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[Zahlreiche Verstöße gegen den Infektionsschutz] Dreist, dreister, H&M – Wenn Profit über allem steht
Dossier
„… wurden von der Politik jüngst entsprechende Gesetze, Verfügungen und Arbeitsschutzstandards erlassen. So ist im Allgemeinen zur Öffnung einer Filiale regelmäßig ein mitbestimmtes betriebliches Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz erforderlich. Ein solches erfordert unter Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen regelmäßig eine Arbeitsplatzgestaltung zur Gewährung der Einhaltung des Mindestabstands, Anforderungen an Sauberkeit und Lüftung, die Zurverfügungstellung eines Mund-Nasen-Schutzes und vieles mehr. H&M verfolgt indes augenscheinlich einen anderen Weg und stellt dabei zum Trotz der gesellschaftlichen und rechtlichen Wertungen offenbar den Profit vor das Menschenleben. Bisher medial bekannt gewordene Sachverhalte, wonach H&M hierzulande die Mieten ausgesetzt und Aufträge in Asien storniert hat, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Insbesondere mit dem Infektionsschutz der Beschäftigten und Kund*innen scheint man es bei H&M nicht so genau zu nehmen. Zwar soll ein internes Team mit Maßnahmen zum Infektionsschutz betraut sein, inwieweit diese Maßnahmen zweckgemäß und wirksam sind, ist jedoch fraglich. So sollen bereits umgehend Filialen geöffnet werden, ohne dass ein erforderliches mitbestimmtes Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz bekannt ist. Bei einigen Filialen soll dies bereits heute der Fall sein, obwohl laut verschiedenen örtlichen Schilderungen teilweise weder ein Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel durch H&M zur Verfügung gestellt werden kann, noch ein üblicher Plexiglasschutz an den Kassen angebracht wurde…“ Beitrag vom 21. April 2020 bei ver.di bei H&M
, nach unseren Informationen sollen erste Betriebsratsgremien in Hamburg und Norddeutschland auch mit rechtlichen Schritten vor und versuchen einstweilige Verfügungen gegen den Arbeitgeber durchzusetzen – siehe dazu die GBR-Resolution „Unternehmerische Freiheit endet dort, wo Gesundheitsschutz beginnt“ und Hintergründe:
- H&M nimmt den Beschäftigten die Luft: Öffnung der Umkleidekabinen durch Spruch der Einigungsstelle
„H&M hat trotz der extremen pandemischen Lage eine vollständige und uneingeschränkte Öffnung der Umkleiden gegen den Willen der Beschäftigten erzwungen. In der Konsequenz bedeutet das, dass der Arbeitgeber Beschäftigte nötigt, einen engen Raum zu betreten, in dem sich bis zu 12 Kunden in den Kabinen und noch weitere im Vorraum aufhalten können. In dieser, möglicherweise mit Viren belastenden Luft soll nun gearbeitet werden. Alle Vorschläge, die der Betriebsrat und seine Sachverständigen zum Schutz der Beschäftigten eingebracht hat, wurden von H&M kompromisslos abgelehnt. In einer Einigungsstelle unter Vorsitz des Richters am Arbeitsgerichts Nürnberg Dr. Thomas Holighaus wurde ausführlich von Betriebsratsseite dargelegt, dass sich die Beschäftigten bereits mit den aktuellen Routinen nicht ausreichend geschützt fühlen. In der Einigungsstelle ergab sich auch, dass H&M keinen Nachweis über eine ordnungsgemäße Wartung und Prüfung der Lüftungs- und Klimaanlage vorlegen kann. Eine gereinigte und gewartete Lüftungsanlage ist aber zwingend notwendig, um die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und den behördlichen Empfehlungen, gerade während der Pandemie zu entsprechen. H&M hat keine Kenntnis darüber, ob die Anlage einwandfrei funktioniert. H&M setzt nicht die von der Regierung empfohlenen höherwertigen Filter ein und tut nichts, um die Beschäftigten wirksam vor Ansteckung zu schützen. Trotzdem wurde durch Spruch der Einigungsstelle die Öffnung der Umkleidekabinen beschlossen…“ Meldung vom 22. Januar 2021 im ver.di bei H&M-Blog - Arbeitsgerichte bestätigen: Mitarbeitereinsatz bei H&M rechtswidrig! H&M muss Filialen wieder schließen
