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Abfallwirtschaft: Zum Mindestlohn in Trippelschritten
Neue Entgeltuntergrenzen in mehreren Bundesländern. Marginale Erhöhung für Beschäftigte in Abfallwirtschaft. Artikel von Mirko Knoche, Hamburg, in der jungen Welt vom 24.01.2013
Aus dem Text: „Am gestrigen Mittwoch hat die Bundesregierung die Lohnuntergrenze in der Abfallwirtschaft angehoben. Ab dem 1. Februar müssen 8,68 Euro statt bisher 8,33 Euro pro Stunde gezahlt werden. Dafür wurde der Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Das Minimum gilt für alle Unternehmen unabhängig davon, ob sie selbst Tarifpartei sind. Das Modell der branchenbezogenen Mindestlöhne wird von CDU/CSU verfochten und geht auf einen Vorschlag der IG Metall zurück. Die DGB-Gewerkschaften haben sich mittlerweile aber auf die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn für alle Sparten geeinigt…“