- Bauindustrie und Handwerk
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[BMW München] Sie haben einen Werkvertrag. Mitarbeiter klagen gegen BMW: Muss der Auto-Hersteller nachzahlen?
„David gegen Goliath: Zwei Männer klagen vor dem Arbeitsgericht München gegen BMW. Sie wollen Geld – oder eine Festanstellung. Bislang waren sie über einen Werkvertrag beschäftigt. Ein Urteil könnte Folgen für den Automobilhersteller haben. (…) Sie haben im Rahmen eines Werkvertrags (was das genau ist, lesen Sie weiter unten) für BMW gearbeitet – waren aber eben nicht direkt beim Autobauer angestellt, sondern bei einem Dienstleister. Im Beschwerde-Management kümmerten sie sich um Probleme von Kunden. Die Meinung der beiden: „Wir haben gearbeitet wie Festangestellte und wollen deshalb auch so behandelt werden!“ Das könnte für BMW noch einen Rattenschwanz nach sich ziehen. Denn: Sollten die beiden Kläger Erfolg haben, könnten andere Mitarbeiter ähnliche Forderungen stellen, und möglicherweise geht es da um Hunderte von Angestellten… (…) Der Kläger und sein Anwalt müssen unter anderem Details nachliefern und genau erklären, wie sie auf die Summe kommen. Das muss bis zum 31. Mai passieren, dann hat BMW bis Mitte Juli Zeit für eine Erwiderung. Im August steht dann wohl die nächste Runde vor Gericht an…“ Meldung vom 17.05.17 bei tz München online