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Testfahrer: „Scheinwerkverträge“ beim VW-Konzern
Dossier
Auch VW-Konzern nutzt Scheinwerkverträge! Prüfgelände in Ehra-Lessien, vor allem Fahrzeuge der Marken VW und AUDI fast ausschließlich von Testfahrern welche über Scheinwerkverträge beschäftigt sind, getestet werden. Betroffen sind unter anderem die Werkvertragsunternehmen Fahrzeug-Versuche-Volke (FVV) und TVS GmbH & Co. KG. Nachdem in der Nacht vom 06.08.2013 auf den 07.08.2013 ein 28 Jähriger Testfahrer der Firma Fahrzeug-Versuche-Volke (FVV) auf dem VW eigenen Testgelände tödlich verunglückt ist, sehen wir uns dazu gezwungen, die Öffentlichkeit über diese Missstände zu informieren. (…) Der von Testfahrern beauftragte Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Geffken hat nunmehr von den Geschäftsleitungen der Audi und VW AG die Festanstellung der über Scheinwerkverträge beschäftigten Betroffenen sowie die Nachzahlung von Gehaltsunterschieden zu Stammarbeitnehmern gefordert. Er sieht in der z.T. jahrelangen Übertragung von Daueraufgaben der beiden Firmen eine Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Obwohl die betroffenen Arbeitnehmer bereits im Jahre 2012 mehrfach an die IG Metall, den VW-Betriebsrat und sogar an den Zoll herangetreten waren, wurde Ihnen bis dato jegliche Hilfe verweigert…“ Pressemitteilung von LeakLeiharbeit vom 18.08.2013 (nicht mehr online). Siehe dazu den Spendenaufruf zur Rechtshilfe sowie Informationen:
- Manipulationen nicht nur beim Abgasskandal: VW & Werkverträge – IG Metall wartet auf Gesetzgeber – RAT & TAT weiter aktiv
„… Doch ist angesichts der Dominanz des Themas „Abgasskandal“ in Vergessenheit geraten, daß schon vorher beim Phänomen „Scheinwerkvertrag“ mit Manipulationen gearbeitet wurde. Allerdings nicht mit solchen technischer Art sondern mit solchen juristischer Art, und zwar um die Existenz von Scheinwerkverträgen zu vertuschen. Wir hatten im Zusammenhang mit den Klagen von Testfahrern bei VW aber auch von Getriebetechnikern mehrfach darüber berichtet, daß insbesondere n a c h Einreichung der Klagen an den Arbeitsplätzen nachträgliche Manipulationen vorgenommen wurden. So wurden Weisungen von VW-Vorgesetzten plötzlich nicht mehr direkt sondern nur noch über einen Strohmann der Fremdfirma („Boten“) erteilt, Email-Accounts wurden in Fremdfirmenaccounts umgewandelt, teilweise wurden an den Arbeitsplätzen (!) „Grenzen“ in Form von Streifen zwischen Stammbeschäftigten und Fremdfirmenmitarbeitern gezogen, Namenschilder mit Hinweis auf den Status wurden eingeführt, Arbeitskleidung der Fremdfirmen wurde obligatorisch, Fremdbeschäftigte nahmen nicht mehr an Weihnachtsfeiern teil usw. usf.. Den zuständigen Betriebsräten waren diese Manipulationen keine besonderen Aktivitäten wert. Jedenfalls nicht in Wolfsburg, Hannover und Emden. Anstatt gerade wegen der erst im Nachgang erfolgten Manipulationen die eingereichten Klagen durchzuziehen, veranlaßte die IG Metall Wolfsburg zwar einige der Testfahrer, die über uns eingereichten Klagen von der IG Metall betreuen zu lassen. Doch dieser Mandatswechsel hatte nur zur Folge daß zur großen Überraschung des LAG Niedersachsen trotz der Zulassung der Revision an das Bundesarbeitsgerichts k e i n Rechtsmittel eingelegt wurde…“ RAT & TAT Info 240 von Institut für Arbeit – ICOLAIR vom 20.1.2016
- Prozesse gegen Scheinwerkverträge – neue Termine in Bremen und Hannover
