur Aushebelung gesetzlicher Vorgaben durch einen Tarifvertrag – und trägt aktiv zur (zusätzlichen)  Spaltung der Belegschaften bei, ebenso wie zur Zementierung von Niedriglöhnen, von denen die meisten LeiharbeiterInnen nicht leben können und daher Hartz-IV-Aufstockung erhalten.  International haben wir darüber informiert, weil die Ausweitung der Leiharbeit und des damit verbundenen Lohndumpings in Deutschland internationale Konsequenzen hat, denn der deregulierte Arbeitsmarkt in Deutschland ist für die Krise in Europa mitverantwortlich.

Natürlich musste dieser gewerkschaftspolitischer Skandal verhindert werden! Zuletzt anlässlich der Tarifrunde 2013 gab es eine – zugegeben erfolglose – Kampagne: “Equal Pay durchsetzen statt Lohndumping tarifieren – Nein zum DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit!“ Doch in 2016 bot sich (leider) eine neue Gelegenheit, denn die DGB-Tarife in der Leiharbeit waren zum 31.12. 2016 und ab dem 30. Juni kündbar. Unseres Erachtens gab es diesmal für die DGB-Gewerkschaften eine noch größere Dringlichkeit, die Tarifverträge ersatzlos zu kündigen, denn die (teilweise) noch schlechteren Tarifverträge durch gelbe, dem Arbeitgeber noch nähere Konkurrenz sind gerichtlich für nichtig erklärt worden. Die Bilanz der einzelgewerkschaftlichen Aufstockungen des Tariflohns durch Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen selbst bei Entleihern mit starken Betriebsräten und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten (v.a. Automobilindustrie) ist weit vom Equal Pay und Equal Treatment entfernt. Das LabourNet Germany startete daher zusammen mit einigen Kooperationspartnern im Sommer 2016 einen Aufruf zum neuen Anlauf für eine Kampagne gegen den Sklavenhandel mit Tarif.

Leiharbeit und DGBUnsere Argumentation lautete dabei: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit stellt nach wie vor die Beschlusslage der an der DGB-Tarifgemeinschaft beteiligten Gewerkschaften dar! Sie alle beklagen, dass die Ausweitung der Leiharbeit und des damit verbundenen Lohndumpings zu einer Steigerung prekärer Beschäftigung führt, Belegschaften unter Druck setzt und uns in gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen schwächt. Unverzichtbar sei daher, die DGB-Tarifverträge in der Zeitarbeit schnellstmöglich zu beenden. Da Tarifverträge nicht zur Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz führen dürften, forderten wir in unserer Kampagne, die von 37 ErstunterzeichnerInnen (darunter viele Gruppierungen) unterstützt wurde, die ersatzlose Kündigung der bisherigen Tarife sowie die Absage erneuter Tarifverhandlungen und den konsequenter Einsatz aller gewerkschaftlicher Mobilisierungskraft gegen zusätzliche Verschlechterungen durch das neue Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Dieser offene Brief an die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und die beteiligten Gewerkschaften (und deren Tarifkommissionen) mit einer online-Unterschriftfunktion sowie Unterschriftenlisten zum Ausdrucken  erreichte insgesamt 775 Unterschriften (2013: 425), darunter viele namhafte (hauptamtliche)  GewerkschafterInnen und Betriebsräte, PolitikerInnen und insgesamt 27 Gruppierungen. (Eine gleichzeitige und ähnliche Kampagne, die auch das Verbot der Leiharbeit fordert, hat zudem fast Tausend Unterschriften gesammelt.)

DGB: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17Zum Verhandlungsstart am 7. Oktober gab es bereits 370 Unterschriften – die die DGB-Tarifgemeinschaft nicht beeindruckten. Ihre Forderungen für diese Entgelt-Tarifrunde Leiharbeit lauteten: Erhöhung der Entgelte um 6 %, mindestens aber 70 Cent pro Stunde, Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten sowie eine Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen. Die Begründung klang lauter, wenn man vom Equal Pay und -treatment ohne Tarif absehen kann: “Ein Mindestbetrag von 70 Cent pro Stunde soll die unteren Entgeltgruppen überproportional anheben, damit die Schere zwischen den Entgelten nicht noch weiter auseinander geht. Die Ost-West-Angleichung aller Entgelte ist 26 Jahre nach dem Mauerfall dringend geboten. (…) Es gibt eine breite Zustimmung für eine Angleichung der Gehälter zwischen Ost- und Westdeutschland, für eine Anhebung der unteren Entgeltgruppen, für einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn sowie für eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. Daran fühlen wir uns gebunden.” Und es wurde bis zuletzt versprochen: „Wir werden hart mit den Arbeitgebern verhandeln und versuchen, den gesteckten Zielen möglichst nah zu kommen.”

Am 31. November – zum Stand von 646 Unterschriften gegen die Tarifrunde Leiharbeit – verkündete der DGB den Durchbruch in der dritten Verhandlungsrunde. Das Verhandlungsergebnis: “… Die Entgelte in der Leiharbeit steigen im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021 [sic!]. (…) Eine Besonderheit des Tarifabschlusses ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte. Am Ende der Laufzeit werden sich die Tarife in der Leiharbeit deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn entfernt haben. Das war uns besonders wichtig. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019…” (DGB-Pressemitteilung vom 30.11.2016 externer Link). Es war ja zu befürchten. Unsere erste Reaktion und Schlagzeile dazu: DGB definiert “Equal Pay”: Als Ost-West-Angleichung unter den LeiharbeiterInnen in 2021!

Doch es war nicht die einzige „alternative Wahrheit“ im Zusammenhang mit dieser Tarifrunde. Denn im Rahmen der Kampagne wurden die beteiligten Gewerkschaften angeschrieben und diejenigen, die geantwortet hatten, lieferten alle die gleichen, fast standardisierten Argumente für einen erneuten Tarif – die nun auch zum Schönfärben des Verhandlungsergebnisses herhalten müssen.

