Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Dossier

Bildungspaket „Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. (…) Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können – wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist – die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden – auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren. Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten…“ Pressemitteilung des Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) vom 30. Juli 2019 bei Tacheles externer Link. Siehe dazu:

  • Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätische Expertise zeigt, dass Teilhabeleistungen nur jedes siebte benachteiligte Kind erreichen New
    „Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in der bestehenden Form nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Wie eine aktuelle Expertise der Paritätischen Forschungsstelle belegt, haben sich die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Schüler*innen ausgewirkt, vielmehr sei sogar ein leichter Rückgang der Quoten zu verzeichnen. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht weiter komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Was es jetzt braucht, ist den politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. (…) Ein Grundproblem bleibt vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten, weshalb der Paritätische sich für die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs einsetzt: „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“ Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 12. November 2020 externer Link zur Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus“ externer Link
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Nur jedes siebte Kind der 6- bis unter 15-Jährigen profitiert von Teilhabeleistungen
  • Bündnis AufRecht bestehen: Bildungspaket unbürokratisch und ohne Diskriminierung auszahlen! 
    Nachdem sich herausgestellt hat, dass die Leistungen des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) unzureichend und nur zu einem Bruchteil bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angekommen sind (im Bundesdurchschnitt zu weniger als 30 %), hat die Bundesregierung mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ zum August 2019 versucht, nachzubessern. Da die Umsetzung des BuT auf kommunaler Ebene erfolgt, müssen die Sozialverwaltungen der Städte und Kreise dafür neue Vergabe-Richtlinien erarbeiten. Dies kommt aber nur sehr schleppend voran. Daher drohen die Nachbesserungen zu versanden, wenn es jetzt auf kommunaler Ebene keine ausreichende Nachsteuerung gibt. Das Bündnis AufRecht bestehen hat daher einen Forderungskatalog externer Link entwickelt“ (Infos aus dem Thomé Newsletter 39/2019 vom 27.10.2019 externer Link)
  • Arme-Kinder-Gesetz: Teilhabe impossible 
    Zum 1. August sind verschiedene Verbesserungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ (BuT) für Kinder armer Eltern in Kraft getreten. Alles in allem kann das durchschnittlich 20 – 50 Euro monatlich ausmachen. Viel Geld für arme Menschen. Aber nicht einmal ausreichend um die Preisentwicklung auszugleichen, schreibt der Paritätische (1). Ob die Hilfen tatsächlich bei den Kindern ankommen, hängt auch sehr von der Umsetzung durch die Verwaltung ab. Dabei hat sich Bochum in der Vergangenheit nicht besonders hervorgetan. Die Verbesserungen sind enthalten in dem euphemistisch so genannten „Starke-Familien-Gesetz“. Berechtigt für die Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ sind Familien, die Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe, den auch gerade neu gestalteten „Kinderzuschlag“ zur Vermeidung von Hartz IV-Abhängigkeit (2), Wohngeld oder Grundleistungen des AsylbLG erhalten. Die Schulausstattungspauschale wurde auf magere 150 Euro im Jahr erhöht, der Eigenanteil für die Schulverpflegung und die Schüler*innenfahrkarte ist weggefallen, der Betrag für soziale „Teilhabe“ (Sport, Musik, Kultur, Ferienfreizeiten …) wurde auf beschämende 15 Euro im Monat erhöht, die jetzt pauschal monatlich überwiesen werden. Im Bedarfsfall kann es eine (verbesserte) Lernförderung und Nachhilfe geben. (…) Bereits 2007 haben rund 40 Arbeitsloseninitiativen eine Kampagne zum Thema „ALG II und Kinderarmut“ durchgeführt, an deren Ende fünf Jahre später besagtes „Bildungs- und Teilhabepaket“ stand (8). Seit dem hat sowohl die Zahl der Armen wie der Grad der Armut zugenommen. Das wissen alle. Es ist ein Skandal. Ein ungleich größerer Skandal ist aber, dass es niemanden interessiert, auch insbesondere die Parteien und Verbände nicht, die das Logo „sozial“ im Schilde tragen, wie es Tobias Riegel bei den „Nachdenkseiten“ beklagt (9). Auch in Bochum fehlt das Interesse ebenso wie die fachliche und sachliche Kompetenz. Die Stadt Bochum übt sich in schönen Reden: “ Bochum will Armut in der Stadt ganz konkret bekämpfen“ (10). Was aber natürlich nichts kosten darf, im Gegenteil, es wird noch auf Kosten der Ärmsten gespart.“ Kommentar von Norbert Hermann, Bochum Prekär, vom 03.08.19 bei bo-alternativ externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=152445
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