KAPOVAZ und das Märchen vom deutschen Jobwunder
„Als der DGB Ende September 2016 die Ergebnisse seiner Untersuchung über die Arbeit auf Abruf vorstellte, wunderten sich alle Beteiligten über das Ausmaß, die dieser Beschäftigungsbereich mittlerweile bei uns erreicht hat. Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Sie sind zwar festangestellt, aber den Beschäftigten reicht ihr Entgelt nicht aus. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit flexiblen Einsatzzeiten. Der Arbeitgeber sichert den Beschäftigten nur eine Mindeststundenzahl zu. Gleichzeitig müssen sie sich jedoch dafür bereithalten, jederzeit mehr zu arbeiten. Diese aus den USA übernommene Form der Teilzeitarbeit wird KAPOVAZ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) genannt und wurde bisher vor allem im Einzelhandel angewandt. (…) Als Hebel dafür wird das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) [§ 12 Arbeit auf Abruf] aus dem Jahr 2001 genutzt. (…) Der Paragraph 12 des TzBfG muss schnellstens ersatzlos gestrichen werden und es muss mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten geben. Sie sollen es sein, die ihre Arbeitszeiten lebenslauforientiert entsprechend ihrem persönlichen Bedarf anpassen können.“ Beitrag vom 13. November 2016 beim Gewerkschaftsforum Dortmund