Schönfärben der Tariferhöhung: Gefordert waren mindestens 70 Cent. Herausgekommen sind 7…

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von LeiharbeiternNatürlich wurde direkt nachgerechnet, v.a. von den KollegInnen bei ZOOM, einem Leiharbeiterforum der IG Metall: “Der DGB schreibt in seiner Pressemitteilung: Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Habe mir mal die Tabelle in E1 und E2 angeschaut. Die 4,82% Erhöhung sind eine Mogelrechnung. Die Berechnungsbasis sind die 8,50 € von diesem Jahr. Da aber der gesetzliche Mindestlohn ab Januar auf 8,84 € steigt (entspricht einer Erhöhung um 4%) und muss auch in der Leiharbeit ab Jan. bezahlt werden ganz ohne Tarifverhandlungen. Die 4% sind dem gesetzlichen Mindestlohn ab Januar geschuldet. Bleibt also eine Tariferhöhung ab 01. März von 0,8%. Die Tarifforderung waren 70 Cent mindestens. Herausgekommen sind 7 Cent. Manchen in der DGB-TG scheint nichts mehr peinlich zu sein. Ist der Ruf erst ruiniert…
Zu den Laufzeiten der Ostangleichung: Das erste Angebot der ZAF-Verbände war 48 Monate ab 01.07.2017. also 54 Monate. Herausgekommen sind 51 Monate.
Bei der Laufzeit des Entgelt-TV mit 36 Monaten ist in der DGB-Presseerklärung nicht erwähnt, dass es für die Entgeltgruppen E3 – E9 in den ersten zwei Monaten eine Nullrunde geben soll. Bin gespannt wie die TK von Verdi und IGM diese Schönrechnerei aufnehmen?
” So Karl am 1.12.2016 im ZOOM-Forum externer Link

IWW Bremen kann das bestätigen: „Gemessen an der dreijährigen Laufzeit bis 31.12.2019 gibt es knapp über 2 Prozent Lohnanhebung. Für die unterste Lohngruppe gibt es ab März 2017 gigantische 23 Cent pro Stunde brutto mehr. Netto sind dies ca. 13 Cent pro Stunde. Gemessen an den möglichen Anhebungen durch Verzicht auf einen Tarifvertrag mit 2 bis 6 Euro eine homöopathische Dosis…” (Aus dem Kommentar der IWW Bremen vom 1.12.2016 externer Link)

Und es wird noch schlimmer: „Die Differenz zwischen E1 und E2 (Ost) verringert sich in der ersten und zweiten Stufe von bisher 16 Cent auf 10 Cent, um sich aber in den folgenden Stufen sogar zu verschlechtern auf dann 24 Cent Abstand. Der Abstand zwischen E1 und E2 (West) wurde ebenfalls verschlechtert von bisher 61 Cent auf 66 Cent.  Man muss dazu wissen, dass es in der IGM-TK dazu vor Beginn der Verhandlungen eine Diskussion gab mit der Überlegung die Entgeltgruppen 1 an die Entgeltgruppe 2 heranzuführen um die Falscheinstufungen vieler LAN im Helferbereich dadurch zu umgehen mindestens zu minimieren. Statt einer Annäherung wurde eine Verschlechterung daraus.“ (ZOOM, siehe oben)

Daher wurden – erfolglos – von der Tarifgemeinschaft der IG Metall Nachverhandlungen gefordert: “… Wenn wir einen Tarifvertrag in der Leiharbeit wirklich gut finden sollten, dann muss er besser sein als die Gesetzeslage (Equal Pay und Equal Treatment). Davon sind wir weit entfernt. Darin würde stehen, dass gleiches Geld für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag gilt. Und als Ausgleich für die Unsicherheit und den psychischen Druck, die eine Anstellung bei einer Verleihfirma bedeuten, würde bei Tarifverhandlungen auch über die Höhe von Ausgleichs- und Risikozuschlägen verhandelt, die Leiharbeitskräften zustehen sollten. Dies fehlte uns bei den Forderungen der DGB Tarifgemeinschaft und soll hier als Anregung verstanden werden.” (AK MiZ bei der IG Metall Hamburg im IGM-Dossier, ähnlich AK MiZ in Augsburg ebd.)

Das Fazit der Tariferhöhung lautet: „Und trotzdem haben wir nach wie vor eine Spanne von bis zu 40% bei dem, was man bei einer Verleihfirma ganz legal verdienen kann, und dem, was ein Stammbeschäftigter verdient. Alle KollegInnen in Leiharbeit, die von Branchenzuschlägen oder von betrieblichen Vereinbarungen profitieren, müssen sich bewusst sein: Nach einer Abmeldung von einem Entleih-Unternehmen, in dem mehr gezahlt wird als der Leiharbeitstarif, landet man erst einmal bei der neu vereinbarten Entgelttabelle. Aber auch die Branchenzuschläge sind von sich aus kein equal pay, wie es das Gesetz vorsieht.“ (AK MiZ Hamburg im IGM-Dossier)

„Unverzichtbare“ Sicherung in verleihfreien Zeiten durch den Mindestlohn Zeitarbeit

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Eine sich ständig wiederholende Argumentation für einen neuen Entgelttarifvertrag bezieht sich auf den Mindestlohn: Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verleihfreien Zeiten auf den Mindestlohn angewiesen, so z.B. Stefan Körzell vom DGB, der Verhandlungsführer externer Link. Dies vermittelt den Eindruck, dass es der Tarifgemeinschaft in dieser Tarifrunde sehr daran gelegen ist, den Mindestlohn Zeitarbeit über die unteren Entgeltgruppen so zu erhöhen, dass ein Gewinn gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn die neuen Tarifverträge rechtfertigt – denn sonst gilt der Kommentar eines Arbeitsrechtlers gegenüber LabourNet Germany: “Ob der Mindestlohn ein paar Cent höher oder niedriger ist, geschenkt.

