Niedersachsen: „Maßnahmenpaket bringt Werkvertragsarbeitnehmern schnelle Hilfe“
„Das niedersächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Besserstellung von Werkvertragsarbeitnehmern beschlossen. Schwerpunkte sind die schnelle Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von angeworbenen Arbeitskräften sowie eine Bundesratsinitiative zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes. Diese Initiativen ergänzen die bereits in den Vormonaten auf den Weg gebrachten Bundesratsinitiativen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Kein anderes Land geht so umfassend gegen den massiven Missbrauch von Werkverträgen vor wie Niedersachsen…“ Pressemitteilung der Landesregierung Niedersachsen vom 27.08.2013 . Aus dem Text: „… Nach Ansicht der Landesregierung muss die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an strengere Kriterien gebunden werden, um Missbrauch zu unterbinden. Gleichzeitig soll das Recht der Betriebsräte gesetzlich klargestellt werden, von den Unternehmensleitungen rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten informiert zu werden. Der Ersatz von Stammbeschäftigten durch Werkvertragsarbeitnehmer soll der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Zudem sollen Betriebsräte auch die arbeitsschutzrechtlichen Interessen von Werkvertragsarbeitnehmern vertreten dürfen. Diese Punkte sind Bestandteil einer vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Bundesratsinitiative, die im September in die Länderkammer eingebracht wird. Sofort wird die Landesregierung die Verbesserung der Unterkunftssituation ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer angehen…“ Siehe dazu:
- Statement der niedersächsischen Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Cornelia Rundt anlässlich der Kabinetts-Pressekonferenz am 27. August 2013
- Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, …, …
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
- Siehe zum Hintergrund: Tod von zwei rumänischen Leiharbeitern der Papenburger Meyer Werft