Mindestlohnanpassung gegen die Stimmen der Gewerkschaften beschlossen: Ab 1. Januar 2024 gibts inflationäre 41 Cent mehr

Dossier

Mit Mindestlöhnen gegen LohndumpingDie Mindestlohnkommission hat heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein ganzes Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Im ersten Jahr entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um magere 3,4 Prozent, im zweiten Jahr sind es sogar nur 3,3 Prozent. Die Arbeitnehmer*innenseite hat deshalb eine eigene Stellungnahme zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission abgegeben. (…) Mit dem jetzt gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die 12 Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten…“ DGB-Meldung vom 26.06.2023 externer Link mit dem Wortlaut der Stellungnahme der Arbeitnehmer*innenseite, siehe Hintergründe:

  • Jede(r) vierte Lohnabhängige verdient weniger als 14 Euro – die Argumente für massiv höheren Mindestlohn mehren sich, auch gegen den Rechtsrutsch New
    • Jeder vierte Beschäftige verdient weniger als 14 Euro
      „… Rund jeder vierte Beschäftige in Deutschland verdient kaum mehr als den Mindestlohn. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für Oktober 2022 auf Anfrage der Linksfraktion hervor, aus der die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Demnach verdienten von etwa 39,8 Millionen Menschen in Beschäftigtenverhältnissen rund 9,3 Millionen (23,35 Prozent) weniger als 14 Euro brutto in der Stunde. Auszubildende sind nicht mitgerechnet. 6,4 Prozent der Beschäftigten erhalten den Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. (…) „Wenn jeder Vierte in Deutschland unter 14 Euro brutto in der Stunde verdient, haben wir ein deutlich zu niedriges Lohnniveau in Deutschland“, kritisiert der Co-Vorsitzende der Linke-Fraktion Dietmar Bartsch. „14 Euro Mindestlohn wären jetzt notwendig – auch als Inflationsausgleich.“ Die Mindestlohnkommission hatte vor kurzem beschlossen, den Mindestlohn im kommenden Januar um 41 Cent auf 12,41 Euro zu erhöhen. Im Januar 2025 soll er dann auf 12,82 Euro steigen. „Die geplante Erhöhung von nur 41 Cent ist ein dramatischer Reallohnverlust“, ist Bartsch überzeugt. „Das niedrige Lohnniveau wird uns auch bei der Rente auf die Füße fallen. Es droht millionenfache Altersarmut.“ Die Rentenkasse verliere bereits heute viele Milliarden aufgrund zu geringer Löhne.“ Meldung vom 26. Juli 2023 bei tagesschau.de externer Link
    • Mindestlohn wegen der Inflation erhöhen: Mehr Geld – gegen die AfD
      Fast ein Viertel der Beschäftigten bekommt weniger als 14 Euro brutto. Das zeigt schlaglichtartig, dass der Mindestlohn von 12 Euro zu niedrig ist.
      Superreiche und Bitterarme – das gibt es in den USA. Bei uns hingegen, im rheinischen Konsenskapitalismus, ist das anders. Dieses Selbstbild der deutschen Gesellschaft ist wetterfest, ja fast unzerstörbar. Und eine Täuschung. Diese Gesellschaft ist nicht egalitär. Weil krasse Ungleichheit reflexartig verdrängt wird, löst die Nachricht, dass derzeit fast ein Viertel aller Beschäftigten weniger als 14 Euro brutto bekommt, Erstaunen aus. Der bundesdeutsche Niedriglohnsektor ist nicht vom Himmel gefallen. Seine Ausweitung war das Ziel von Schröder und Rot-Grün. In Ostdeutschland arbeiteten 2007 fast die Hälfte aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Das ist übrigens ein Euphemismus für: Arm trotz Arbeit. Also alles rabenschwarz? Nein. Löhne sind kein Effekt einer unsteuerbaren Globalisierung, sondern politisch regulierbar. (…) Nötig ist nun ein politischer Eingriff: Die Mindestlohnkommission, die bloß Cent-Erhöhungen will, muss gezwungen werden, die Inflation stärker zu beachten. Das ist ein Gebot der Moral und der politischen Klugheit. Denn zu viel Ungleichheit fördert nachweislich die Neigung, AfD zu wählen.“ Kommentar von Stefan Reinecke vom 27.7.2023 in der taz online externer Link – einer von vielen
  • Zur Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns – auch ver.di fordert, Bundesregierung muss Mindestlohn auf 14 Euro anheben 
    • [ver.di] Für Mindestlohn 14 Euro! Das Mindestlohngesetz muss jetzt verbessert werden 
      Verkäuferinnen, Reinigungskräfte und Lagerarbeiter halten Wirtschaft und Gesellschaft am Laufen. Für ihre harte Arbeit bekommen sie häufig einen Lohn, der nicht zum Leben reicht. Der gesetzliche Mindestlohn wurde eingeführt, um Armutslöhne zu überwinden. Die jüngste Entscheidung der Mindestlohnkommission wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die Kommissionsmehrheit will den Mindestlohn nur um wenige Cent anheben: Er soll bis 2025 um weniger als sieben Prozent auf 12,82 Euro steigen. Dieses Almosen lehnten die Gewerkschaften ab. Denn im gleichen Zeitraum werden die Preise um voraussichtlich neun Prozent zunehmen. Folglich sinken die Reallöhne von sechs Millionen Beschäftigten. Hinzu kommt die soziale Schieflage der Inflation. Geringverdienende treffen die steigenden Lebenshaltungskosten besonders hart.
