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Verleger wollen mehr Ausnahmen. Mindestlohn: Regierungsfraktionen diskutieren noch vor Inkrafttreten über weitere Aushöhlung
„Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde ist längst beschlossen. Zum 1. Januar 2015 soll er in Kraft treten. Die Unternehmerlobby hält das aber offensichtlich nicht davon ab, auf weitere Änderungen zu drängen. So berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe, die Spitzen der Regierungsfraktionen verhandelten über eine erweiterte Ausnahmeregelung für Zeitungszusteller. Statt mit 8,50 Euro pro Stunde können diese Austräger im kommenden Jahr mit 6,38 Euro abgespeist werden, 2016 mit 7,23 Euro – allerdings nur, wenn sie »ausschließlich« Tageszeitungen und Zeitschriften verteilen. Letzteres soll nun offenbar im nachhinein geändert werden…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 24.11.2014
- Aus dem Text: „… »Damit wird die Büchse der Pandora geöffnet«, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell im Spiegel den Kampf der Unternehmen gegen den Mindestlohn. »Kurz vor seiner Einführung könnten jetzt auch weitere Branchen auf Ausnahmen pochen.« Dem Bericht zufolge versucht beispielsweise der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks über den Landwirtschaftsausschuss des Bundestages »eine befristete gesetzliche Übergangsregelung« zu erreichen. Der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes, Amin Werner, warnte, 20 bis 30 Prozent der handwerklichen Bäckereien in Ostdeutschland würden den Mindestlohn nicht überleben. Laut Wirtschaftswoche fordert er, die Regelung befristet für zwei Jahre komplett auszusetzen. Ohnehin möglich sind geringe Stundenentgelte bis Ende 2017, wenn diese in einem allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag festgeschrieben wurden. Das gilt zum Beispiel für die Fleischindustrie…“ Siehe dazu auch seinen Kommentar:
- Änderungen beim Mindestlohn? Nahles umgepustet
„»Wir halten Wort«, hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei Verabschiedung des Mindestlohngesetzes im Bundestag erklärt und behauptet: »Branchenausnahmen vom Mindestlohn wird es nicht geben.« Das stimmte schon damals nicht. Jetzt soll es noch schlimmer werden. Neben der zu geringen Höhe sind die weitreichenden Ausnahmen ein entscheidender Geburtsfehler der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Lohnuntergrenze. Azubis und Jugendliche unter 18 Jahren sind komplett ausgenommen, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Und im Zeitungsvertrieb besteht – ebenso wie in der Saisonarbeit – eine branchenbezogene Diskriminierung: Zusteller haben 2015 nur Anspruch auf 75 Prozent des ohnehin mickrigen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Erst 2018 sollen sie mit anderen Niedriglöhnern gleichgestellt werden…“ Kommentar von Daniel Behruzi in junge Welt vom 24.11.2014
- Siehe dazu im LabourNet das Dossier: Zeitungs-Zusteller/innen und der Mindestlohn von 8,50 Euro