Istanbul liegt jetzt in Kurdistan: Es gibt nur einen Wahlbetrüger
„Nach der Annullierung der Wahlergebnisse in Istanbul ist anstelle des gewählten CHP-Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu der Gouverneur Ali Yerlikaya als Zwangsverwalter eingesetzt worden. Was sich in Dutzenden Kommunalverwaltungen in Nordkurdistan abgespielt hat, ist jetzt auch in Istanbul eingetreten: Die Metropole in der Westtürkei steht unter Zwangsverwaltung. Anstelle des gewählten Oberbürgermeisterkandidaten Ekrem İmamoğlu (CHP) ist der Gouverneur Ali Yerlikaya (AKP) zum Treuhänder der Verwaltung ernannt worden. Heute hat er sein Amt im Istanbuler Rathaus in Saraçhane angetreten. Der Hohe Wahlausschuss hat gestern die Ergebnisse der Kommunalwahl in Istanbul vom 31. März annulliert und eine Wahlwiederholung am 23. Juni angesetzt. Bis dahin wird Yerlikaya im Amt bleiben“ – so die Meldung „Istanbul unter Zwangsverwaltung“ am 07. Mai 2019 bei der ANF, in der gleichzeitig darauf verwiesen wird, dass dieser Wahlbetrug der AKP keineswegs ein Einzelfall ist, sondern System hat: Wer falsch wählt, muss neu wählen. Zu Erdogans riskantem Kurs, sein System zu verteidigen eine kleine aktuelle Materialsammlung
Für Menschenrechte, Frieden, Ökologie und soziale Gerechtigkeit. Gegen die Macht der Konzerne die Solidarität der Menschen. Proteste und Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2019
Erweiterung des politischen Horizonts: Europa hat die Wahl – jetzt mit einer Sozialismus-Debatte
„Riesenskandal: Es wird doch glatt Vergesellschaftung diskutiert! Oder einfach dem politischen Diskurs vor der Europawahl ein erkennbar linkes Gegengewicht geben. Das allein auf Markt und Gewinn geeichte System hinterlässt immer deutlicher gesellschaftliche Schäden, ohne ausreichende politische Antworten. So titelte die TAZ am Freitag...“ (umfangreiche!) Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 7.5.2019 – wir danken!
3. Mai – Internationaler Tag der Pressefreiheit: 19 Thesen zum linksunten-Verbot
„Ende August 2017 wurde das vom Bundesministerium des Innern (BMI) bereits am 14.8. unter Berufung auf Art. 9 II GG (Vereinsverbot) verfügte Verbot des internet-Portals „linksunten.indymedia“ bekannt. Warum dies schon im allerersten Ansatz – und auch in den Folgeschritten – juristischer Unsinn, aber politisch durchaus eine ernste Sache ist, wird im Folgenden begründet. (…) Eine zusätzliche Dramatik erlangt von Verbot von „linksunten.indymedia“ durch folgenden Umstand: Würde die Konstruktion des BMI eines Medienverbots im Wege eines Vereinsverbotes akzeptiert, so würde dies nicht nur informelle Gruppen wie linksunten, sondern genauso auch kommerzielle Presseunternehmen betreffen. (…) Das heißt: Sollte sich das Bundesministerium des Innern dazu entschließen, ein Presseunternehmen als „verboten“ im Sinne des Art. 9 II GG, § 3 VereinsG zu klassifizieren, so wären auch dessen Zeitungen mit einem Schlag verboten. Wie im Falle von linksunten hätte auch in einem solche Fall eine Klage gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung, wenn das BMI (wie im Falle von linksunten geschehen) sofortige Vollziehung anordnet – die aufschiebende Wirkung müßte vielmehr zusätzlich bei Gericht beantragt werden (und würde dann gewährt oder auch nicht)…“ Juristische Kritik am linksunten-Verbot von Detlef Georgia Schulze, einem/r Kollateralbetroffenen des Verbots, in einer aktualisierten Fassung zum 3. Mai 2019
Siehe dazu im Dossier auch einen Aufruf und ein neues Soli-Spendenkonto für die Anklage gegen drei Berliner Journalisten wegen Indymedia-Solidarität
27. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Abschiebung und Proteste » Als Beispiel: Ellwangen
29. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Lagerhaltung und andere Schikanen
36. Interventionen » Wirtschaftspolitische Gegenwehr: Krisen und der alltägliche Kapitalismus » Alltagswiderstand und Commons » Commons und Recht auf Stadt
„„Streik“ ist 2018 erschienen und wurde von dem Kampf in der Metal Aquitaine Fabrik in Fumel in Südwest Frankreich inspiriert. Er zeigt nicht nur den Ärger der Arbeiter_innen, als sie erfahren, dass ihre Fabrik geschlossen werden soll und dass alle Versprechungen über die Zukunft ihrer Arbeitsplätze Lügen waren. Er gibt auch einen Einblick in ihre lange und intensive Mobilisierung, ihre Solidarität, ihren Mut in ihrem Kampf gegen die Fabrikschließung und für Entschädigungszahlungen. „Streik“ ist der letzte einer Serie von französischen Filmen, die seit 2008 entstanden sind und von den sozialen Verwerfungen erzählen, die durch Fabrikschließungen und Arbeitslosigkeit verursacht werden. („Louise Hires a Contract Killer“, „Le Grand Soir – Der Tag wird kommen“, „The Measure of a Man – Der Wert des Menschen“). Er bildet besonders gut die problematische Rolle der Medien bei der Berichterstattung über Arbeitskämpfe ab. „Streik“ läuft in Berlin ab dem 25. April 2019. Wir zeigen einen Trailer.“ Video bei labournet.tv (französisch mit dt. UT | 2 min | 2019)
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi