Hier im (kostenlosen, aber spendenfähigen) Newsletter die WICHTIGSTEN der neu veröffentlichten Beiträge auf unserer Homepage
a) Unsere Highlights seit dem letzten Newsletter:
a) Überlegungen zu einer Klage auf Entgeltnachzahlung für Leiharbeitnehmer
„Leiharbeitnehmer, die weniger verdienen als vergleichbare Stammarbeitnehmer, können nach § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG n. F. (vor 1.4.2017: § 9 Nr. 2 AÜG) Gleichbehandlung verlangen. Dies gilt nicht nur für die Vergütung, sondern auch für alle sonstigen Arbeitsbedingungen. Es gilt jedoch nicht, wenn ein wirksamer Tarifvertrag etwas anderes bestimmt. Die vorliegenden Einsendungen gehen in der Regel davon aus, dass eine Schlechterstellung evident ist. Dies bedarf der Überprüfung. (…) Equal Pay und Equal Treatment sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AÜG n. F. (bzw. § 9 Nr. 2 AÜG a. F.) tarifdispositiv. Wie weit die Abweichung gehen kann, ist umstritten. Nach Einführung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurde verbreitet der Standpunkt vertreten, dass nur eine begrenzte Abweichung zugelassen sei. Die Grundstruktur der Regelung, von der abgewichen werde, müsse erhalten bleiben, was etwa bedeutet, dass die in den einzelnen Branchen bestehenden unterschiedlichen Vergütungen berücksichtigt werden müssen. (…) In der Literatur wurde deshalb der Standpunkt vertreten, der Grundsatz der Gleichbehandlung dürfe „gestaltet, aber nicht verlassen“ werden. (…) Weitergehend wird der Standpunkt vertreten, dass der tarifliche Schutz insgesamt gleichwertig sein müsse. (…) Weder der Grundsatz der beschränkten Abweichung noch der Grundsatz der Gleichwertigkeit des tariflichen Schutzes war bisher Gegenstand eines Verfahrens vor dem BAG. Dies hängt damit zusammen, dass verklagte Verleihfirmen bei wichtigen Fragen dazu neigen, die Kläger klaglos zu stellen, um so ein möglicherweise für sie negatives Urteil zu vermeiden. (…) Bisher sind Leiharbeitnehmer immer – wenn überhaupt – isoliert vorgegangen, so dass kaum mit weiteren Klagen zu rechnen war. (…) Die bestehenden Leiharbeitstarife in der Bundesrepublik weichen in praktisch allen Fragen nicht nur vom Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern auch von anderen Normen zu Lasten der Leiharbeitnehmer ab (was in einer Klage im Einzelnen darzulegen wäre). Sie überschreiten daher den im Lichte des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie interpretierten Ermächtigungsrahmen des § 8 Abs. 2 Satz 1 AÜG und sind deshalb unwirksam…“ Argumentationshilfe von Prof. Dr. Wolfgang Däubler
(16. Seiten, Stand 28.5.2017), wie sie allen Rechtsanwälten im Rahmen der Kampagne zur Verfügung steht
b) Neues zu Kampagne – neuer Prozeßtermin
- Aschaffenburg am 8. Mai: Eine in der Lagerlogistik bei H&M beschäftigte Leiharbeiterin klagt gegen Time Partner Personalmanagement GmbH auf Equal Pay, da sie fast 1/3 unter der Vergütung die gleiche Arbeit verrichtender Stammbeschäftigter liegt (ca 350 Stammbeschäftigte und bis zu 200 LeiharbeiterInnnen). Pikanterweise erhält die Klägerin in der ersten Instanz Rechschutz über ver.di – gegen den eigenen Tarifvertrag mit IGZ! LabourNet Germany wird mit einem Prozessbeobachter vor Ort sein und zeitnah berichten!
- Im Fall Gießen wurde zwar Berufung eingelegt, diese jedoch bisher noch nicht terminiert. Der RA Dr. Bissels von der Kanzlei CMS hat aber bereits gut erkannt, worum es dabei gehen könnte: „… Möglicherweise werden in der Berufung – unabhängig von den europarechtlichen Erwägungen – zudem ergänzend allgemeine Fragen diskutiert, die vor dem ArbG Gießen erstinstanzlich – zumindest auf Grundlage der vorliegenden Urteilsgründe – keine Rolle gespielt haben, aber bis dato noch immer nicht abschließend von der Rechtsprechung geklärt sind, insbesondere die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit…“ Quelle: „equal pay trifft das ArbG Gießen – die Urteilsgründe sind da!“ im Infobrief Zeitarbeit 3/2018 bei CMS in Deutschland
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- Es stehen mindestens zwei weitere Prozesse an!
2. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Leiharbeit und Gewerkschaften
DGB-Gewerkschaften und Leiharbeit: Mißstände bekämpfen, betriebliche Spaltung gestalten und Niedriglöhne tariflich veredeln
„Ostern 2018 jubelt die IG Metall „Tariferhöhung in der Leiharbeit: Mehr Geld für Leihbeschäftigte“ und meint damit die nächste Stufe des Abschlusses von Ende 2016, mit der nun 9,49 Euro in der Stunde im Westen und 9,27 Euro im Osten fällig sind – weit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Was wie ein verfrühter Aprilscherz erscheint, ist in Wirklichkeit eine Tragödie für die mittlerweile über eine Million Menschen in Leiharbeit. Dabei hätten sie von der ersten Einsatzminute an „equal Pay“, also gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die am Einsatzort Stammbeschäftigten haben können, wenn die DGB-Tarifgemeinschaft einfach die Finger vom Tarifvertrag gelassen hätte, wie es viele GewerkschafterInnen in einem Offenen Brief des LabourNet Germany erneut gefordert hatten. Es ist die alte Haltung der Gewerkschaften „Hauptsache mit uns“, die sie nicht zum ersten Mal dazu bewegt, die Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu nutzen, mit der Verschlechterung mit Tarif ermöglicht werden. Bereits 2003 schrieb ich in der jw (08.03.2003: Lieber ohne Tarif. Der DGB und das Arbeitsplatzwunder« namens Leiharbeit) (…) Nun soll die Hoffnung keinesfalls aufgegeben werden, weder die auf mehr Widerstand durch die LeiharbeiterInnen selbst noch die auf erfolgreichen Druck auf die DGB-Gewerkschaften. Doch bisweilen soll ein weiterer Weg ausprobiert werden, der juristische. Die in der Sendung Die Anstalt vom Mai 2017 vorgestellte Kampagne von Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany sucht LeiharbeiterInnen für Klagen auf equal pay bis vor den europäischen Gerichtshof, der die tarifliche Abweichung vom Gesetz für ungültig erklären soll. Es laufen bereits mindestens zwei Prozesse, für die über 10 Tausend Euro Spenden zur Verfügung stehen. Das Interesse ist also viel größer, als es die DGB-Tarifgemeinschaft glaubt.“ Artikel von Mag Wompel in der ungekürzten Fassung desjenigen in der 1. Mai-Beilage der jungen Welt vom 25.04.2018
: „Niedriglöhne veredelt. Die DGB-Gewerkschaften schließen lieber Tarifverträge für die Leiharbeit ab, statt sie grundsätzlich in Frage zu stellen“
3. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Gesundheitswesen » Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
Herzschlag – Zeitung von und für KollegInnen im Krankenhaus – für mehr Personal, weniger Stress und Hetze – Ausgabe 1 / Mai 2018
Neue Zeitung
von aktiven Kolleg*innen in verschiedenen Krankenhäusern: „Wir sind Kolleg*innen aus Krankenhäusern in Bremen, Berlin, Dresden, Hamburg und meinen, dass unsere Bewegung für mehr Personal viel stärker werden muss. Dafür brauchen wir einen besseren Austausch untereinander, um uns zu koordinieren und zu vernetzen. Dazu wollen wir mit der Zeitung einen Beitrag leisten. Wir hoffen, dass noch viele andere Kolleg*innen mitmachen…“ U.a. in der 1. Ausgabe: Bewegung von unten statt Hoffen auf GroKo. Denn klar ist: Geschenkt wird uns nichts!; Spahn, Scholz, Seehofer, Merkel: Nichts Gutes kommt von Oben; Wir wollen eine gesetzliche Personalbemessung – jetzt!; Volksentscheid „Gesunde Krankenhäuser“ in Berlin; Hamburg gegen Pflegenotstand; Vernetzung von Pflegebündnissen
Materialien zum Thema „Europäische Gewerkschaftsarbeit“ – Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)/Europäische Gewerkschaftsverbände
„Vorbemerkungen: Die hier vorgelegte Zusammenstellung von Informationen zur europäischen Gewerkschaftsarbeit ist das Analogon zu meinen „Materialien zum Thema ‚Globale Gewerkschaftsarbeit‘“ (Stand: 6.3.18, 76 S., im Internet unter: https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/03/pfitznermaterial2.pdf
). Da das Thema „Europäische Gewerkschaftsarbeit“ hochkomplex ist, kann auch dieses Mate-rial nicht mehr sein als eine Hilfestellung bei der Beschaffung von Informationen entspre-chend jeweiligen eigenen Bedürfnissen. Die Screenshots auf den folgenden Seiten stammen vom 30.3.18. Die Angaben zu den Gewerkschaftsverbänden habe ich am 1.4.18 mit den Angaben auf den entsprechenden web-Seiten abgeglichen. Trotz sorgfältigen Arbeitens sind Fehler nie vollständig auszuschließen. Für entsprechende Hinweise wie auch sonstige Anregungen bin ich dankbar (bitte an: bernhard.pfitzner@web.de).“ Informationssammlung von Bernhard Pfitzner
(Stand: 23.4.18) – wir danken!