      Das neue Mindestlohn-Niveau, das die Arbeitgeber durchgesetzt haben, schützt nicht vor Armut. Ein armutsfester Mindestlohn sollte nach Auffassung der EU-Kommission mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns von Vollzeitbeschäftigten betragen. Dafür müsste der Mindestlohn in Deutschland auf 14 Euro steigen. Das Mindestlohngesetz muss jetzt verbessert werden: Es muss eine Untergrenze des gesetzlichen Mindestlohns von 60 Prozent des mittleren Lohns festschreiben. Denn Geringverdienende brauchen einen Lohn, von dem sie leben können.“ Wirtschaftspolitik aktuell 13 / 2023 beim ver.di-Buvo externer Link
    • Zur Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns
      Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro zu erhöhen. Das betrifft rund 5,8 Millionen Beschäftigte, bzw. rund 17,8 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Grade die Menschen im Niedriglohnbereich trifft die hohe Inflationsrate besonders, denn Sie müssen einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben und verlieren damit mehr als alle anderen an Kaufkraft. Wenn der Mindestlohn lediglich entsprechend der Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission steigt, verschärft dies die soziale Ungleichheit in Deutschland noch mehr. Berechtigt und richtig fordern DGB, der Paritätische und andere die Anhebung des Mindestlohns auf mind. 14 Euro. Laut Spiegel (30.6.2023) arbeiten nirgendwo sonst in Deutschland so viele Menschen zum Mindestlohn wie in jenem Landkreis Sonneberg (erschreckende 44 Prozent), wo gerade ein AfD-Kandidat zum Landrat gewählt wurde. Wenn weiter versucht wird, die Löhne so niedrig wie möglich zu halten, besteht die deutliche Gefahr,  dass die Gesellschaft weiter auseinander driftet und AfD und rechtpopulistische Bewegungen weiteren Auftrieb bekommen…“ Aus dem Thomé Newsletter 22/2023 vom 02.07.2023 externer Link
    • ver.di-Chef Werneke: Bundesregierung muss Mindestlohn auf 14 Euro anheben
      „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, die EU-Mindestlohnrichtlinie konsequent in nationales Recht umzusetzen und den gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro zu erhöhen. Scharf kritisiert der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den deutschen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro zu erhöhen: „Diese Empfehlung ist gegen die Stimmen der Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission zustande gekommen – eine derart geringe Erhöhung verschärft die Probleme der Menschen, die mit ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben finanzieren müssen und geht an der Realität der hohen Preise für Lebensmittel und Energie vorbei (…) Wenn die Mindestlohnkommission so versagt, ist der Gesetzgeber gefordert”, so Werneke. Die Bundesregierung steht ohnehin vor der Aufgabe, die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene EU-Mindestlohnrichtlinie muss bis zum November 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Lohnmittels vor…“ ver.di-Pressemitteilung vom 30. Juni 2023 externer Link
    • Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission: Zwei Probleme mit dem Mindestlohn
      „… Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 in Höhe des politisch gesetzten Betrages von 8,50 Euro je Stunde war es regelmäßig die Aufgabe der Mindestlohnkommission, einen Beschluss zur Anpassung vorzulegen. Ziel ist dabei im Rahmen einer „Gesamtabwägung“ ein angemessener Mindestschutz der Beschäftigten, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sowie keine Gefährdung von Beschäftigung. Das Gesetz gibt vor, dass sich die Mindestlohnkommission dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert“. Von diesem Verfahren wurde ein einziges Mal abgewichen, als nämlich 2022 durch Änderung des Mindestlohngesetzes der Mindestlohn auf 12 Euro ab Oktober 2022 festgesetzt wurde. Anschließend sollte wieder das alte Verfahren angewendet werden. (…) Genau das ist jetzt geschehen und die Arbeitgeber haben dabei die Chance gesehen