Bei ZOOM externer Link ist man in dieser Sache realistisch: “Für solche Behauptungen sollte er {Stefan Körzell] mal belastbare Belege vorlegen. In der täglichen Praxis werden die Arbeitszeitkonten belastet und wenn das zu teuer wird bekommt der LAN die Kündigung. Diese Problematik diskutieren wir hier seit Jahren. Und zum anderen sollte er sich weniger Gedanken machen über die Cent-Differenz zwischen gesetzlichem Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn…“ Denn die Nichteinsatzzeiten selbst sind eine Schimäre: „Es ist doch völlig egal, ob die Zeitarbeit den ausgehandelten Dumpingtarif weiterzahlt, oder eine ohne Tarifvertrag vereinbarte Summe oder sogar nur den Mindestlohn. In der Realität wir dem Leiharbeiter bei einem drohenden Nichteinsatz eh schneller gekündigt, als er nach der letzten Schicht zuhause ankommt. Zuständig für Nichteinsatzzeiten sind also eindeutig die Jobcenter bzw. der doofe Steuerzahler...“ (Brief an die IG BCE in ihrem Dossier zur Tarifrunde)

7 Cent mehr sollen aber nun den Leiharbeiter in einsatzfreien Zeiten retten… Dabei war das besonders wichtig, nicht nur der EVG: „Die beiden untersten Lohngruppen für Ost und West der Entgelttarifverträge bilden die Grundlage für die Mindeststundenentgelte im Mindestlohntarifvertrag, der ebenfalls neu verhandelt wird. Seit dem 1.6.2016 liegt der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit bei 9,00 € (West) und 8,50 € (Ost) und der EVG ist eine Besserstellung gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn in den verleihfreien Zeiten wichtig. Der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit sei zudem für entsandte Beschäftigte in der Leiharbeit wichtig, da auch hier ansonsten der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelte..“ (EVG-Antwort auf LNG-Anfrage)

Aber offensichtlich ist der Streit um das „wahre“ Ergebnis eigentlich eh egal:  “Hallo Leute, bei den turnusmäßigen Tarifverhandlungen um Prozentpunkte geht es in erster Linie ohnehin nur um die Kraft symbolischer Handlungen. Denn wer sich in und um die Leiharbeit auskennt,weiß, daß bei den Eingruppierungen i.V. um freiwilligen und/oder übertariflichen Zulagen getrickst wird, daß sich die Balken biegen. Die ZAF gruppieren gerne falsch ein, was zur Folge hat, dass Tariferhöhungen mit freiwilligen Zulagen verrechnet werden und somit für den weit überwiegenden Teil der Leiharbeiter zur Luftnummer wird.” (challenger am 18.1.2017 ebenfalls bei ZOOM externer Link)

DGB definiert “equal pay”: Als Ost-West-Angleichung unter den LeiharbeiterInnen in 2021!

Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)Besonders die angebliche Angleichung der Entgelttabellen von Ost an West wurde herausragend gefeiert, nicht nur durch ver.di, deren Tarifkommission nur einen Tag später dem Verhandlungsergebnis zustimmte (s.u.). Doch das war erwartungsgemäß vielen viel zu dick aufgetragen: „32 Jahre nach dem Ende der DDR soll Leiharbeitskräften im Osten wie im Westen der gleiche Billiglohn zustehen. Unwesentlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Ist das als Erfolg zu feiern? das dauert uns zu lange!“ – so z.B. AK MiZ Hamburg im IGM-Dossier).

Ein Kommentar im ZOOM-Forum verneint allerdings selbst diesen “festen Termin” für die Ost-West-Angleichung (der neue “Equal Pay”) glaubwürdig: “… Die Wessis verzichten zum 01.01.2019 auf eine Lohnerhöhung. Die Ost-West-Angleichung wird damit durch eine praktische Senkung der Westlöhne erkauft. Der neue TV hat eine Laufzeit von 36 Monaten also bis zum 31.12.2019. Bei einer Kündigung zum 31.12.2019 enden sämtliche Regelungen, also auch die zur Ost-West-Lohnangleichung, die erst am 01.04 2021 erfolgen soll, zum Kündigungstermin bzw. zum Laufzeitende. Die Ost-West-Lohnangleichung wird es nur geben, wenn die Tarifparteien in den Tarifverhandlungen 2019/2020 eine solche Angleichung in den dann neuen Tarifvertrag aufnehmen. Insoweit ist es aus meiner Sicht eine glatte Lüge, zu behaupten, bereits in diesem Tarifvertrag sei verbindlich eine Angleichung erfolgt.”

Wir halten den Tarifvertrag für skandalös – der DGB für notwendig

Sowohl in den Verlautbarungen zu Beginn der Tarifrunde als auch in den Antworten auf unsere Anfragen wurde die Notwendigkeit einer erneuten Tarifierung nie wirklich in Frage gestellt. Charmanter als die IG BCE kann man die Entwicklung der Leiharbeit und die angebliche Notwendigkeit der Tarifverhandlungen  allerdings nicht beschreiben (in der Antwort der Hauptverwaltung, Abteilung Tarifpolitik, vom 30. August 2016 im Dossier zu IG BCE in der Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017): „Zeitarbeit gibt es schon seit den 60er Jahren in Deutschland, aber erst seit 2003 kam es mit den sogenannten Hartz IV-Gesetzen zu dieser Steigerung an Beschäftigten, wie wir sie heute kennen. Die DGB-Gewerkschaften haben diese Entwicklung nicht gewollt, mussten aber im damaligen Gesetzgebungsverfahren Kompromisse eingehen. Als die gesetzlichen Regelungen der Zeitarbeit im Zuge der Hartz-Reformen 2003 flexibilisiert werden sollten, haben die DGB-Gewerkschaften durchgesetzt, dass im AÜG der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Zeitarbeit festgelegt wird. Dies war aber nur um den Preis möglich, dass sich die Gewerkschaften bereit erklärten, Tarifverträge in der Zeitarbeit abzuschließen, um den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Umsetzung praktikabel zu machen. Damit war die Tariföffnungsklausel geboren. Für die Zeitarbeitnehmer hatte dies den Vorteil, dass in der Zeitarbeit erstmals Flächentarifverträge abgeschlossen werden konnten und damit vor allem auch Regelungen für die verleihfreie Zeit vereinbart wurden, die die Beschäftigten in der Zeitarbeit deutlich besser stellten.Allerdings wurde im Vermittlungsausschuss des Bundestages zugleich vereinbart, dass vom Gleichbehandlungsgrundsatz auch durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag abgewichen werden kann (Bezugnahmeklausel). Dadurch haben es die Arbeitgeber seitdem in der Hand, flächendeckend vom Gleichbehandlungsgrundsatz abzuweichen…“