Aus dem RAT & TAT Newsletter Nr. 227 per Mail an die Redaktion vom 10.06.2015: „Die von RAT & TAT wahrgenommenen Verfahren zur Durchsetzung von Festanstellungen beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen treten nun in ein entscheidendes Stadium. Die Berufungsverhandlungen für die bei VW Wolfsburg tätigen Getriebetechniker und Testfahrer finden statt: am Dienstag den 25. August 2015, 12.30 Uhr, Leonhardtstraße 15 Saal 11 EG, 30175 Hannover. Die Verhandlung ist selbstverständlich öffentlich. In der Verhandlung wird es auch um die Frage gehen, ob die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Scheinwerkverträgen, nach der bloße Verleiherlaubnisse das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Stammbetrieb verhindern können, noch haltbar ist und ob diese Frage ggf. dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorzulegen ist. Die Gegenseite hat zwischenzeitlich ein Vergleichsangebot unterbreitet, mit dem sie den Werkvertrags-Status der Betroffenen in einen Leiharbeiter-Status umwandeln will. Ob es hier tatsächlich zu einer Einigung kommt, ist noch völlig offen, zumal die Betroffenen mindestens die Aussicht auf eine Festanstellung beanspruchen. Dessen ungeachtet finden nun auch erste Verfahren auf Festanstellung von „Werkvertrags-Arbeitnehmerinnen“ gegen Daimler beim Arbeitsgericht Bremen statt und zwar: am Donnerstag den 18.6.2015, 10.45 Uhr, Am Wall 198, Saal 3, 28195 Bremen (Celik ./. Daimler) und am Donnerstag den 17.7.2015, 11.45 Uhr, Am Wall 198, Saal 3, 28195 Bremen (Biyikli ./. Daimler)-Daimler Bremen Termin Güteverhandlung…“
- Werkverträge: VW-Piloten bleiben draußen
„Das kommt für den Wolfsburger Volkswagen-Konzern einem Aufstand gleich: Zwölf Testfahrer, die auf dem Versuchsgelände Ehra-Lessien bei Gifhorn VW- und Audi-Modelle testen, haben vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht auf Festanstellung geklagt. „Es gibt in Ehra-Lessien Leute, die mit 1.700 Euro brutto nach Hause gehen, obwohl sie 20 Jahre als Testfahrer tätig sind“, sagte ihr Hamburger Anwalt Rolf Geffken. Das Gericht wies die Klage nach mehrstündiger Verhandlung am Mittwoch zurück. „Die Kammer sah keine Rechtsgrundlage“, sagte Rainer Pieper, Direktor des Arbeitsgerichts Braunschweig. Geffken kündigte Beschwerde an…“ Artikel von Kai von Appen in der TAZ vom 19.03.2014
- VW Betriebsversammlung in Wolfsburg befasst sich mit Werkvertragsklagen von RAT & TAT – Arbeitsgerichtstermin in Braunschweig!
„… Auf der von 18.000 Beschäftigten (!) besuchten Betriebsversammlung von VW Wolfsburg am 24.9., zu der bekanntlich die Öffentlichkeit und auch die Medien keinen Zutritt hatten, nahm der Betriebsratschef Osterloh nach Berichten von Teilnehmern gleich zu Beginn Stellung zu den von unserer Kanzlei im Auftrag von jetzt über 20 für Audi und VW tätigen Testfahrern eingereichten Klagen. Es geht dabei bekanntlich um Scheinwerkverträge und eine Klage beim Arbeitsgericht Braunschweig, die jetzt am 18.10.2013, 12.45 Uhr terminiert wurden…“ Aus der Pressemitteilung von RAT & TAT vom 6.10.2013
- „Scheinwerkverträge“ beim VW-Konzern: Erste Klage von Testfahrer gegen Audi
