- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
AWO Marl versucht stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden des Julie-Kolb-Seniorenzentrums zu kündigen
„Am 20. Oktober 2023 wird am Landesarbeitsgericht Hamm in zweiter Instanz ein Kündigungsversuch des Julie-Kolb-Seniorenzentrums gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden verhandelt.6 Fast 30 Jahre ist der 54jährige Altenpfleger schon im Konzern AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. tätig. Derzeit ist er stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates.Völlig unerwartet wurde er im März 2022 – kurz vor der Neuwahl des Betriebsrates – mit sechs Beschwerden von Bewohnern bzw. Bewohnerinnen konfrontiert. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zu seiner darauf folgenden Kündigung. (…) auch das Arbeitsgericht Dortmund hat es am 14. Februar 2023 abgelehnt, der fristlosen Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden seine Zustimmung zu erteilen…“ Meldung in den Union Busting News 17/23 von Jessica Reisner vom 19. Oktober 2023 der Aktion gegen Arbeitsunrecht zur öffentlichen Gerichtsverhandlung am 20. Oktober 2023, siehe mehr dazu:
- AWO versucht seit zwei Jahren Betriebsratsmitglied zu kündigen
„Marl in Nordrhein-Westfalen: Die Arbeiterwohlfahrt AWO in Marl versucht seit mittlerweile zwei Jahren den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen. Der Mann arbeitete fast 30 Jahren bei der AWO. Die juristische Klärung zieht sich laut Lokalkompass geradezu grotesk in die Länge. (…) das Landesarbeitsgericht Hamm hat den positiven Beschluss des Arbeitsgerichtes Dortmund vom 14.02.2023 wegen eines nicht behebbaren Verfahrensfehler aufgehoben. Eines Verfahrensfehlers bei der Verkündigung, nicht bei der Urteilsfindung, wohlgemerkt. Und der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. hat den Rücknahmebescheid des Kreises Recklinghausen angefochten. So zieht sich der Schwebezustand für den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden ins Unerträgliche. Dass Arbeitsgerichtsverfahren über zwei Jahre dauern ist leider keine Seltenheit. Insbesondere, wenn Arbeitgeber wie in diesem Fall eine ganze Reihe von Vorgängen in Gang setzen. Es braucht zum Schutz Beschäftigter eine Reform und deutliche Beschleunigung solcher Verfahren.
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang: 2023 berichtete die Marler Zeitung, dass vier Lehrerstellen an der AWO Pflegeschule in Marl mangels Bewerber*innen nicht besetzt werden können. Wir hätten da eine Idee, woran das liegen könnte, dass die Arbeiterwohlfahrt im Bezirk Westliches Westfalen e.V. unter dem Vorsitzenden Michael Scheffler ein schlechtes Image hat…“ Meldung in Union Busting News 5/24 von Jessica Reisner vom 21. März 2024 bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht, siehe dazu:- AWO will stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Marl loswerden
„… Diese Sache geht jetzt also wieder von vorne los. Das Arbeitsgericht Dortmund wird nun erneut einen Beschluss fällen und dann hoffentlich ordnungsgemäß verkünden. Die öffentliche Gerichtsverhandlung dazu findet statt
am Dienstag, den 12. März 2024 um 10 Uhr im Arbeitsgericht Dortmund, Ruhrallee 3, 44139 Dortmund, in Saal 141.
Die Initiative „Solidarisches Recklinghausen“ schätzt die Chancen für den Betriebsrat und den Altenpfleger R.M. nach wie vor sehr optimistisch ein. „Immerhin sind alle bisherigen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und der Behörden zugunsten des Altenpflegers R. M. ausgefallen. Die Vielfalt und die enorm lange Dauer der Verfahren gehen leider zu Lasten des Altenpflegers. Andererseits bestehen keinerlei Gründe für die Annahme, dass es diesmal für ihn schlechter ausgehen könnte, auch wenn der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. die Rückverweisung an das Arbeitsgericht Dortmund dafür nutzen wird, neue Hinweise und Argumente in der Hoffnung vorzutragen, den Beschluss des Gerichtes wieder umzukehren“, so deren Sprecher Detlev Beyer-Peters“ Artikel von Siegfried Schönfeld vom 12. März 2024 in lokalkompass.de – es gibt noch keine Informationen zum Ausgang des Termins am 12.3.
- AWO will stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Marl loswerden
- Hängepartie für Altenpfleger und Betriebsrat geht weiter: LAG Hamm hat die Klage gegen AWO wegen Formfehler an das Dortmunder Arbeitsgericht zurückverwiesen
„Einen unerwarteten Verlauf nahm die Verhandlung des AWO-Bezirks Westliches Westfalen gegen den 54-jährigen Altenpfleger und Betriebsrat R. M. aus Marl vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (UZ vom 20. Oktober). Aufgrund massiver Formfehler im Protokoll der ersten Instanz fällte das Gericht keine Entscheidung, sondern verwies die Klage dorthin zurück. Das Dortmunder Arbeitsgericht hatte einen Beschluss zugunsten des Altenpflegers gefällt, diesen Beschluss aber nicht im Protokoll festgehalten. Auch eine versuchte Korrektur war nicht rechtskräftig.
Die Hängepartie geht für den Kollegen nun weiter und stellt für ihn zweifellos eine hohe Belastung dar. In der Zwischenzeit hat er bei einem anderen Träger wieder eine Tätigkeit als Altenpfleger aufgenommen, allerdings ist die Vergütung niedriger als bei der AWO, für die er seit fast 30 Jahren gearbeitet hat. Die Altenpfleger war nicht verpflichtet, eine neue Arbeit aufzunehmen, da er aktuell lediglich freigestellt und nicht rechtsgültig gekündigt ist. Er möchte aber selbst seinen Lebensunterhalt sichern. Die Differenz zum Einkommen seiner letzten Tätigkeit muss die AWO begleichen. Außerdem ist R. M. auch weiterhin Mitglied des Betriebsrates im Julie-Kolb-Seniorenzentrum der AWO in Marl und nimmt an den Sitzungen des Gremiums teil.“ Bericht von Werner Sarbok vom 27. Oktober 2023 in der UZ online („Hängepartie für Altenpfleger geht weiter: Klage zurückverwiesen“) - Die öffentliche Gerichtsverhandlung findet statt am Freitag, den 20. Oktober 2023, 11 Uhr, Landesarbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm, in Saal 3.
- Siehe umfangreicher: Will die AWO stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Marl loswerden?
Artikel von Siegried Schönfeld vom 16.10.2023 im Lokalkompass