Die FAU fasst die absurde Situation sehr gut zusammen: „… Wie rechtfertigt der DGB – konfrontiert mit den Forderungen nach ersatzloser Kündigung aller Tarifverträge – sein Beharren auf erneuten Vertragsabschlüssen mit BAP und IGZ? Man befürchtet juristische Schwierigkeiten (viele individuelle Klagen auf Equal Pay wären notwendig!) und möchte verhindern, dass die Zeitarbeitsunternehmen in der verleihfreihen Zeit lediglich den Mindestlohn zahlen. Mindestlohn? Ab dem 1.1.2017 ist dieser mit 8,84 Euro nur noch um wenige Cent niedriger als die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit. Das macht den Kohl nicht fett, zumal viele LeiharbeiterInnen gar nicht in den Genuss „verleihfreier Zeit“ kommen. Unter dem Strich geht es gerade nicht darum, für hunderttausende Beschäftigte in der Leiharbeit substanziell etwas zu verbessern. Dazu wäre ein politischer Wille nötig, diese Zustände wirklich in Frage zu stellen. Ja, man müsste aktiv werden und die rechtlichen Unklarheiten zugunsten der LeiharbeiterInnen offensiv ausfechten. Man müsste aber auch zugeben, dass hunderttausende Beschäftigte aufgrund von DGB-Tarifverträgen in den letzten Jahren sehr viel schlechter bezahlt wurden als ihre fest angestellten KollegInnen. Faire Löhne sind mit diesen Tarifverträgen nicht möglich. Fair ist nur die Abschaffung der Leiharbeit!” (Artikel vom 7. Oktober 2016 von und bei der FAU Hannover externer Link)

Die Unsicherheit der Nachwirkung???

Argumentiert wurde zudem mit der angeblich bestehenden Nachwirkung der Tarifverträge bzw. der individuellen Rechtsunsicherheit der Betroffenen ohne Tarifvertrag, weshalb ihre Kündigung nichts nütze. Die Argumentation von ver.di für die erneute Tarifierung der Leiharbeit ähnelt hier im Wesentlichen derjenigen von EVG und dem DGB sowieso: Es gelte auf jeden Fall die Nachwirkung und im Falle ersatzloser Kündigung des Tarifvertrags müsse der Equal Pay individuell eingeklagt werden (ver.di und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17)

IG BCE begründet dies ausführlich: „Der Verzicht auf Entgelttarifverträge in der Zeitarbeit führt nicht automatisch zu Equal Pay. Denn grundsätzlich wirken Tarifverträge – mit Ausnahme des Mindestlohntarifvertrags – auch nach Ende der Laufzeit nach und sind bis zu einem neuen Tarifabschluss, der sie ersetzt, anwendbar. Die Nachwirkung eines Tarifvertrages im Bereich der Zeitarbeit ist unter Juristen umstritten und müsste von den Betroffenen jeweils individuell vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Gerichtsverfahren dauern sehr lange. Für die Beschäftigten wäre bis zu einer gerichtlichen Klärung unklar, welche Ansprüche sie genau haben. Es bestünde enorme Rechtsunsicherheit. Eine separate Neuverhandlung des Mindestlohntarifvertrags ohne gleichzeitige Neuverhandlung des Entgelttarifvertrags würde bedeuten, dass der neue Mindestlohntarifvertrag höhere Löhne vorsehen könnte als die untersten Entgeltgruppen der alten Entgelttarifverträge.Aus den oben genannten Gründen ist es notwendig, den Mindestlohntarifvertrag in der Zeitarbeit neu zu verhandeln und auf seiner Grundlage den erneuten Erlass einer Rechtsverordnung für die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zu beantragen. Dafür ist aber der Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrags in der Zeitarbeit erforderlich. Damit entsteht ein für alle verbindlicher neuer Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit. Dabei ist klar, dass der neue Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen muss.“

Doch namhafte Arbeitsrechtler haben bereits in früheren Tarifrunden Jahren darauf hingewiesen, dass die wirkungsvollste Anhebung der Löhne von LeiharbeiterInnen darin besteht, dass der DGB die Tarifverträge kündigt und seine Absicht mitteilt keinen neuen Vertrag abzuschließen, um damit die Nachwirkung auszuschließen. Es gilt immer noch, wie uns auf Nachfrage bestätigt wurde: Die Nachwirkung wäre höchst zweifelhaft, wenn die DGB-Gewerkschaften die Tarifverträge mit der Begründung kündigen, dass künftig ausnahmslos Equal Pay gelten soll. In den verleihfreien Zeiten wäre mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen – wir haben oben gesehen, dass die nun 7 Cent mehr niemanden retten.

Hinzu kommt, dass die angeblich ungeklärte Frage der Nachwirkung der beschlossenen Tarifverträge einen tarifpolitischen Offenbarungseid der Gewerkschaften und ihrer Rechtsabteilungen darstellt: Als ob wir einen Versicherungsvertrag abschließen würden, der keine Kündigungsfristen regelt? Es stinkt nach einer Ausrede, um unbedingt gewollte Tarifverträge zu rechtfertigen – wir werden uns dieser Frage noch widmen müssen (s.u.).