und genutzt, ihre Ablehnung des 12-Euro-Mindestlohns noch einmal nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen. (…) Manche schlagen vor, die Konstruktion der Mindestlohnkommission zu ändern. Aber die Hoffnung, dass eine andere Zusammensetzung der Mindestlohnkommission, etwa durch eine stärkere oder gar ausschließliche Besetzung mit Wissenschaftler*innen mit Stimmrecht, Abhilfe schaffen könnte, ist wohl illusorisch. Aller Erfahrung nach unterliegt auch in diesem Fall die Personalauswahl vorab einer politischen Einflussnahme mit entsprechenden Konsequenzen. (…) Vieles spricht dafür, den Auftrag an die Mindestlohnkommission und die dabei zu berücksichtigen Kriterien im Gesetz nachzuschärfen. Klargestellt werden sollte zumindest, dass die nachlaufende Orientierung an der Tariforientierung keinesfalls als Obergrenze der Mindestlohnanpassung zu verstehen ist. Auch das Ziel einer Reduzierung des Niedriglohnsektors durch eine Orientierung an der Zielmarke von 60 Prozent des mittleren Lohnes sollte verbindlich in das Gesetz aufgenommen werden. Alternativ könnte die Marke von 60 Prozent des Medianlohns als Untergrenze des gesetzlichen Mindestlohns in das Gesetz aufgenommen werden. Der Mindestlohnkommission könnte neben der Evaluation der Mindestlohnentwicklung auch die Aufgabe zukommen, Konzepte für Regionen mit besonders hohen Lebenshaltungskosten zu entwickeln (living wages). Wie schon in den vergangenen Jahren gilt auch diesmal: Nach der Anpassung des Mindestlohns ist vor der Anpassung. Ob neue Initiativen für eine Weiterentwicklung des Mindestlohngesetzes erfolgreich sein werden, dürfte entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, entsprechenden gesellschaftlichen und politischen Druck aufzubauen. Das ist zur Überraschung vieler bei der Durchsetzung des 12-Euro-Mindestlohns schon einmal gelungen.“ Kommentar von Reinhard Bispinck vom 29. Juni 2023 bei der DGB-Gegenblende externer Link – warum erwähnt Bispinck nicht, dass die 60 Prozent ab 1. Januar 2024 nach EU-Recht verpflichtend sind?
  • Sagenhafte Mindestlohnerhöhung um 41 Cent: „Schlag ins Gesicht“, 41 Cent »Respekt«, „Ein Hohn angesichts hoher Inflationsraten“ – und doch politisch gewollt
    • 41 Cent »Respekt«
      Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine Erhöhung – um 41 Cent. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen im Niedriglohnsektor. Und es zeigt, dass von Olaf Scholz‘ »Respekt für Arbeit« nicht viel geblieben ist.
      Es klingt wie ein schlechter Witz: Die Mindestlohnkommission der Bundesregierung schlägt vor, den Mindestlohn von gegenwärtig 12 Euro für 2024 auf 12,41 Euro und für 2025 auf 12,82 Euro anzuheben. Das sind Erhöhungen von 3,4 beziehungsweise 3,3 Prozent. Und das bei einem Mindestlohn, der sowieso schon viel zu niedrig ist, und einer Inflationsrate, die deutlich oberhalb der angedachten Anhebung liegt. Zum Vergleich: Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne empfiehlt eine Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens – das wären in Deutschland 13,50 Euro. Um Altersarmut zu verhindern, müsste der Mindestlohn sogar noch höher liegen. Sozialverbände fordern zu Recht 14 Euro. (…) Auch wenn sich die Politik der Frage des Mindestlohns entledigen will: Sie bleibt eine politische Frage. Denn sowohl die Einsetzung einer Kommission als auch ihre Ausgestaltung sind politische Entscheidungen. Die Einflussnahme der Ampel mit ihrer einmaligen Erhöhung des Mindestlohns war – ganz offensichtlich – politisch. Aber genauso politisch wäre es, die Einflussnahme zu unterlassen und damit zum neoliberalen Vorkrisenzustand zurückzukehren. Dass genau das im Raum steht, zeigt auch die Debatte externer Link um die diesjährige Sitzung der Mindestlohnkommission: Arbeitsminister Heil erwartete eine deutliche Anhebung, doch die FDP entgegnete, es sei nicht die Aufgabe des Arbeitsministers, Einfluss zu nehmen. Die Kapitalseite sprach sogar von Sabotage. Die neoliberale Praktik, politische Entscheidungen outzusourcen, sitzt tief.
