BAG zu befristeten Arbeitsverträgen: Befristungsgrund muss schon bei Einstellung gegeben sein
„Das BAG ist seiner strengen Linie bei der Befristung von Arbeitsverträgen treu geblieben. Demnach muss bei einer befristeten Einstellung klar sein, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nur vorübergehend gebraucht wird, entschied das Gericht am Donnerstag und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung…“ Meldung vom 13.09.2013 bei LTO (Urt. v. 12.09.2013, Az. 7 AZR 107/12).