„Die Zahl der Testfahrer und Techniker, die bei der VW AG und der Audi AG mit „Scheinwerkverträgen“ eingesetzt werden und die ihre Festanstellung fordern, ist inzwischen auf 15 angestiegen. Die im Namen der Betroffenen von der Kanzlei RAT & TAT aufgestellte Forderung nach Auskunft über die der Beschäftigung angeblich zugrundeliegenden „Werkverträge“ wurde von den Firmen abgelehnt, weil diese angeblich der „Verschwiegenheit“ unterliegen würden…… Ebenso wurde die Forderung nach einer Festanstellung zurückgewiesen. Aus diesem Grunde hat unsere Kanzlei nun die erste umfangreiche Klage eines betroffenen Testfahrers beim Arbeitsgericht Braunschweig eingereicht. Zusammen mit den Anlagen umfasst die Klageschrift 40 Seiten. Sie zielt zum einen auf umfassende Auskunftserteilung durch die Automobilfirma, zum anderen auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit ihr und auf Nachzahlung der über 2000 Euro pro Monat betragenden Lohndifferenz zum Verdienst vergleichbarer Stammarbeitnehmer. Die von den Testfahrern auf dem Testgelände Ehra-Lessin verrichtete Tätigkeit sei eindeutig „prozessorientiert“ und nicht „ergebnisorientiert“ und könne schon begrifflich kein „Werk“ im Rahmen eines Werkvertrages sein. Hinzu käme, dass es in der täglichen Praxis eine Vielzahl dokumentierter Einzelanweisungen und genereller Arbeitsanweisungen der Audi AG und der VW AG gäbe. Solche wurden in der Klage ebenso überreicht wie die Schichtpläne, aus denen sich der jeweilige tägliche Bedarf der Audi AG (in anderen Fällen der VW AG) ergäbe. Die Arbeitsordnung werde von Audi und VW AG gestaltet und durchgesetzt, wofür ebenfalls viele Beispiele (wie Platzsperren, Fahrverbote usw.) genannt werden konnten. Die Tätigkeitsergebnisse würden unmittelbar online den Entwicklungsabteilungen der Unternehmen zur Verfügung gestellt und Fahrtenbücher für diese verfasst und von diesen ausgewertet. Zudem erhielten Betroffene Zusatzausbildungen durch die Unternehmen und seien in die Unternehmensstruktur nachweisbar eingebunden. Es läge nach allem eine klare Arbeitnehmerüberlassung vor, der allerdings die Erlaubnis fehle, sodass nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein Arbeitsverhältnis mit dem Stammbetrieb zustande gekommen sei. Die Klage verweist abschliessend darauf, dass der VW Konzern in seiner „Charta der Zeitarbeit“ ausdrücklich Werkverträge noch enger als die Rechtsprechung definiert. Dies dürften nur solche Arten der Fremdarbeit sein, die „im Hinblick auf Arbeitszeiten, Weisungen, Qualifizierung etc. vollständig bei der Fremdfirma verbleiben“. Umso erstaunlicher sei, dass bis heute offenbar weder die zuständigen Betriebsräte noch die IG Metall Handlungsbedarf sähen. Wegen der Rechtsschutzverweigerung der IG Metall verweisen wir auf den unten stehenden Spendenaufruf.“ Info der Kanzlei Rat und Tat Nr. 163
- Pressekonferenz zu Testfahrern: Freitag, 13.9.2013, 11.00 Uhr Kanzlei RAT & TAT
Dem vielfachen Wunsch diverser Redaktionen und Journalisten nach einem Gespräch mit Betroffenen kommen wir dadurch nach, dass wir am Freitag den 13.9.2013 um 11.00 Uhr in unserer Kanzlei Lüneburger Tor 7 eine Pressekonferenz gemeinsam mit einer Vielzahl der betroffenen Testfahrer veranstalten. Interessierte Redaktionen ud Journalisten melden sich wegen der begrenzten Platzzahl direkt und rasch bei uns an: Tel. 040 7906125, drgeffken@drgeffken.de
- Der Kampf der Testfahrer bei VW und Audi gegen Scheinwerkverträge geht weiter! Spendenaufruf zur Rechtshilfe
Die Verweigerung von Rechtsschutz für die Testfahrer bei Audi und VW durch die IG Metall zwingt die Betroffenen zu einem eindringlichen Solidaritätsappell. Wir haben den Appell von Leakleiharbeit hier beigefügt und bitten diesen überall zu veröffentlichen und auf das Konto des ICOLAIR e.V. zum Stichwort „Rechtshilfe Testfahrer“ zu spenden: KSK Wesermünde (BLZ 29250150) Nr. 160009065
