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Arbeitsgericht stoppt BMWs Werkvertrag-Tricks
„Systematisch nutzt BMW billiges Personal externer Dienstleister und begibt sich dabei immer wieder in arbeitsrechtliche Grauzonen. Jetzt stoppt das Arbeitsgericht München mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die weiß-blaue Trickserei. In drei Fällen muss der Konzern Ex-Werkverträgler wie eigene Mitarbeiter behandeln und soll Löhne und Rentenversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen. (…) Angestellt war der BMW-Markenbotschafter aber bei einem unbekannten Dienstleister namens KMF Messe- und Fuhrparkservice aus dem bayrischen Pfaffenhofen, der im Wesentlichen offenbar von einem Kunden lebte: BMW. Die Vertragskonstruktion zwischen dem Premium-Konzern und dem Kleinunternehmen, so urteilte jetzt das Arbeitsgericht München, war von Anfang an illegal. Faktisch, entschied das Gericht – bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 22. August, dass KMF Bühner und zwei ebenfalls klagende Kollegen wie Leiharbeiter an BMW überlassen habe. Dafür aber fehlte KMF die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Und dadurch, so die rechtliche Schlussfolgerung der Richterin, waren Bühner und die anderen die Motorrad-Profis von KMF faktisch Mitarbeiter von BMW und müssen nachträglich auch so behandelt werden. (…) Ausgerechnet Mitarbeiter, die in der Öffentlichkeit BMW-Fahrzeuge präsentieren oder Anfragen unzufriedener Kunden beantworten und somit Aushängeschilder des Konzerns sein sollen, schiebt BMW an billige Subunternehmer ab. So leistete sich Bayerns Vorzeige-Arbeitgeber jahrelangen Streit um die externen Mitarbeiter des Dienstleisters PR Hofer im Münchner Markentempel BMW-Welt…“ Artikel von Harald Schumacher vom 11. September 2018 in der Wirtschaftswoche online , siehe dazu vom 18. Mai 2017: [BMW München] Sie haben einen Werkvertrag. Mitarbeiter klagen gegen BMW: Muss der Auto-Hersteller nachzahlen?