Halbherzige Kehrtwende. Beim Kooperationsverbot in der Bildungspolitik geht es nicht nur um viel Geld
„Mit der Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung korrigiert Schwarz-Rot einen acht Jahre alten Fehler. Die Beschränkung auf den Wissenschaftsbereich ist aber unzureichend.
Als 2006 per Grundgesetzänderung die Bildungspolitik faktisch ausschließlich zur Ländersache erklärt wurde, herrschte zwischen Union und SPD weitgehend Einvernehmen darüber, dass damit das jahrzehntelange Gerangel um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ein Ende haben werde. Ab dem 1. September 2006 wurde dem Bund nur noch die Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse sowie der beruflichen Bildung im dualen System zugestanden. Kritik an der damaligen Grundgesetzänderung gab es von Anfang an. Befürchtet wurde vor allem ein Wettlauf um das beste Schulsystem, bei dem die finanzschwachen Bundesländer auf der Strecke bleiben…“ Artikel von Jürgen Amendt im ND online vom 14.11.2014