Die Individualisierung der Arbeitsansprüche ist aber auch kein überzeugendes Argument: Einerseits müssten die Arbeitsagentur und womöglich der Zoll die Einhaltung von Equal Pay genau prüfen. Andererseits würden Musterprozesse – wie sonst auch – schnell zu Rechtsklarheit führen, beim bestehenden Willen könnten sie durch den DGB unterstützt werden! In der Tat, einer „individuellen Rechtsunsicherheit“, könnte  die DGB Rechtsschutz GmbH massiv entgegen treten – wenn es gewollt wäre…

Abschließend zur Bewertung des Tarifergebnisses sei eine letzte Lüge zur Vervollständigung genannt: „Es wird ja nicht nur der Lohn geregelt, sondern auch andere Arbeitsbedingungen wie die Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge für Nacht- und Mehrarbeit und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.“ (Gespräch mit Stefan Körzell von Johannes Supe in jw vom 24.01.2017 externer Link) – dies wird im Manteltarifvertrag geregelt, der eben, obwohl in der Kampagne gefordert, nicht gekündigt wurde!

Es geht auch um gewerkschaftsstrategische Aspekte

Auf der Suche nach den wahren Ursachen für die Tarifierungsbemühungen der Leiharbeit, die ja auf ihre gewerkschaftliche Veredelung hinauslaufen (Wir holen die Leiharbeit aus der Schmuddelecke“ hieß es schon vor über 10 Jahren), wird es uns erstaunlich leicht gemacht. So sagt der DGB-Verhandlungsführer Stefan Körzell (Gespräch mit  Johannes Supe in jw vom 24.01.2017 externer Link) ganz direkt: „Wir wollen die Leiharbeit nicht abschaffen“ und „Wir haben aber als Gewerkschaften sehr früh den Anspruch formuliert, dass wir diese Branche gestalten wollen.“ Erstaunlicher ist da schon die Positionierung  „Die Beschlusslage des Deutschen Gewerkschaftsbunds ist da eindeutig“ – wir dachten immer, gleicher Lohn für gleiche Arbeit…

Einen vermeintlich geschickten Schachzug gegenüber den KritikerInnen an den Tarifverhandlungen für immerhin nun über eine Million Menschen in Leiharbeit stellt die Retourkutsche hinsichtlich unserer Anforderungen an ihre Organisierung durch die DGB-Gewerkschaften bzw. an eine Abkehr von der Stellvertreterpolitik. So äußert Stefan Körzell im oben genannten Interview: “… An dieser Stelle muss man aber eins deutlich sagen: Die Gewerkschaften sind solidarische Unterstützungsvereinigungen. Es gilt für die Beschäftigten, sich zu organisieren. Stellvertreterkriege können wir für sie nicht führen. Lohnansprüche sind Individualrechte, die sich jeder selber sichern muss. Läuft in einem Verleihunternehmen etwas nicht richtig, aber niemand ist dort gewerkschaftlich organisiert, dann können auch wir dort nicht einfach hin und für die Beschäftigten etwas einklagen…” Es wäre zu schön, wenn  die schon immer geforderte Abkehr von der gewerkschaftlichen Stellvertreterpolitik wirklich und konsequent stattfände, dann hätten aber die Tarifverhandlungen gar nicht aufgenommen werden dürfen. Bis dahin würde schon reichen, wenn der DGB wenigstens seine Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung wirklich wahrnehmen würde, aber auch dann wären die Tarifverhandlungen nicht nötig gewesen – beides ging ja aus dessen eigener Argumentation hervor…

Doch unter den Teppich gekehrt wird dabei ohnehin, dass die LeiharbeiterInnen eben nie eine Zielgruppe gewerkschaftlicher Organisierungsbemühungen waren! Die bisherigen, über ihren Kopf hinweg erfolgten Tarifierungen der Leiharbeit sprachen auch wahrlich nicht dafür, in eine dieser Gewerkschaften einzutreten, auch wenn genau dieses den Opfern nun vorgeworfen wird.

Postkarte: KEINE Tarifrunde Leiharbeit 2016/17!Wenn unsere Kampagne einen Erfolg hatte, dann, dass die DGB-Tarifgemeinschaft unter einem Rechtfertigungsdruck stand und – neben ausführlichen, oben bereits entlarvten Argumenten – im Vorfeld der Tarifverhandlungen eine Postkartenaktion zur Befragung der Betroffenen externer Link durchführte. Nur: Die Antwortvorgaben beinhalteten nicht die Frage nach der Tarifrunde überhaupt – weshalb wir in einer zusätzlichen Aktion „alternative Antworten“ vorgeschlagen hatten. Man beruft sich nun auf breite Zustimmung zu den verhandelten Aspekten, verschweigt allerdings sowohl den Rücklauf der Postkarten als auch die Anzahl der Proteste dabei…

Ebenfalls pikant: auch ver.di verweist auf  die “Basisdemokratie” durch ehrenamtliche VertreterInnen der in der Leiharbeit Beschäftigten in der Tarifkommission: “… Insofern haben LeiharbeitnehmerInnen in ver.di wie in den anderen Einzelgewerkschaften es selbst in der Hand, durch Mitgliedschaft und Engagement Einfluss auf die Bildung der Tarifkommission, deren Verhandlungen und die Ergebnisse zu nehmen. Das könnten Branchenzuschläge sein, die weitgehend equal pay einlösen, eine Begrenzung des Einsatzes der Leiharbeit oder die Verbesserung von Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten von LeiharbeiterInnen…” Dass in der ver.di-Tarifkommission (TaKo) viele fest angestellte Disponenten von Randstad vertreten sein sollen, kann seit Jahren im Forum von ZOOM (ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos, Ein Forum der IG Metall) nachgelesen werden, so z.B.: „und: Schaut man sich nun die 26 Tako-Mitglieder (Für jeden ver.di Bezirk einen, plus Stellvertreter) an, so fällt auf, dass überwiegend viele KollegInnen von Randstad dort mitmischen. Randstad, der Branchenprimus, mit einer flächendeckenden Struktur an Betriebsräten. Allerdings sind diese Tako-Mitglieder, welche in den Tarifverhandlungen die Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder verbessern sollen, fast ausschließlich interne Disponenten, für welche dieser Tarifvertrag nicht zur Anwendung kommt…“ (ver.di und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17)

