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Prekäre Beschäftigung: Fernsehkommissare klagen vor Bundesarbeitsgericht
„… Sie standen jahrelang als Fernsehkommissare vor der Kamera, doch anders als ihre echten Kollegen bei der Polizei genießen Schauspieler keinen Kündigungsschutz. Gegen ihren Rauswurf bei der ZDF-Serie „Der Alte“ hatten die Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und Martin Böttcher geklagt. Ihr Fall landete vorm Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (…) Beide Schauspieler hatten immer befristete Verträge für einzelne Serienfolgen. Bei Markus Böttcher sollen das 248 befristete Verträge in 28 Jahren gewesen sein. (…) Direkt nach der Ausstrahlung des Interviews fiel die Entscheidung im Bundesarbeitsgericht Erfurt. Demnach sind Befristungen von Schauspielern auch über einen so langen Zeitraum zulässig. Die Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und Markus Böttcher sind somit vor dem Bundesarbeitsgericht mit ihren Klagen gegen den Rauswurf aus der ZDF-Serie „Der Alte“ gescheitert.“ Heinrich Schafmeister im Gespräch mit Timo Grampes beim Deutschlandfunk Kultur vom 30. August 2017 (Länge: ca. 6 Min., Audio abrufbar bis 8. März 2018)