„Jüngst hat man noch öffentlich darüber spekuliert, weshalb die H&M-Geschäftsführer mit Beginn der Corona-Krise verschwunden sind. Manch böse Zungen bezeichneten den deutschen Country Manager Thorsten Mindermann sogar als Kim Jong Un von H&M (Hintergrund: Nordkoreas Machthaber ist derzeit ebenfalls verschollen). Derartiges wollte der H&M-Manager offenbar nicht auf sich sitzen lassen und hat sich umgehend mit einem kurzen Videoclip aus seinem Hamburger Flagshipstore an die H&M-Belegschaft gewandt. In diesem Video erklärte er, dass seitens H&M alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und auch die Geschäfte endlich wieder öffnen können. Über öffentlich bekannt gewordene Vorwürfe zu Rechtsverstößen beim Infektionsschutz und dem Umgang mit Kurzarbeit (wir berichteten hier) schwieg er hinweg. Inzwischen dürfte aber auch ihn die Gegenwart eingeholt haben, denn nun zeigen ihm zahlreiche Arbeitsgerichte aus der gesamten Bundesrepublik die rote Karte, weswegen H&M viele seiner Geschäfte doch nicht öffnen kann oder bereits geöffnete Geschäfte wieder schließen muss. Fast alle Gerichte kamen den Anträgen der Arbeitnehmervertretungen nach und beschlossen, dass der einseitige Einsatz von Mitarbeitern ohne abgeschlossene Vereinbarungen zur Änderung von Kurzarbeit und ohne gültige Personaleinsatzplanung rechtswidrig ist. Viele Gerichte gaben darüber hinaus den Betriebsräten auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz recht und sind damit deren Wertung, dass Gesundheit und Leben vor Profit stehen muss, gefolgt. So dürfen Filialen ohne eine vorherige Einigung zu einem Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepts regelmäßig nicht unter Einsatz von H&M-Beschäftigten öffnen. Diese Einigung ist indes in den meisten Stores weit entfernt. Am 30.04. begannen diesbezüglich die Verhandlungen für die Stores, die den Themenkomplex an den Gesamtbetriebsrat übertragen haben. Diese Verhandlungen standen nach unseren Informationen von Beginn an unter keinem guten Stern: Zum einen hat die Öffnung von Stores unter rechtswidrigem Einsatz von Mitarbeitern für viel zusätzlichen anderweitigen Aufwand im Vorfeld gesorgt. Zum anderen wirkte sich auch die interne Schmutzkampagne des Arbeitgebers gegen solche Betriebsräte, welche bei einer Öffnung die Einhaltung des Infektionsschutzes und faire Bedingungen für die Beschäftigten bei der Änderung von Kurzarbeitsbedingungen voraussetzen, kontraproduktiv aus. (…) Im Textileinzelhandel muss es aufgrund der Eigenart der verkauften Ware besondere Anforderungen an den Infektionsschutz geben. Diesen Anforderungen wird das zur Verfügung stellen einer Mund-Nasenbedeckung und Schutzfolie an der Kasse nicht gerecht. Denn sowohl in der Umkleide anprobierte Kleidung, als auch umgetauschte Ware, kann beispielsweise ein zusätzliches besonders hohes Infektionsrisiko für die Beschäftigten darstellen. Noch größer ist das Infektionsrisiko bei „I:Collect“, ein Angebot, bei