Schutz der Persönlichkeit gilt auch für krankgeschriebene Beschäftigte: Spionieren ist nicht erlaubt
„Immer wieder bezweifeln Chefs, dass krankgeschriebene Beschäftigte arbeitsunfähig sind und lassen sie ausspionieren. Ob ein Verdacht die Observation durch einen Detektiv begründet, erläutert Tjark Menssen…“ Rechts-Info vom 07.08.2015 von und bei der IG Metall