Brauchte  daher die ver.di-Tarifkommission keine Bedenkzeit und hat das Verhandlungsergebnis bereits am 1.12., also nur einen Tag später einstimmig gebilligt? Hinsichtlich der Tarifkommission der IG Metall gab es am 18.1. (ebenfalls von Karla im ZOOM-Forum externer Link) noch gewisse Hoffnung: “… Wenn TK-Mitglieder zustimmen, obwohl sie das Verhandlungsergebnis für nicht akzeptabel halten, dann betreiben sie in der TK nur eine Feigenblattfunktion. Der Glaubwürdigkeit unserer Tarifpolitik in der Leiharbeit wird damit nur ein Bärendienst erwiesen. Von solchen TK-Mitgliedern soll sich keiner über Desinteresse von LAN beschweren. Oder will unsere TK handeln wie die Verdi-TK? Die schrieben z.B. nach der ersten Verhandlungsrunde zum Ostabschlag:”Ein schäbiges erstes Angebot… Drei volle Jahre liegen die Positionen momentan auseinander” um dann 6 Wochen später mehr als vier Jahre umstandslos zu unterschreiben.” Doch auch diese hat am Ende zugestimmt.

Es geht auch nicht auf, den Organisationsdruck auf die vereinzelten Beschäftigten in der Leiharbeit zu schieben. Organizing-Ansätze im Bereich der Leiharbeit sind uns nicht bekannt, im Gegenteil, wie der Ablauf dieser Tarifrunde zeigt: „Auf Druck vor Ort haben die DGB Gewerkschaften verzichtet, z.B. einen Aufruf an die Mitglieder, die Funktionsträger und insbesondere an die gewerkschaftlich organisierten Leiharbeitskräfte zu richten, die Tarifverhandlungen mit einem öffentlich wahrnehmbaren Auftritt zu begleiten. (…) Warum wurde darauf verzichtet, öffentlichen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben? Gerade in Hamburg haben wir eine funktionierende Zusammenarbeit von Arbeitskreisen von IG Metall und ver.di zur Leiharbeit. Dieses Potential wurde ignoriert.“ und  “… Meiner Ansicht ist es von den Gewerkschaften gewollt, dass man mit den LAN als Verfügungsmasse ihre Stammbeschäftigten schützt – die Pseudobeteiligung mit den Postkarten im August als Wünsche der LAN für die neuen Tarife samt vorgefertigter Fragen waren kaum zu toppen – auf meine Fragen, welche ich unter der angegebenen eMail richtete bekam ich bis zum heutigen Tage keine Antwort…” (beide Zitate aus ZOOM im IGM-Dossier)

In Wirklichkeit ist es wohl eher so, dass die DGB-Gewerkschaften sehr wohl Stellvertreterpolitik betreiben, doch gegen die Betroffenen und zugunsten ihrer Zielgruppe der Stammbelegschaften. Es ist schon so, dass auch viele Betriebsräte – und mit ihnen zusammen auch große Teile der Belegschaften – den Tatbestand von Leiharbeitern  im Betrieb durchaus begrüßen: Als Puffer in Krisenzeiten, die die Arbeitsplätze der Kernbelegschaft umso sicherer erscheinen lassen (siehe momentan bei VW).

Dies sehen und erleben die betroffenen Leiharbeiter durchaus, auch an der Art ihrer „Organisierung“ im Rahmen der Tarifrunde: „Stell Dir vor, Ihr würdet den Stammbelegschaften eine Postkartenumfrage unterjubeln mit der Frage, ob es für sie OK ist, wenn Ihr Euch für eine Lohnreduktion auf Mindestlohnniveau einsetzt. Mit der Begründung, dass das als Verhandlungsziel leichter zu erreichen wäre als weitere Lohnerhöhungen wie in der Vergangenheit. Wie viele Mitglieder hätten wohl das nötige Verständnis dafür?„ (Brief an die IG BCE)

Und diese These wurde im Rahmen der Tarifrunde auch von einer ganz unerwarteten Seite unterstützt: “… Die Gewerkschaften machen das Gegenteil von dem, was sie eigentlich müssten: nämlich die Interessen der Leiharbeitskräfte zu vertreten. Durch Billiglöhne versorgen sie  die Industrie weiter mit kostengünstigen Randbelegschaften. Bei Bedarf können sie schnell auf- und abgebaut werden. (…) Es ist ja legitim und richtig, dass die Gewerkschaften sich für die Arbeitsplatzsicherheit ihrer Stammbelegschaften einsetzen. Aber an einem System, das die Absicherung der Stammbelegschaften nur über ein Zweiklassensystem ermöglicht, ist etwas faul. (…) Der DGB sollte also die Tarifrunde nutzen und seinem eigenen Schlachtruf folgen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit. Ausreden, dass die Gewerkschaften nur einen kleinen Einfluss auf die Leiharbeitsbranche haben, da nur ein kleiner Teil der Leiharbeitskräfte organisiert ist, sind faule Ausreden. Die Gewerkschaften könnten auf einen Schlag eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften erreichen. Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften müssten nur den Leiharbeits-Tarifvertrag kündigen, den sie selbst geschaffen haben…” Ein Gastbeitrag von Robert Habeck vom 24.11.2016 beim Tagesspiegel online externer Link: Eine unheilige Allianz. Der Bundesrat berät am Freitag über die Reform der Leiharbeit. Schleswig-Holsteines Vize-Ministerpräsident Robert Habeck fordert, der DGB müsse nun seine Tarifpolitik ändern.

Es erschließt sich auch nicht, warum die Kritik an dem Tarifvorbehalt bzw. der Bezugnahmeklausel im AÜG (Abweichung vom Equal Pay-Grundsatz im Arbeitsvertrag durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag auch durch nicht tarifgebundene Sklavenhändler) für und nicht gegen neue Tarifverträge sprechen soll – es sei denn, es geht um gewerkschaftlichen Einfluss statt echter Verbesserungen für LeiharbeitnehmerInnen. Und gewerkschaftlichen Einfluss war schon im Rahmen der Agenda 2010 und der Hartz-Gesetze eher auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ausgerichtet.