dem Kunden ihre gebrauchte Kleidung bei H&M abgeben können. Aktuell soll H&M bei diesen Beispielen keine nennenswerten Maßnahmen als erforderlich ansehen. Dabei soll H&M bei der Suche nach Gründen gegen vorgeschlagene Maßnahmen teilweise besonders kreativ vorgehen, denn es sollen von H&M sogar Gründe die gegen Hautdesinfektionsmittel sprechen, angebracht worden sein. Ebenfalls soll H&M den Schutz von Risikogruppen (Menschen mit Vorerkrankungen, Schwerbehinderte, Ältere,…) im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für nicht erforderlich ansehen...“ Beitrag vom 1. Mai 2020 bei ver.di bei H&M - „Wer Stretchfolie als Infektionsschutz nutzt, hat die Kontrolle über seinen Laden verloren!“
„„Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.“ So sprach einst die große Mode-Ikone Karl Lagerfeld. 2005 begeisterte er mit einem Hauch von Luxus für Normalbürger, als eine Kollektion von Lagerfeld exklusiv bei H&M erschien. Genau 15 Jahre später möchte H&M anscheinend seine Kunden mit der Banalität des Alltäglichen abschrecken. Inmitten der Corona-Pandemie müssen ordinäre Stretch-Folien als Infektionsschutz im Kassenbereich herhalten. Wir denken an Karl zurück und meinen: „Wer Stretch-Folien als Infektionsschutz nutzt, hat die Kontrolle über seinen Laden verloren!“ (…) Ob die hier bebilderten Infektionsschutzversuche das „Werk“ der verantwortlichen Geschäftsführer von H&M sind, oder diese derzeit ihren Beitrag leisten indem sie sich aktuell eventuell sogar selbst in Kurzarbeit befinden, wissen wir nicht. Ihre Vertreter sind jedenfalls augenscheinlich nicht in Kurzarbeit, denn sie geraten nach betriebsinternen Informationen zunehmend außer Rand und Band: Nicht nur die unzureichenden Infektionsschutzversuche, welche im Internet zunehmend Hohn und Spott ernten, zeigen dass es sinnvoll gewesen wäre, entsprechend der gesetzlichen Anforderungen die Vertreter der Belegschaft von vorne herein in ein mitbestimmtes Infektionsschutzkonzept mit einzubeziehen. Aber auch darüber hinaus wird es nach unseren Informationen innerbetrieblich zunehmend obszöner: Beschäftigte unter Androhung der Einstellung der Gehaltszahlung und Kündigung gezwungen die Arbeitsleistung zu erbringen…“ Beitrag vom 26. April 2020 bei ver.di bei H&M - [Hennes & Mauritz] Unternehmerische Freiheit endet dort, wo Gesundheitsschutz beginnt
„… Deshalb fordern wir, der Gesamtbetriebsrat von H&M und die ver.di-Aktiven des Gesamtbetriebsrates, gemeinsam H&M auf: Bevor eine Filiale öffnet, muss H&M eine vom Betriebsrat mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Gefährdungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zum Schutz vor Infektionen und zur Unterbrechung von Infektionsketten abzuleiten! Bevor eine Filiale öffnet, muss H&M mit dem Betriebsrat geeignete Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zur Abwendung beziehungsweise Milderung der Ansteckungsgefahr im Betrieb vereinbaren! Bevor eine Filiale öffnet, muss H&M eine vom Betriebsrat mitbestimmte Personaleinsatzplanung erstellen, damit sichergestellt wird, dass die besonderen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden!...“ Resolution des GBR und der ver.di-Aktiven bei Hennes & Mauritz vom 20.04.2020 bei ver.di Handel - Siehe auch Brennpunkt bei ver.di Handel: Corona: Beschäftigte brauchen Schutz, Sicherheit und einen Tarifvertrag!
- Siehe zum Hintergrund auch unser Dossier: [ver.di] Handel: Schutz der Beschäftigten ausweiten