[Erklärung] „Die Autoindustrie vor und nach „Corona“: Konversion statt Rezepte von gestern!“
„Volkswagen und andere Autohersteller haben angekündigt, die Produktion jetzt wieder hoch zu fahren. Dazu fordern wir: Konversion statt Rezepte von gestern!Die Autoindustrie ist bei der Bundesregierung mit einem „virtuellen Autogipfel“ und bei der EU-Kommission mit ihren Forderungen nach Subventionen und Deregulierung von Sicherheit, von Arbeits-, Klima- und Umweltstandards auf offene Ohren gestoßen. Die Ministerpräsidenten der Autoländer Bayern und Niedersachsen, Markus Söder und Stephan Weil, machen sich für Programme wie die „Abwrackprämie“ aus 2009 stark. VDA-Vorstand Wolf spricht in diesem Zusammenhang von 20 Milliarden Euro Staatshilfe und einem Verzicht der Beschäftigten auf den Sommerurlaub. Niedersachsens Wirtschaftsminister Althusmann bittet um „Nachsicht“ bei der EU, weil die Klimaziele schwer erreichbar seien. Aus all dem ergibt sich die Absicht der Eigentümer, die „Verluste“ der vergangenen Monate, die sich schon weit vor der Krise abzeichneten, mit staatlicher Unterstützung aufzuholen. Das widerspricht eklatant den Anforderungen an Mobilität von heute, es widerspricht den Anforderungen zur Senkung von Schadstoffen aus dem motorisierten Individualverkehr. Persönlichkeiten aus Mobilitätsinitiativen haben deshalb eine Erklärung abgegeben, die diese Absicht scharf kritisiert und den Staat auffordert, kein Geld an die Autoindustrie zu vergeben, ohne sich entsprechende Eigentumsrechte zu sichern. Die Autokonzerne sollten jetzt zu Anbietern für Mobilitätsbedürfnisse auf Basis sozial-ökologischer Nachhaltigkeit umgebaut werden…“ Mitteilung vom 17. April 2020 der Ansprechpersonen der Initiative der Attac-Kampagnengruppe „einfach.umsteigen“, Prof. Dr. Markus Wissen und Stephan Krull. Siehe dazu die Erklärung „Die Autoindustrie vor und nach „Corona“: Konversion statt Rezepte von gestern!“ und Unterzeichner*innen/Hintergründe
Geht doch! Endlich mehr Rechtsgarantien für Versammlungen – trotz Corona
„Am 17. April urteilt überraschend nun auch die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG endlich so, wie man sich das bereits zuvor gewünscht hätte. Statt Ablehnung aus formalen Gründen oder Abwägungen auf Basis pauschaler Wertungen von den „Gefahren für Leib und Leben“, die schwerer wiegen sollen „als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit“ (wie es z.B. noch am 8. April im Ablehnungsbeschluss 1 BvR 755/20 hieß), wendet sich die 1. Kammer nun entschieden mit ihrem Beschluss 1 BvQ 37/20 vom 17. April 2020 bezüglich einer, von einer Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Beschwerde (…) Damit folgt dem früheren Abschieben nun sogar ein unmittelbarer Eingriff in die Instanzenentscheidungen zugunsten von Art. 8 GG. Warum das nun endlich geschah? Darüber lässt sich nur spekulieren. Fest steht jedoch, dass der bis-herige Kammer-Umgang nicht verfassungsgemäß und somit auf Dauer auch nicht vertretbar war. (…) Mit dieser Entscheidung der 1. Kammer lässt sich nun endlich auch gegen andere Versammlungsverbote argumentieren. Wichtig ist für künftige Versammlungen auch, dass zwar nach wie vor die pan-demiebedingten Abstands- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen, aber der nötige Schutz obliegt nicht mehr nur den Versammlungsverantwortlichen (auch hier hat die Kammer ihr Herangehen geändert). (…) Ob das reicht, muss natürlich die weitere Entwicklung zeigen. Immerhin scheint nun die Phase des Abwartens vorbei zu sein. Verfassungsrechtlich war dies sowie so von Anfang an sehr umstritten. Ungeklärt bleibt jedoch das Problem von – eben auch außerparlamentarischer – Opposition gegenüber einem sich als „Notstandsregime“ verstehenden Gesetz- und Verordnungsgeber. Wird der Pandemieschutz ausgenutzt für nicht unbedingt pademiebedingte gesetzgeberische Eingriffe, kann es auch auf die Stärke des Protestes ankommen, um sich genau dagegen zu wehren. Nicht zuletzt sind auch die Gewerkschaften hier gefordert. Wenn es sein muss, kann z.B. auch ein (politischer) Streik – trotz Pandemie – verfassungsgemäß sein.“ Kommentar von Armin Kammrad am 19. April 2020 (als Nachtrag Nr. 2) – wir danken!
31. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Lagerhaltung und andere Schikanen » Dossier: Familiennachzug: Menschenfeindliche Abschreckungspolitik
„Interview mit Deliveroo Fahrern in Frankreich, unter anderem mit Jérémy Wick, einem Fahrer aus Bordeaux, der sich kürzlich mit dem Corona Virus angesteckt hat: „Wir nehmen ein hohes Risiko auf uns, um Sachen auszuliefern, die zu 95% unnötig sind.“ Fahrer_innen, die für Deliveroo und Uber Eats arbeiten, müssen während der Corona Pandemie weiter arbeiten, da sie kein Anrecht auf die finanzielle Hilfe für Selbständige haben, die die meisten Selbständigen in Frankreich derzeit erhalten. Ihre Arbeit wird als „notwendig für die Nation“ eingestuft. Aber viele Fahrer_innen sehen das anders: „Es gibt keine vernünftige Erklärung dafür, wieso ein Kurier notwendig ist und der Nation dient. – Wie liefern das Virus aus, soviel ist klar!“ In Frankreich haben die Fahrer_innen am 3. April gestreikt, unterstützt durch die CGT…“ Video bei labournet.tv (franz. mit dt. UT | 3 min | 2020)
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi
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