Stefan Dietl (im Artikel bei Jungle World vom 7. Juli 2016 externer Link) erinnert daran: „…  Gerade den Funktionären der Industrie­gewerkschaften, die sich in einer export­orientierten Branche betätigen, scheint klar zu sein, dass die gerühmte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Weltmarkt auch auf den billigen und flexiblen Einsatz von Leiharbeit zurückzuführen ist. Stünde Leiharbeitern derselbe Lohn zu wie den Stammbelegschaften, würde dies die Lohnkosten der Unternehmen ­erhöhen und die Leiharbeit allmählich unrentabel machen. Im möglichen ­Verlust dieses Wettbewerbsvorteils sehen viele Beobachter nicht nur ein ­Risiko für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Exportindustrie, sondern auch für die Arbeitsplätze der dort traditionell gut organisierten Stamm­belegschaften. Statt auf gleiche Bezahlung setzen die Gewerkschaften daher lieber auf eine stärkere gesetzliche Regulierung der Leiharbeit und vor allem der immer häufiger abgeschlossenen Werkverträge…”

DGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschenUnd wir erinnern wiederum an die entlarvende Position von Stefan Körzell externer Link: “ Wir wollen die Leiharbeit nicht abschaffen. Sie muss aber wieder eingesetzt werden, wie es ursprünglich vorgesehen war: vorübergehend, bei Auftragsspitzen, etwa bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Krankheitsfällen…”  Wir erinnern nämlich im Gegenzug daran, dass es früher genau dafür Personalreserven von bis zu 15% gab, aber die (internationale) Wettbewerbsfähigkeit war dem DGB damals wichtiger. Heute führt wenigstens ver.di Kämpfe im Gesundheitswesen, um einen Teil damaliger Personalbesetzungen wiederherzustellen…

Nochmals der Kommentar eines Arbeitsrechtlers gegenüber LabourNet Germany: “Die Wahrheit ist und bleibt: Die Tarifverträge verschlechtern (!!!) die Arbeitsbedingungen. All die juristischen Spitzfindigkeiten und Bedenken kommen an dieser Absurdität nicht vorbei. Alles andere ist Politik…” Daher müssen nicht nur eine eindeutige Definition von “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” und das Verbot der Leiharbeit offenbar offensiver auf den Tisch, auch die gesamte, auf Wettbewerbsfähigkeit orientierte Standortpolitik der deutschen Gewerkschaften.

Denn worin besteht die Motivation der Gewerkschaften bzw. ihrer Betriebsräte? Einerseits in der „Rettung“ von Arbeitsplätzen vor Arbeitsplatzabbau und -verlagerung durch ihre Verbilligung. Eine Dumpingspirale, die um die Welt zieht und bis heute kein Ende gefunden hat. Und andererseits ist es pure Regulierungssucht, mit der die Gewerkschaftsapparate ihre Notwendigkeit unter Beweis stellen: „Hauptsache mit Tarifvertrag“ und mit dem berüchtigten „Fuß in der Tür“.

Markus Krüsemann formuliert es fast richtig: „… Wenn linke Gewerkschafter/innen fordern, keine Tarifverträge in der Leiharbeit mehr abzuschließen, so fordern sie implizit (zuweilen auch explizit) einen Strategiewechsel zurück zu jenen Zeiten, in denen man sich eher als Gegenmacht im Kampf um Arbeitnehmer/innenrechte positionierte. Ob auf der Kommandobrücke des Gewerkschaftstankers so ein Kurswechsel überhaupt in Erwägung gezogen wird, darf bezweifelt werden. Neben zeitaktuellen Hemmnissen gibt es auch einen strukturellen Grund, vertrautes Fahrwasser nicht zu verlassen, und der liegt in der Logik von Organisationen begründet…” (Hintergrundanalyse von Markus Krüsemann vom 6. Dezember 2016 bei den Nachdenkseiten externer Link) Fast richtig, weil es weder die vermeintlich goldenen 1070er Jahre gab, zu denen wir durch eine noch nie dagewesene Gegenmacht der Gewerkschaften zurück gehen könnte. Wir müssen in die Gegenwehr, aber vorwärts!

Gewerkschaftspolitische Konsequenzen

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und BremenDabei beschweren sich alle DGB-Gewerkschaften auch außerhalb der Tarifrunde Leiharbeit über ihre quantitative Zunahme (gerade eben und absehbar die Millionen-Marke geknackt) und beklagen ihren „Missbrauch“: So war das nicht geplant!  Sie haben doch im Rahmen der Agenda 2010 die Leiharbeit aus der wohlverdienten Schmuddelecke geholt, um dem heimischen Kapital das Atmen im harten Wind der globalisierten Konkurrenz zu erleichtern. Doch mittlerweile hecheln auch die Stammbelegschaften.

Dabei hatten die DGB-Gewerkschaften diese massive Steigerung der Lohnabhängigkeit und rasante Lohnsenkungen unter Einfluss des Fetisch Arbeit mitgetragen, also, weil ihnen „irgendein Arbeitsplatz“ über viele Jahr hinweg stets mehr bedeutete als beispielsweise so etwas wie Lebensqualität. Und erst heute, viele Jahre später, geben sie – als Ausrede für die mit ihrem Zutun inzwischen längst geschmolzene Kampfeskraft – überhaupt zu, dass die Hartz-Gesetze Belegschaften und Arbeitnehmervertretungen das Genick gebrochen haben: Lohnverzicht, Armut trotz Arbeit, Arbeitsverdichtung und unbezahlte Arbeitszeitverlängerung, selbst massive Stresserkrankungen – alles erscheint den Menschen inzwischen besser als das Schreckgespenst Hartz IV zu sein. Und die Lage verschlimmert sich dadurch noch weiter, dass sich eine einmal zugegebene Erpressbarkeit der Lohnabhängigen aus der inzwischen nur noch schwachen Position heraus nicht einfach abschütteln lässt.

