Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist nach TVöD zu vergüten
„Die im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ geschaffenen Arbeitsplätze unterliegen – bei beiderseitiger Tarifgebundenheit – den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsbeschaffungsmaßnahme…“ Meldung vom 04.11.2013 bei bund-verlag.de zum ArbG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.10.2013, Aktenzeichen: 1 Ca 756/13