„In einem ausführlichen Hintergrundgespräch in unserer Kanzlei berichteten 9 bei VW und Audi tätige Testfahrer über ihre Arbeitsbedingungen und ihre Bereitschaft, sich ggf. auch vor Gericht für ihre Rechte und Interessen einzusetzen. “Was in der pharmazeutischen Industrie von Versuchskaninchen erledigt wird, machen wir mit dem Einsatz von Leben und Gesundheit”, stellte einer der Anwesenden fest. Betroffene berichteten, dass die Testfahrten Fahrzeuge und Fahrer vor extreme Herausforderungen stellen würden. So sei es üblich, durch die Fahrten in einem sehr kleinen Zeitraum eine jahrzehntelange Abnutzung durch den Kunden quasi zu “simulieren”. Immer wieder sei es zu schweren Havarien gekommen, die unter normalen Fahrbedingungen undenkbar seien. ZUletzt war von dem tödlichen Unfall eines nur 28 Jahre alten Kollegen auf dem Testgelände Ehra-Lessin berichtet worden. Den Betroffenen zufolge habe deren Arbeit für Audi und VW im Rahmen des globalen Wettbewerbs der Automobilindustrie grösste Bedeutung. Umso unverständlicher sei es, dass ihre verantwortungsvolle und gefährliche Arbeit so schlecht bezahlt werde. Rechtsanwalt Dr. Geffken wies noch einmal darauf hin, dass im Regelfall selbst nach jahrelanger Tätigkeit nur gerade einmal 1700 Euro brutto gezahlt würde, während vergleichbare Arbeitnehmer der Einsatzbetriebe mehr als das Doppelte erhalten würden. “Wir tun unsere Arbeit gerne”, erklärte einer der Fahrer, “aber was sollen wir tun, wenn unser Realeinkommen sich Jahr für Jahr verringert und wir dann auch noch in Schichten, oft des Nachts und sogar an Wochenenden arbeiten? Uns bleibt nichts anderes übrig: Wir haben nichts zu verlieren!” Tatsächlich wehren sich neben den Testfahrern auch nun durch Fremdfirmen als Techniker bei VW eingesetzte Mitarbeiter. Auch sie berufen sich darauf, dass ihr tatsächlicher Einsatz nicht im Rahmen eines Werkvertrages stattfinde sondern als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung.
In dem Gespräch hatten die Testfahrer eine der eingereichten Klagschriften sowie weitere Dokumente vorgelegt, aus denen sich ihrer Ansicht die Praxis von Scheinwerkverträgen und damit ein Arbeitsverhältnis zu Audi oder VW ergäbe. Alle Betroffenen fordern neben detaillierter Auskunft über die Verträge von VW mit den Fremdfirmen ihre Festanstellung und die Zahlung angefallener Gehaltsdifferenzen. Mittlerweile wurden beim Arbeitsgericht Braunschweig 5 Klagen eingereicht. Insgesamt 16 Betroffene haben ihre Forderungen über die Kanzlei RAT & TAT an die Firmen gerichtet. Weitere 4 haben die Absicht bekundet. Damit hat sich die Zahl derjenigen, die ihre Rechte wahrnehmen wollen, auf 20 erhöht.
Mit einer ersten Verhandlung beim Arbeitsgericht Braunschweig dürfte etwa Ende Oktober zu rechnen sein.
Enttäuscht zeigten sich die Betroffenen von der IG Metall und dem VW Betriebsrat. Die IG Metall hatte die Gewährung von Rechtsschutz abgelehnt, obwohl zahlreiche der Betroffenen Gewerkschaftsmitglied seien. Der Betriebsratschef seinerseits hatte erst kürzlich bestritten, dass es im VW Konzern überhaupt Schweinwerkverträge gäbe. Die Plattform “Leakleiharbeit” hat einen Spendenfonds eingerichtet, auf den sofort Spenden für die Rechtsvertretung der Betroffenen eingezahlt werden können: Konto ICOLAIR e.V. Nr. 160009065, KSK Wesermünde BLZ 29250150 Stichwort “Rechtshilfefonds Testfahrer”. RAT & TAT Info 165 vom September 2013