Leiharbeiter klagt Lohn für einsatzfreie Zeiten ein
„René Schindlers Leihfirma hatte wochenlang keine Arbeit mehr für ihn. Die einsatzfreie Zeit zog sie einfach von seinem Zeitkonto ab. Doch er wehrte sich erfolgreich – und hat nun einen Rat für andere Leiharbeiter. Was René Schindler erlebte, erleben Leiharbeiter überall täglich: Die Leihfirma wälzt ihr unternehmerisches Risiko verleihfreier Zeiten auf die Beschäftigten ab, die dann Zeit und Urlaub opfern sollen. Das ließ sich Betriebswirt René Schindler nicht gefallen. (…) Schindler verlor dann auch seinen ersten Prozess beim Arbeitsgericht Frankfurt. Aber er gab nicht auf und ging in die nächste Instanz, zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen. Das LAG gab ihm schon mal zu einem Drittel recht. Er bekam rund 500 Euro. Ohne Revision. Doch Metaller Schindler gab sich nicht zufrieden. Über den DGB Rechtsschutz legte er Beschwerde bei Bundesarbeitsgericht (BAG) ein, bei der höchsten Instanz. Und überraschenderweise ließ das BAG die Revision zu, was es nur in Ausnahmen tut. Doch da beim BAG weitere Verfahren zur Verrechnung einsatzfreier Zeiten in Leiharbeit aufgelaufen waren, wollte das höchste Arbeitsgericht eine grundsätzliche Klärung des Problems herbeiführen. Dieses Grundsatzurteil wollte der Arbeitgeber vermeiden. Er zahlte in letzter Minute freiwillig alle ausstehenden Forderungen Schindlers, um den Prozess beim BAG abzuwenden: die übrigen 740 Euro Lohn plus Zinsen…“ IG Metall-Meldung vom 27.02.2017
- René dazu: „Ich hätte gern ein Grundsatzurteil gehabt, für alle Leiharbeiter. Aber zumindest ist für mich klar: Es lohnt sich für Leiharbeiter, gegen die Verrechnung ihrer einsatzfreien Zeiten zu klagen. Geht zu Eurer Gewerkschaft und wehrt Euch.“
- Dem LabourNet Germany liegen alle Urteile vor…