Die gewerkschaftliche Veredelung der Niedriglöhne in der Zeitarbeitsbranche führt seitdem zur zunehmenden Praxis, Stammpersonal durch dauerhaften Einsatz von Leiharbeitenden zu ersetzen. Viele Konzerne betreiben inzwischen ihren eigenen „Personalpool“. Und Leiharbeit stellt  nicht die einzige Form der Prekarisierung dar. Prekarisierung als unsicheres und unplanbares Arbeits- und damit Lebensverhältnis beginnt bei befristeten Arbeitsverträgen, geht über diverse Tariföffnungsklauseln und Standortsicherungsvereinbarungen und endet bei Werkverträgen. Nach neuesten Zahlen arbeiteten 2014 nur noch 45 Prozent der „Beschäftigten“ in tarifgebundenen Betrieben. Doch dank vielfältigster Differenzierungsklauseln in den Tarifverträgen geht es dem Rest auch nicht viel besser.

Meine Theorie lautet daher, dass es ein falsches Verständnis des zu vertretenden Interesses war, das die Gewerkschaften seit Ende der siebziger Jahre in eine unsägliche Kollaboration mit dem heimischen Kapital getrieben hat. Wenn die gewerkschaftlichen Entscheidungsträger in ihrem Menschen- und Gesellschaftsbild davon ausgehen, dass ihre Aufgabe als Interessenvertretung der Arbeitenden darin besteht, sie „in Arbeit zu bringen“ und diese Arbeitsplätze um jeden Preis zu erhalten, müssen sie diesem Fetisch „Arbeitsplatz“ ihre gesamte Politik unterordnen und irgendwann ausblenden, ob dieser Arbeitsplatz die Funktion der Existenzsicherung überhaupt noch erfüllt.

Die damit eingeleitete Unterbietungsspirale hat bekanntlich längst die Kernzielgruppe der Gewerkschaften erfasst: Die sogenannten Stammbelegschaften, zu deren Gunsten bisher die entsprechenden Randbelegschaften in vielen Abstufungen bluten mussten. Die aktive Mittäterschaft an der Agenda 2010 war lediglich ein unrühmlicher Höhepunkt täglicher Sozialpartnerschaft mit dem heimischen Kapital. Würde man diese, wie ich es tue, als profane Erpressung bezeichnen, könnte man immerhin versuchen, seine Erpressbarkeit zu minimieren…

So wie Erwerbslose – und nun auch Migranten – arbeitsmarkt- und sozialpolitisch gegen die Belegschaften ausgespielt werden, um sie zu weiteren Verzichten an Lohn und Arbeitsqualität zu erpressen, so erfüllen die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter diese Rolle innerbetrieblich, zudem auch als Streikbrecher.

Angesichts der beschriebenen verheerenden Folgen der Leiharbeit sowohl für die gewerkschaftliche Kampfkraft als auch für ihre theoretischen Ansprüche an menschenwürdige Arbeit kann man eigentlich nur das Verbot der Leiharbeit – erneut – fordern. Momentan fehlt hierfür jedoch der notwendige Druck – siehe die oben beschriebene Angst vor den Bedingungen der Erwerbslosigkeit. Nicht nur aus humanitären Gründen, auch zur Minderung der gesteigerten Lohnabhängigkeit und ihrer Folgen müssten die Gewerkschaften die von ihnen mitverursachten Hartz-Gesetze bekämpfen. Auch hierfür fehlt, unverständlicherweise, aber sowohl der notwendige gesellschaftliche als auch innergewerkschaftliche Druck.

Natürlich muss – auch über diese Tarifrunde hinaus – weiterhin ein Verbot der Leiharbeit gefordert werden, wie überhaupt aller Lohnarbeitsformen, die das Gebot gleicher Löhne und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit verletzen. Mit Kampagnen für – im kapitalistischen System zweifelhafte – „faire“ Löhne und „gute“ Arbeit ist es meines Erachtens nicht getan. In der Tat geht es dabei um unser aller Alltagsverhalten. Wer spricht noch am Arbeitsplatz über die Löhne und interessiert sich für diejenigen der neuen Kollegen? Das notwendige solidarische Interesse darf sich aber nicht auf den Betrieb beschränken!

Grafik zur Debatte um Arbeit 4.0. - fuer das LabourNet Germany erstellt durch T.S.Um aus der Erpressbarkeit des Arbeitsplatzargumentes herauszukommen, die schließlich die Gewerkschaften dazu bewegt, Leiharbeit besser als keine Arbeit zu finden, sollten wir unseren Fokus ändern und nicht nur die Leiharbeit, sondern die Lohnarbeit insgesamt bekämpfen! Der immense Niedriglohnsektor, die sich ausbreitende Armut trotz Arbeit sowie die uns alle lähmende Spaltung und Konkurrenz untereinander beruht auf der immer noch breiten Akzeptanz der Abhängigkeit von einem Lohnarbeitsplatz – um jeden Preis, auch ohne dass dieser die Existenz oder soziale Anerkennung sichert.

Dadurch haben nicht nur die Gewerkschaftsapparate aus den Augen verloren, dass dieser gesellschaftlich (und auch nur bis zur Überwindung des Kapitalismus) nur dann einen Sinn macht, wenn er seine Funktionen der Existenzsicherung und Vergesellschaftung erfüllt und seine Produkte der Gesellschaft nützen. Wir wissen, dass dies in allen Punkten weniger denn je der Fall ist. Warum machen wir nicht die Lebensqualität aller zum Fokus und messen die Arbeitsqualität an ihrer Funktionalität hierfür? Die Gewerkschaftsapparate müssten uns bei Strafe ihres Untergangs auf diesem Weg in die Emanzipation von der Erpressbarkeit durch die Lohnarbeit folgen.

Mag Wompel, LabourNet Germany, im Februar 2017

Kurzfassung des Artikels ist erschienen in ak – analyse und kritik externer Link – Nr. 624 vom 21.2.2017. Er stellt die Bilanzierung der Kampagne gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 dar

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=112291
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