Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch
Quelle: Mandanteninfo September 2012 vom Bell & Windirsch Anwaltsbüro
„Die Entscheidung des EuGH zur Kettenbefristung (C-586/10 –Kücük) hat viel Aufsehen erregt, ist aber auch oft falsch verstanden oder zitiert worden. Der EuGH hat gerade nicht entschieden, dass Kettenbefristungen generell zulässig sind, sondern erklärt, ein Missbrauch könne durchaus vorliegen, dies zu verhindern, sei jedoch Angelegenheit der nationalen Stellen. Das BAG hat jetzt die Kriterien für einen möglichen Missbrauch beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge etwas genauer festgelegt, wie aus dem Mandanteninfo September 2012 ersichtlich.“