Minijobber mit Mindestlohn müssen 2021 pro Monat nur rund 47 Stunden arbeiten

„Jung und billig“-Broschüre zu MinijobsSeit dem 1. Januar 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro. Ab 1. Juli 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 pro Stunde. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung auch: kürzere monatliche Arbeitszeiten. Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2021 9,50 Euro und steigt dann ab 1. Juli 2021 auf 9,60. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 47,368 Stunden (9,50 Euro x 47,368 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Ab Juli sind es dann nur noch 46,875 Stunden pro Monat. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs…“ DGB-Infor vom 06.01.2021 externer Link u.a. mit einer Arbeitszeit-Tabelle

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=184706
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