Erste Dienstvereinbarung gegen Bossing abgeschlossen!

work-watch-Broschüre: Was tun, wenn der Chef mobbt? Eine Anleitung für Beschäftigte, die sich wehren wollen.„Eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing und BOSSING dürfte in der Bundesrepublik ein ziemliches Novum sein. Work-Watch hat daran mitgewirkt und wir hoffen, dass sich die Beschäftigten einer großen Rehaklinik in Baden-Württemberg damit gegen eine besonders perfide Sorte von Arbeitgeberattacken besser schützen können. Das Beispiel könnte Schule machen. Deshalb stellen wir die Dienstvereinbarung hier vor. Bei der Erarbeitung ähnlicher Vereinbarungen sind wir gern behilflich. Der Personalrat hatte die Dienstvereinbarung eingefordert und nach intensiven Diskussionen in der Einigungsstelle war auch der Dienstherr ausreichend sensibilisiert, damit sie schließlich abgeschlossen werden konnte…“ Beitrag vom 13. Juni 2022 von und bei Work Watch externer Link und mehr daraus:

  • Weiter im Beitrag vom 13. Juni 2022 von und bei Work Watch externer Link: „… So heißt es in der Dienstvereinbarung: „Bossing ist das gezielte mobbingmäßige Handeln von Vorgesetzten gegenüber unterstellten Beschäftigten, um diese zu einem anderen Verhalten zu zwingen und / oder aus dem Betrieb zu drängen. Das von den Vorgesetzten gewünschte veränderte Verhalten kann sich auf die Arbeit (z.B. Verhinderung von Überlastungsmeldungen), auf private (z.B. ungewollte Beziehungen) oder soziale (z.B. Gewerkschaftsengagement) Belange beziehen. Dienststelle, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sowie die Beauftragte für Chancengleichheit sind sich einig, dass der Schutz aller Beschäftigten vor Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz ein wichtiges Anliegen der Fürsorgepflicht ist.“ Natürlich müssen sich solche Absichtserklärungen in künftigen Konflikten erst noch bewähren. (…) Hier habe das subjektive Empfinden der Betroffenen Vorrang: „Von wesentlicher Bedeutung für das Erkennen von Mobbing und Bossing ist in erster Linie das subjektive Empfinden der Betroffenen.“ Betriebsinterne Informationsveranstaltungen und Schulungen sollen dabei helfen, Methoden von Mobbing und Bossing zu erkennen. Eine Liste von typischen Mobbing- und Bossingmethoden ist der Dienstvereinbarung angefügt. (…) Eine solch weitgehende Festlegung ist sicherlich notwendig, wenn eine Dienstvereinbarung über Mobbing und Bossing nicht ein zahnloser Tiger sein soll. Wenn die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung nicht aufmerksam genug agieren, ist auch diese Dienstvereinbarung nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Aber weil sie sehr konkrete Festlegungen enthält, stehen die Chancen gut, dass Fälle von Mobbing und Bossing, die von den Beschäftigten betriebsintern angezeigt werden, tatsächlich auch verfolgt werden können. Bis hin zur Bestrafung der Auslösenden solcher Attacken mit den Mitteln des Arbeitsrechts…“
  • Siehe auch: work-watch-Broschüre: Was tun, wenn der Chef mobbt? Eine Anleitung für Beschäftigte, die sich wehren wollen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=201805
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