Schutz der Persönlichkeit gilt auch für krankgeschriebene Beschäftigte: Spionieren ist nicht erlaubt

Immer wieder bezweifeln Chefs, dass krankgeschriebene Beschäftigte arbeitsunfähig sind und lassen sie ausspionieren. Ob ein Verdacht die Observation durch einen Detektiv begründet, erläutert Tjark Menssen…“ Rechts-Info vom 07.08.2015 von und bei der IG Metall externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=85011
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