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Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ab 1. Oktober
„„Der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche hat sich als feste Größe etabliert und gilt als wichtiges Instrument für die Beseitigung von Dumping-Löhnen in der Branche“, betont Andreas Scheidt, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). ver.di begrüßt daher die Zustimmung des Bundeskabinetts zur Mindestlohnverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Damit gilt ab dem 1. Oktober 2015 für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Ab Januar 2016 steigt dieser auf 9,10 Euro an…“ ver.di-Meldung vom 24.09.2015