Entlassung gerechtfertigt: Nach Facebook-Beleidigung gefeuert
Quelle: Meldung der FR online vom 10. Oktober 2012 zum LAG-Urteil (Az.: 127-007-12)
„Wer seinen Chef auf Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk beleidigt, kann fristlos entlassen werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm kassierte ein vorangegangenes Urteil, bei dem die Richter die Kündigung eines Azubis als nicht zulässig betrachtet hatte – der junge Mann hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als Menschenschinder tituliert…“