Zeitarbeitslobby zufrieden mit Koalitionsvertrag – Branche bezeichnet sich als systemrelevant [und will „saubere Branche“ werden]

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!„[Der DGB hat Leiharbeit unlängst als Krebsgeschwür der Gesellschaft bezeichnet. Fürchten Sie sich vor neuen Regulierungen der kommenden SPD-geführten Bundesregierung, oder wurden im Koalitionsvertrag alle Forderungen Ihres Lobbyverbandes berücksichtigt?] Forderungen haben wir viele. Die wurden leider nicht alle berücksichtigt. Wir begrüßen es aber sehr, dass die Zeitarbeit im Koalitionsvertrag als notwendiges Instrument bezeichnet wird. (…) Und wenn keine Aufträge da sind, dann werden die auch erst einmal weiter bezahlt. Uns war es sehr wichtig, dass die Zeitarbeitsbranche beim Kurzarbeitergeld mit berücksichtigt wird. Die Bundesregierung hat das auch so gesehen: Unsere Unternehmen wurden bei der Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld bis März 2022 berücksichtigt. (…) Natürlich haben wir uns gegen das sektorale Verbot der Zeitarbeit gewehrt. Für uns ist das Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie nicht vereinbar mit den grundgesetzlichen Regeln. (…) Das Wohl der Zeitarbeitnehmer spielt bei uns eine wesentliche Rolle. Deswegen haben wir so etwas wie einen Ethikkodex. Leute, die sich nicht fair behandelt fühlen, können sich direkt an unabhängige Juristen wenden. Bei Zuwiderhandlungen schließen wir Firmen aus unserem Verband aus. Wir wollen auch, dass das mal eine saubere Branche wird…“ Interview von Simon Zeise in der jungen Welt vom 26.11.2021 mit Wolfram Linke externer Link, Sprecher des Interessenverbands deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und weitere Infos zu Leiharbeit im Koalitionsvertrag:

  • Ampelkoalition legt Vertrag vor: Zeitarbeit ein „notwendiges Instrument“
    SPD, Grüne und FDP haben sich jetzt auf einen Koalitionsvertrag für eine neue Bundesregierung geeinigt und ihn veröffentlicht. Darin spielt auch die Zeitarbeit eine Rolle: „Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verhindern wir durch effektivere Rechtsdurchsetzung. So sorgen wir auch für mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf“, heißt es in der Koalitionsvereinbarung. „Es ist sehr zu begrüßen“, so der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer, „dass die Parteien die Zeitarbeitsbranche mittlerweile als notwendiges Instrument einer funktionierenden Marktwirtschaft akzeptiert haben.“ (…) Ebenfalls angekündigt hat die Koalition, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorzunehmen seien Dies geschehe mit Blick auf die europäische Rechtsprechung. Hier, so Kramer, werde bestätigt, dass der laufende Prozess der Evaluierung der AÜG-Reform fortgesetzt werde.
    Grenzüberschreitende Entsendung: Verbessert werden soll der Schutz von Beschäftigten bei grenzüberschreitenden Entsendungen – zudem sollen dabei laut Vertrag bürokratische Hürden abgebaut werden. Für Saisonbeschäftigte solle der volle Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag eingeführt werden. Auch das Kurzarbeitergeld wird thematisiert: „Die Krisenregelungen beim Kurzarbeitergeld werden wir nach der Corona-Pandemie evaluieren, insbesondere mit Blick auf Menschen mit geringem Einkommen“, kündigt die Ampelkoalition an…“ Pressemitteilung der iGZ vom 24.11.2021 externer Link
  • Siehe auch: „Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitskräftemobilität: Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüfen wir im Falle einer europäischen  Rechtsprechung, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind.“ Auf S.70 des Koalitionsvertrags externer Link – wohl gemünzt auf unsere Klagen auf Equal Pay in der Leiharbeit
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=195583
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