- Bündnis Umfairteilen und Aktionen
- Die Occupy-Bewegung und Aktionstage
- Gewerkschaftliche Mobilisierung in der Krise
- Initiativen der Linken gegen den Kapitalismus und dessen Krisen
- Interventionen gegen die neoliberale EU
- Klimastreiks und -kämpfe
- Mobilisierungsdebatte: Wie kämpfen (gegen Kapitalismus)?
- Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21
Mietpreistreiberei in Bayern: Muss laut Verfassungsgerichtshof geschützt bleiben
„… Ein Jahr lang haben sie gekämpft, sich mit komplexer Rechtsmaterie auseinandergesetzt, haben in ganz Bayern 52.000 Unterschriften gesammelt. Ziel der Initiative „Sechs Jahre Mietenstopp“ war es, mit einem Volksbegehren den vor allem in den Ballungsräumen bedrängten Mietern eine „Verschnaufpause“ zu verschaffen, wie es Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek immer wieder bezeichnete. Doch es hat nicht sollen sein mit diesem Mittel der direkten Demokratie. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) brachte die Gesetzesinitiative vor den Verfassungsgerichtshof. Am Mittwoch um kurz nach halb elf beendete der Gerichtspräsident Peter Küspert die Hoffnungen schnell mit einem Satz: „Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind nicht gegeben.“ Der Gesetzentwurf sei „mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar“. (…) Doch einig waren sich die neun Verfassungsrichter durchaus nicht: Drei von ihnen haben ein Minderheitenvotum abgegeben, sie sehen das Volksbegehren als zulässig an. Die regierende CSU zeigte sich zufrieden, die Initiatoren enttäuscht. Der Landtagsabgeordnete Josef Schmid (CSU) warf der SPD vor, den Bürgern „vorgegaukelt“ zu haben, dass man so das Problem steigender Mieten lösen könne. Thorsten Bühner von der Unterstützungsgruppe „ausspekuliert“ kündigte einen bundesweiten „Mietstopp-Gipfel“ für den Herbst an. Das bayerische Urteil ist auch von Bedeutung für den Berliner Mietendeckel...“ – aus dem Beitrag „Volksbegehren in Bayern gedeckelt“ von Patrick Guyton am 16. Juli 2020 in der taz online
zum Urteil, das die CSU erfreute… Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag:
- „Kein Mietenstopp in Bayern“ von Stefan Otto am 17. Juli 2020 in nd Online
kommentiert dazu: „… Nach dem Urteil richtet sich der Blick des Bündnisses nun Richtung Bundesregierung. »Wenn es Bayern offenbar nicht kann, dann muss der Bund einen Mietenstopp einführen«, sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) befand, CSU und CDU im Bund müssten »endlich begreifen, dass es dringend einen besseren Mieterschutz braucht«. Dieser Forderung schloss sich auch Caren Lay an, Vizefraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag: »Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen.« Beim Bundesverfassungsgericht steht noch eine Entscheidung zum Berliner Mietendeckel an. Der ist bereits Gesetz, aber eine Kammer des Berliner Landgerichts hält ihn für unzulässig. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU haben zudem Normenkontrollklage eingereicht. Das bayerische Urteil »bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren«, erklärte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Er hält einen Mietendeckel für keine Lösung. Vielmehr verschärfte ein solches Instrument das Problem, meint er…“