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Private Entsorger haben Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft auf dem Gewissen
„Anlässlich des Auslaufens des Branchenmindestlohns für die Entsorgungswirtschaft am heutigen Freitag (31. März 2017) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einem Mindestlohntarifvertrag. Dies sei ein wichtiges Element in der Tariflandschaft der Entsorgungsbranche. ver.di sei für Verhandlungen bereit. „Der Branchenmindestlohn wird aber nicht exklusiv mit dem BDE verhandelt“, stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt am Freitag klar. Er trat damit Äußerungen des Arbeitgeberverbands BDE entgegen, der behauptet hatte, ver.di sei nicht zu Gesprächen über eine Verlängerung des Mindestlohns bereit gewesen. (…) Nunmehr versuche der BDE, die Verhandlungen zum Entgelt der privaten Entsorgung und die Verhandlungen zum Branchenmindestlohn miteinander zu verknüpfen, um ver.di am Verhandlungstisch zu halten. Es werde deutlich, dass der Arbeitgeberverband auf diese Weise versuche, einen strukturell veralteten Tarifvertrag, wie es der Entgelttarifvertrag für die private Entsorgung sei, am Leben zu erhalten, kritisierte Scheidt. Die Konsequenz dieser BDE-Verhandlungstaktik sei letztlich das Auslaufen des Branchenmindestlohns.“ ver.di-Pressemitteilung vom 31. März 2017