Corona-Krise: Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten – Equal-Pay-Grundsatz muss auch bei Unterbrechung der Einsatzzeiten gelten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormLeiharbeitnehmer erhalten bisher kein Kurzarbeitergeld. Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun den Weg für Kurzarbeitergeld in der Leiharbeit frei machen. Ab April 2020 soll die Änderung greifen. Doch das Problem liegt ganz woanders: Die Corona-Krise zerstört den Equal-Pay-Grundsatz: Equal-Pay-Anspruch erlöscht nach drei Monaten Kurzarbeitergeld. Leiharbeitnehmer*innen erhalten ein deutlich niedrigeres Gehalt als reguläre Arbeitnehmer*innen. Doch nach 9 bzw. 15 Monaten greift der Equal-Pay-Grundsatz. Ab dieser Zeit muss den Leiharbeitnehmer*innen das gleiche Gehalt wie der Stammbelegschaft gezahlt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: War der Leiharbeitnehmer länger als drei Monate nicht beim Entleiher tätig, beginnt die Wartezeit von 9 bzw. 15 Monaten erneut zu laufen! Der Leiharbeitnehmer muss sich also erneut sein Recht auf gleiche Bezahlung wieder erarbeiten. Nach unserer Ansicht wird das Kurzarbeiter­geld daran nichts ändern. Denn auch Kurzarbeitergeld führt zu einer Unterbrechung der Einsatzzeiten beim Entleiher. Ob nun Kurzarbeitergeld gezahlt wird oder die Leiharbeitnehmer*innen entlassen und ein paar Monate später wieder eingestellt werden: Die Corona-Krise wird bei einigen Leiharbeitnehmer*innen zu deutlichen Gehaltskürzungen führen. Faire Arbeit e.V. fordert deshalb eine sofortige Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, so dass Unterbrechungen in den Einsatzzeiten nicht mehr zum Wegfall des Equal-Pay-Grundsatzes führen.“ Beitrag vom 19. März 2020 bei Faire Arbeit e.V. externer Link, siehe dazu:

  • Leiharbeitsbranche: IG BAU fordert Aufstockung von Kurzarbeitergeld über Tarifverträge New
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor sozialen Verwerfungen im Zuge der Corona-Krise. Insbesondere für die Schwächsten muss über Tarifverträge sichergestellt werden, dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird. Das gilt vor allem für Branchen im Niedriglohnbereich wie der Gebäudereinigung sowie für Leiharbeiter. „Die Krise stürzt viele unverschuldet in große Not. Vor allem die Ärmsten sind schwer betroffen. Für sie geht es nicht nur um Komforteinbußen, es geht um ihre Existenz. Arbeitgeber stehen hier in der Pflicht, sich für Lösungen ihrer Beschäftigten einzusetzen. Es ist unverantwortlich und kurzsichtig, wenn sich Arbeitgeberverbände wie jüngst die der Leiharbeitsbranche unserem Angebot rundweg verweigern, Tarifverhandlungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu starten. Wir fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung aller ein“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Manch andere Branche und auch einzelne Betriebe  machen vor, dass es geht. Sie schließen Tarifverträge und Haustarifverträge ab. Das ist notwendig und gerecht. Unternehmen erhalten bei Kurzarbeit die Sozialabgaben bis zu hundert Prozent erstattet. Das heißt, sie erhalten auch den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten. Mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes leiten sie  diesen Anteil an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiter. Eine Aufstockung auf mindestens 90 Prozent ist hier angemessen. Gleichzeitig fordern wir die Politik auf, ihrerseits die Beschäftigten nicht zu vergessen und die entsprechende Rechtsverordnung zu korrigieren.“ IG BAU-Pressemitteilung vom 3.4.2020 externer Link
  • Siehe zum Hintergrund unser Dossier zu Kurzarbeit in der Corona-Krise
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=164718
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