      Um ordentliche Löhne zu erreichen, müsste die Politik jetzt mit den Gewerkschaften an einem Strang ziehen. Das wird es mit der Ampel allerdings nicht geben. Kanzler Scholz hat mehrfach bewiesen, dass von seinem »Respekt«-Slogan aus dem Wahlkampf nicht viel geblieben ist. Nun lässt er zu, dass seine politische Mindestlohnerhöhung zum Teil rückabgewickelt wird – gegen die Stimmen der Gewerkschaften. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich die Gewerkschaften gegen die Neoliberalismus-Verwalter der Ampel stellen müssen, um wirklich voranzukommen.“ Artikel von Lukas Scholle vom 26. Juni 2023 in Jacobin.de externer Link
    • Neuer MindestlohnTarifexperte: „Ein Hohn angesichts hoher Inflationsraten“
      Die Empfehlung der Mindestlohn-Kommission reiche nicht, um Kaufkraft und Lebensstandard für Menschen mit niedrigen Löhnen zu sichern, kritisiert Thorsten Schulten von der Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitgeberseite habe sich einseitig durchgesetzt.“ Thorsten Schulten im Gespräch mit Barbara Schmidt-Mattern am 26. Juni 2023 im Deutschlandfunk externer Link
    • Zumeldung Mindestlohnerhöhung: Schlag ins Gesicht hart arbeitender Menschen im teuren Baden-Württemberg
      Die Mindestlohnkommission hat gegen die Stimmen der Gewerkschaften entschieden, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro steigen wird. Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller hart arbeitenden Menschen am untersten Einkommensrand. Von so niedrigen Löhnen kann niemand im reichen und teuren Baden-Württemberg leben. Dass die Arbeitgeber in der Kommission die Inflationskrise komplett negieren, ist einfach nur zynisch. Ab 2025 verstoßen wir damit sogar gegen dann geltendes Recht. Ein echtes Armutszeugnis für unser Land.“ Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.“ Pressemitteilung vom 26.06.2023 des ver.di-Landesbezirks Baden-Württemberg externer Link
    • Umstrittener Mindestlohn-Vorschlag: Paritätischer Gesamtverband kritisiert Zusammensetzung der Kommission
      Der Vorschlag, den Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren um insgesamt 82 Cent zu erhöhen, ist beim Paritätischen Gesamtverband auf Kritik gestoßen. Hauptgeschäftsführer Schneider sagte im Deutschlandfunk, ein solcher Mindestlohn sei zu niedrig. Er bedeute für viele Menschen, dass sie bei einem Vollzeitjob nur 2.100 Euro brutto verdienen würden und damit nicht über die Runden kämen. Der Sinn eines Mindestlohns, in Vollzeit arbeitende Menschen vor Armut zu schützen, werde somit verfehlt…“ Meldung vom 27.06.2023 beim Deutschlandfunk externer Link
  • Mindestlohnkommission: Vierter Beschluss und Vierter Bericht (2023) externer Link
  • Es muss in Richtung 14 Euro gehen
    Unter der hohen Inflation leidet vor allem der Niedriglohnsektor, die soziale Spaltung wächst. Es braucht eine deutliche Anpassung des Mindestlohns…“ Gastkommentar von Thorsten Schulten und Johannes Specht vom 22. 6. 2023 in der taz online externer Link
  • Mindestlohn in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen
    FAQ des DGB vom 01.06.2023 externer Link

Siehe zur letzten Erhöhung unser Dossier: Zwölf Euro: Verdi-Chef fordert neue Regeln für Mindestlohn – DGB auch

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=212845
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