Schlechte Chancen: Jobcenter fördern Arbeitslose mit gesundheitlichen Problemen nicht ausreichend
„Arbeitslose, die durch Krankheit oder einen Unfall ihrem Job nicht mehr nachgehen können, haben die Möglichkeit, sich beruflich umzuorientieren. Berufliche Rehabilitation hängt jedoch noch immer zu stark davon ab, wer für die betroffenen Personen zuständig ist – die Jobcenter oder die Arbeitsagenturen. (…) Arbeitslose, die ihren Antrag auf berufliche Rehabilitation in einem Jobcenter stellen, haben schlechtere Chancen, spezielle Hilfen bewilligt zu bekommen. Bei gemeinsam von Kommunen und den Agenturen für Arbeit geführten Jobcentern kommt auf 62 Arbeitslose ein Reha-Fall. In kommunalen Jobcentern kommt sogar auf 82 Arbeitslose nur ein Reha Fall. Im Gegensatz dazu haben Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit bessere Chancen auf eine Wiedereingliederung. Hier bekommt eine von 28 Personen Reha-Maßnahmen bewilligt. Das Verhältnis hat sich im Vergleich zum letzten Jahr wenig verbessert. Von gleichen Zugangschancen kann weiterhin nicht die Rede sein. (…) Grund für die ungleichen Chancen auf eine Förderung ist, dass die Agenturen für Arbeit spezielle Reha-Vermittler haben müssen – für die Jobcenter gilt das nicht. Der DGB fordert deshalb, dass diese Regelung auf die Jobcenter ausgeweitet wird. Außerdem müssen die Jobcenter personell und finanziell besser ausgestattet werden, damit sie die Zielgruppe von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessen betreuen können…“ DGB-Meldung vom 28. September 2020 aus Arbeitsmarkt aktuell 5/2020