Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente – Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns
„In der politischen Auseinandersetzung um künftig vermehrt drohende Altersarmut wird von vielen Seiten auf die zentrale Bedeutung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns verwiesen. Als potenzielle Ursache weit weniger Aufmerksamkeit findet hingegen die drastische Senkung des Rentenniveaus. Wie hoch müsste ein Mindestlohn sein, der sowohl die »Hartz-IV«-Aufstockung vermeidet als auch fürs Alter eine Rente erwarten lässt, die wenigstens das Existenzminimum deckt? Und: Kann der Mindestlohn überhaupt ein wirksames Instrument zum Ausgleich der Rentenniveausenkung sein?…“ Artikel von Johannes Steffen vom 10. April 2013 beim Portal Sozialpolitik
- Aus dem Text: „… Der nach heutigen Werten fürs Alter als existenzsichernd ermittelte Mindestlohn von 10,40 Euro erwiese sich im Nachhinein – also aus Sicht des Jahres 2026 – als zu niedrig. Denn als Minimum ist dann bereits im Schnitt der 45 Beitragsjahre eine Entgeltposition von 65 (statt 60) Prozent des Durchschnitts nötig. Rückblickend wäre im Jahr 2013 demnach ein Mindestlohn von 11,31 Euro erforderlich gewesen. Der Grund für den Wertverlust des aus heutiger Sicht mit 10,40 Euro noch ausreichend hohen Mindestlohns liegt in dem künftig deutlich niedrigeren Rentenniveau.
Somit bildet ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn zwar eine notwendige, aber noch längst keine hinreichende Bedingung für eine in Zukunft existenzsichernde Rente. Erforderlich sind vielmehr ein Stopp der weiteren Absenkung des Leistungsniveaus sowie die Rückkehr zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau…“
- Wir erinnern an: Was müssen Menschen verdienen, um eine armutsfeste Rente erwarten zu können? Berechnung der armutsfesten Rente und Analyse von Jakob Schäfer vom 19.2.2013