„Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 %. „Mit dieser Steigerung setzte sich ein längerfristiger Trend fort“, sagte Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin, auf der er Ergebnisse der Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste 2010 vorstellte. Der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs wurde eine international verwendete Definition zugrunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst. Die meisten Beschäftigten, die 2010 einen Niedriglohn erhielten, waren atypisch beschäftigt…“ Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 10.09.2012
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