Umstrittene Vorschrift: Religionskritiker wollen Söders Kreuzerlass in Karlsruhe kippen

Kreuz mit Söder - Karikatur von Jacques Tilly (Quelle: Bund für Geistesfreiheit Bayern)Die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit gegen die Kreuze in Behörden sind bislang gescheitert. Nun ruft die Gruppe das Bundesverfassungsgericht an. Die Kritiker des umstrittenen Kreuzerlasses in Bayern wollen nach der juristischen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Wie der Bund für Geistesfreiheit (BfG) München am Sonntag ankündigte, will die Gruppe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2018 von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erlassene Vorschrift einlegen. Diese sieht vor, dass in Eingangsbereichen staatlicher Behörden ein gut sichtbares Kreuz anzubringen sei. Der Bund für Geistesfreiheit, eine religionskritische Körperschaft des öffentlichen Rechts, hält den Kreuzerlass für einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität, Gleichbehandlung und Religionsfreiheit…“ Meldung vom 24. März 2024 in der Südeutschen Zeitung online externer Link und der BfG:

  • Siehe den Bund für Geistesfreiheit Bayern externer Link (BfG) und dort:
  • Klage gegen Söders Kreuzerlass: Bund für Geistesfreiheit München geht vor das Bundesverfassungsgericht
    Am 22. März 2024 hat der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage gegen den Kreuzerlass erhalten (Urteilsverkündung 19. Dezember 2023). Für den bfg München ist klar, dass er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wird. „Da der Bund für Geistesfreiheit München als ‚Konkurrent‘ der christlichen Glaubensgemeinschaften durch die staatliche Anweisung, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung (Art.3 Abs.3 GG) und auf Religionsfreiheit (Art.4 Abs.1 GG) verletzt ist, werden wir mit unserer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagt die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo.
    Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses bzw. des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts sieht in § 28 AGO und im Anbringen der Kreuze in staatlichen Dienststellen nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiert auch die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften…“ Meldung vom 22.3.24 externer Link als letzte von mehreren zum Thema
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219384
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