Antwort auf „Position der IG Metall Bremen zum 1. Mai – Solidarität kennt keine Branche!“
1. Mai – Kampftag für die Arbeitszeitverkürzung
7. Interventionen » Antifaschismus und die neuen alten Rechten » alte und neue Nazis sowie Alltagsrassismus » Dossier: Brauner 1. Mai 2018
Gewalt gegen Gewerkschaften – Rückblick
b) Und darüber hinaus im LabourNet Germany:
INTERNATIONALES
8. Internationales » Mexiko » Menschenrechte
9. Internationales » USA » Arbeitskämpfe
10. Internationales » Großbritannien » Arbeitskämpfe
11. Internationales » Frankreich » Gewerkschaften
12. Internationales » Senegal
13. Internationales » Brasilien » Politik
15. Internationales » Österreich » Gewerkschaften
BRANCHEN
16. Branchen » Automobilindustrie » Daimler » Bremen
17. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Groß- und Einzelhandel » Amazon
POLITIK
20. Politik » Gewerkschaften » Gewerkschaften in Deutschland » DGB
22. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Arbeitsbedingungen » prekäre Arbeit » Allgemeine Beiträge zur Prekarisierung
23. Politik » Lohnarbeit als Fetisch » Fetisch Arbeit
25. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Unternehmen der Leiharbeit = Sklavenhändler » Zeitarbeitsfirmen setzen auf Flüchtlinge
INTERVENTIONEN
26. Interventionen » Antifaschismus und die neuen alten Rechten » alte und neue Nazis sowie Alltagsrassismus » Offener Rechtsruck und Gegenbewegung
27. Interventionen » Wirtschaftspolitische Gegenwehr: Krisen und der alltägliche Kapitalismus » Alltagswiderstand und Commons » Commons und Recht auf Stadt
Nach viel zu langer Pause begrüssen wir wieder ein – bekennendes – Fördermitglied und haben daher nur noch 9 Exemplare des Buches „Die neuen Streiks. Geschichte. Gegenwart. Zukunft.“ von Torsten Bewernitz…
Kämpferischen und antifaschistischen 1. Mai wünschen Mag und Helmut
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AKTUELL BEI LABOURNET.TV: Riders Versammlung in Bologna
„In Bologna fand am 15. April 2018 die erste landesweite Versammlung der Rider statt. Der Zweck der Versammlung war es, sich im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen in der Essenszulieferung über die Stadtgrenzen hinweg zu organisieren. Die Versammlung folgte auf viele Streiks und Aktionen der Rider, besonders in Bologna und Turin. Sie fand unmittelbar nach einer Urteilsverkündung in Turin statt, wo sechs Essensauslieferer Foodora verklagt hatten: das Unternehmen hatte aufgehört, sie zu beschäftigen, nachdem sie 2016 an einem Kampf für faire Arbeitsbedingungen teilgenommen hatten. „Es ist klar, dass der Weg über die Gerichte nicht der einzige ist. Der Beweis dafür ist diese Versammlung. Es gibt den Weg des Organisierens, des Kämpfens und der Politik. Dieses Urteil hält uns nicht auf, es gibt uns vielleicht sogar neuen Auftrieb.“ (aus dem Video)“ Video bei labournet.tv
(italienisch mit dt. UT | 4 min | 2018)
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LabourNet Germany: https://www.labournet.de/
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi
IBAN DE 76430609674033739600