Was ändert sich 2020 beim Mindestlohn? Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2020: 9,35 Euro

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2019 9,19 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen, so dass er sowohl 2019 als auch 2020 erhöht wird, bzw. erhöht wurde. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober 2018 per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt somit seit dem 1. Januar 2019 9,19 Euro. Er wird zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben. (…) Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (…) Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet. Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient. Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu  einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen. Ehrenamtlich Tätige. Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf 2020 (abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. (…) Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind…“ DGB-Mitteilung vom 20. Dezember 2019 externer Link mit einer Detailübersicht zu den Branchenmindestlöhnen

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