Frauen*kampftag 8. März 2022 in Stuttgart: Solidaritätsaufruf gegen Repression gegen feministische Gewerkschaftssekretärin und zur Prozessbegleitung am 8. Juni
Am 8. März dieses Jahres sind in Stuttgart über 4000 Gewerkschafter*innen, Feministinnen, Streikende gemeinsam auf die Straße gegangen und haben in außergewöhnlicher Zusammenarbeit als feministische und gewerkschaftliche Bewegung den Frauen*kampftag 2022 mit der ver.di Tarifrunde zum Sozial- und Erziehungsdienst verbunden. Dabei wurde der komplette 8. März in Stuttgart von einem unverhältnismäßigen und gewaltsamen Polizeieinsatz mit Angriffen gegen die Frauen überschattet. Im Nachgang kommt es aber nun zur Anklage nicht gegen die Polizei, sondern gegen die ver.di-Gewerkschaftssekretärin, die auch Teil vom Aktionsbündnis 8. März in Stuttgart ist und als Anmelderin der Streikdemonstration fungierte. Ihr wird vorgeworfen, gegen Auflagen verstoßen zu haben. Am 8. Juni 2022 beginnt der Prozess, der breite Unterstützung erfordert! Siehe dazu weitere Informationen, eine Solidaritätserklärung sowie Petition zum Mitzeichnen – worum wir bitten!
[isw-report 128: Der wahre Bertelsmann-Konzern] Arbeitskämpfe im Bertelsmann-Konzern
„Als Buchverlag gegründet, hat sich Bertelsmann im Laufe der Zeit zu einem international agierenden Konzern mit unzähligen Tochterfirmen entwickelt, der Bücher, Zeitschriften, Tonträger und TV-Soap-Serien produziert. Die Tochtergesellschaft Arvato besitzt und organisiert Dienstleistungszentren, Call-Center und IT-Systeme. Der Autor (Prof. Dr. Jörg Becker) analysiert die Entwicklung des Konzerns, sein Agieren in den USA, der VR China und in Südamerika sowie seine Aktivitäten in Steueroasen. Ein Kapitel widmet sich der Bertelsmann-Stiftung und ihrem industriellen Lobbyismus, ein weiteres den Arbeitskämpfen im Konzern.“ Umschlagtext des isw-report 128 vom April 2022 – siehe weitere Informationen zum Report und daraus – als Leseprobe im LabourNet Germany – Kapitel 9: Arbeitskämpfe im Bertelsmann-Konzern
Das Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Das Grundgesetz kennt allerdings keinen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts“
„Was hat die zitierte Aussage in der Überschrift, die sich in Rn. 126 des Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 befindet, überhaupt mit der Entscheidung des BVerfG zur sogenannten „einrichtungs- und unternehmendbezogenen Nachweispflicht“ (oder kurz: „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“) zu tun? (…) Es geht dem Gericht nämlich nicht nur um eine „Verkürzung des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes“ (Buermeyer), sondern auch um eine Verkürzung des Demokratieprinzips (…) Diese neue Art spezieller Notstandsregelung sollte auch deshalb sehr kritisch betrachtet werden, weil sie bisher ungekannte Möglichkeiten der Begründung eröffnet: Gibt es nicht noch andere denkbare Katastrophen, die eine Verkürzung des Gesetzgebungs- und Rechtssetzungsverfahren erlauben? (…) Es wertet der Senat die existenzielle Bedrohung durch Verlust des Arbeitsplatzes also nicht als Mittel des Zwanges, was wohl nur als sehr gewagt bezeichnet werden kann. Trotz des maßgeblichen Bezugs auf vulnerable Personen in der Begründung, bestreitet der Senat ferner, dass die von der Nachweis- und Impfpflicht Betroffenen „zum bloßen Objekt des Schutzes vulnerabler Personen“ gemacht werden (…) wenn er behauptet, dass gerade von Ungeimpften ein besonders Ansteckungsrisiko ausgeht, impliziert dies auch, dass von Geimpften diese Risiko nicht vergleichbar ausgeht. Ersteres scheint zu stimmen. Letzteres müsste jedoch bewiesen werden – und zwar so, dass sich damit massive Grundrechtseingriffe überhaupt rechtfertigen lassen...“ Kommentar von Armin Kammrad vom 30. Mai 2022 – wir danken!
Siehe im Dosssier auch (seine) frühere Kommentare zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht als Teil der Arbeitsbedingungen in Corona-Zeiten
AKTUELL BEI LABOURNET.TV: Der Krankenhausstreik beginnt
„Seit dem 4. Mai streiken die Beschäftigten der sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen. Sie fordern Entlastung und mehr Personal. Die Kampagne verläuft wie die Berliner Krankenhausbewegung im Sommer 2021. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die Kolleg*innen erst in den Streik getreten, nachdem ein 100tägiges Ultimatum abgelaufen war. Die Landesregierung hat immer noch keinen Verhandlungstermin angeboten (Stand 11. Mai 2022). Zudem verweigerte die Uniklinik Aachen Notfallvereinbarungen und wertete den Streik der Auszubildenden als Fehlzeiten.“ Video von labournet.tv (deutsch | 17 min | 2022)
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi
Spenden willkommen unter IBAN DE 76430609674033739600