Die Kampagne der Wohnungskonzerne für ihre Profite und gegen den Mietendeckel in Berlin: Hat erste Erfolge – und wird verstärkt: Volksbegehren

Dossier

Keine Profite mit der Miete: Bundesweite Aktionswoche gegen steigende Mieten und Verdrängung„… Eine Woche vor dem geplanten Senatsbeschluss über einen Mieten­deckel ist in der rot-rot-grünen Koalition eine Einigung in weite Ferne gerückt. Die Senatssitzung am Dienstag ging ohne Ergebnis zu Ende, keiner der zentralen Streitpunkte konnte ausgeräumt werden. Noch dramatischer: Dem Vernehmen nach gab es noch nicht einmal eine konstruktive Debatte über eine Besprechungsvorlage von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Die SPD auf der einen Seite, Linkspartei und Grüne auf der anderen schoben sich danach gegenseitig die Schuld zu. Ob und was aus dem Mieten­deckel wird, soll sich nun abschließend am Donnerstagnachmittag in einer Sondersitzung des Koalitionsausschusses klären, in dem die führenden Köpfe der drei Parteien zusammensitzen…“ – aus dem Beitrag „Es scheppert ganz gewaltig“ von Erik Peter am 15. Oktober 2019 in der taz online externer Link über die Kehrtwende der SPD in Berlin, die wohl zu wessen Gunsten vollzogen wird? Siehe dazu auch einen Beitrag über die verstärkte Kampagne der Wohnungskonzerne:

  • Demonstration am 23.05.: Gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung, jetzt erst recht! New
    Wir Mieter*innen sind wütend! Der von uns erkämpfte Mietendeckel wurde uns durch das Bundesverfassungsgericht genommen. Jetzt heißt es wieder verarmen, um die Miete zahlen zu können oder Angst haben vor Zwangsräumung und Verdrängung. Wer kein eigenes Zuhause hat, ist jetzt schon in würdelosen Massenunterkünften eingepfercht. Ist das unser Grundrecht auf Wohnen?! Nicht nur unser Wohnraum, ganz Berlin ist zum Spielball für Spekulant*innen geworden. Unsere Buchläden, Kiezkneipen, Spätis und Jugendzentren, fallen der reinen Profitsteigerung zum Opfer, werden gekündigt oder geräumt. Das letzte traurige Beispiel dafür ist das selbstverwaltete Jugendzentrum Potse, das kurz vor seiner Räumung steht. Ihr wollt uns den Deckel nicht lassen? Dann holen wir uns jetzt den ganzen Topf! Den Marktradikalen und Vermieter*innen rufen wir zu: Das letzte Wort zum Mietenwahnsinn ist noch nicht gesprochen! Wir werden noch entschiedener und lauter auf die Straße gehen und uns gemeinsam für die solidarische Stadt von morgen einsetzen! Sprecht eure Nachbar*innen an, organsiert euch in euren Häusern, in euren Kiezen, in unserem Bündnis. Kommt zur Mietendemo am 23.05. um 13:00 Uhr am Potsdamer Platz um — mit Maske und Abstand — ein Zeichen gegen den Mietenwahnsinn zu setzen: JETZT ERST RECHT!...“ Das Bundnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn externer Link ruft nach dem gekippten Mietendeckel auf zur Demonstration am 23.05.2021, 13:00 Uhr Potsdamer Platz
  • Ein politisches Urteil
    Das Karlsruher Urteil gegen den Mietendeckel war ideologisch motiviert. Vor allem aber war es eine anmaßende Grenzüberschreitung, die die Integrität unserer rechtsprechenden Institutionen bedroht. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Mietendeckel des Landes Berlin für nichtig erklärt. Eine rein rechtliche Entscheidung war das nicht, vielmehr eine Anmaßung und Übertretung judikativer Kompetenz. Karlsruhe hat mit diesem Urteil eine ungeheuerliche Arroganz gegenüber der demokratischen Gesetzgebung eines Bundeslandes gezeigt. Schlimmer noch: Die Methodik, die der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts anwandte, um den Mietendeckel zu Fall zu bringen, gefährdet die Integrität des Gerichts. (…) Worum es dem Zweiten Senat tatsächlich geht, lässt sich aus der Nichtigkeitsfeststellung zum Mietendeckel herauslesen, die darüber bestimmt, ob die Mieterinnen und Mieter jetzt Nachzahlungen für die Ersparnisse seit Inkrafttreten des Gesetzes leisten müssen, oder ob die Entscheidungswirkung erst ab Verkündung eintritt. Der Zweite Senat entschied sich für Ersteres und führt nicht einmal aus, warum keine Veranlassung für eine nicht rückwirkend geltende Wirkung besteht. Für Mieterinnen und Mieter stehen nun also Nachzahlungen für die letzten Monate oder das gesamte letzte Jahr an. Führt man sich einmal vor Augen, wie derselbe Senat bei Folgenabwägungen in anderen Entscheidungen vorgegangen ist und sehr ausführliche Abhandlungen verfasst hat, dann scheint es, als wollten die Richterinnen und Richter den demokratischen Gesetzgeber, der hier in Federführung der Linkspartei agiert hatte, insgeheim sanktionieren. Von der sozialen Härte der Nachzahlungspflicht, die Hunderttausenden Berlinerinnen und Berlinern auferlegt wurde, wusste man sicherlich auch im behaglichen Karlsruhe. Doch es liegt nahe, dass diese soziale Verwerfung bewusst in Kauf genommen wurde, um die Berliner Koalition noch schärfer zu sanktionieren….“ Artikel von Moheb Shafaqyar vom 20.04.2021 in Jacobin.de externer Link
  • [Video] Mietendeckel gekippt. Interview mit Andrej Holm
    „Am Donnerstag (15.3.) hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt. Helle Panke hat den Stadtsoziologen Dr. Andrej Holm unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil gefragt, was das Gericht genau beschlossen hat, welche Folgen das für die Berliner Mieterinnen und Mieter haben kann und was man jetzt tun kann, um sozialen Wohnraum zu erhalten und Mietspekulationen entgegenzuwirken.“ Einschätzung der BVerfGE zum Mietendeckel von Andrej Holm vom 19. April 2021 beim isw externer Link (Videolänge: 7:28 Min.)
  • Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!
  • Bundesverfassungsgericht kippt den ›Berliner Mietendeckel‹
    „Mit Befremden hat der RAV die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom heutigen Tage zum MietenWoG Berlin (›Berliner Mietendeckel‹) zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des RAV ist die Entscheidung sowohl in rechtlicher Hinsicht, als auch wegen ihrer sozial- und wohnungspolitischen Folgen falsch. Mit blindem Formalismus verneint das BVerfG die Gesetzgebungskompetenz des Landes. »Es lässt damit die Lebensrealität vieler Mieterinnen und Mieter vor allem in den Ballungsgebieten außer Acht, die mit der erdrückenden Last immer weiter steigender Mieten konfrontiert sind«, so Rechtsanwalt und RAV-Mitglied, Henrik Solf. Mit den in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft geäußerten rechtlichen Argumenten für eine Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Wohnungswesens setzt sich das Gericht in der durch zahlreiche Veröffentlichungen gebotenen Aufmerksamkeit nicht auseinander. Vielmehr bedient es im Wesentlichen das von den Interessenverbänden der Vermieter:innenseite lancierte Dogma, Regelungen zu Miethöhen seien lediglich im »bürgerlichen Recht« zu regeln und stünden unter dem unbedingten Primat der Privatautonomie. Dass der Bund offensichtlich nicht abschließend und wirksam auf die Anforderungen an ein soziales Mietrecht reagiert hat, zeigt die Entwicklung insbesondere auf den Mietmärkten, die von Verdrängung und enormem Preisdruck auf die Mieter:innen geprägt sind. Dennoch sind die Anstrengungen des Landes Berlin nicht umsonst gewesen. In den letzten beiden Jahren hat sich eine breite gesellschaftliche Diskussion über gerechte Mieten entwickelt. Gleichzeitig hatte der ›Berliner Deckel‹ der bundesweit geltenden Mietpreisbremse, die aufgrund ihrer vielen Ausnahmebestimmungen nur mäßig wirkt, erstmals Zähne verliehen…“ RAV-Pressemitteilung 5/21 vom 15. April 2021 externer Link

    • Die PM der RAV bezieht sich auf die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 28/2021 vom 15. April 2021 externer Link zum Beschluss vom 25. März 2021 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20 in der es einleitend heißt: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig…“ Siehe auch:
    • Mieterverein: Ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter, aber bundesgesetzlicher Mietenstopp nicht ausgeschlossen. Pressemitteilung vom 15.4.21 beim Berliner Mieterverein externer Link
    • Urteil Mietendeckel: Sechsjähriger Mietenstopp, jetzt!
      Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine wirksame Maßnahme gegen hohe Mieten umzusetzen. Der DGB fordert von der Bundesregierung einen sechsjährigen Mietenstopp einzuführen…“ DGB-PM vom 15.04.2021 externer Link
    • Bundesverfassungsgericht verwirft Berliner Mietendeckel: Jetzt ist der Bund am Zug!
      ver.di-Pressemitteilung vom 15.04.2021 externer Link
    • Siehe Bilder von der Mietendeckel- Demo beim Umbruch-Bildarchiv externer Link
  • Dünne Luft für dicke Fische. Nächste Stufe im Enteignungsprozess: Senat übergibt Volksbegehren an Berliner Parlament 
    Auf einmal geht es dann doch ganz schnell – zumindest gemessen an den 441 Tagen, die die Senatsinnenverwaltung gebraucht hatte, um das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« rechtlich zu prüfen. Nachdem dieses am vergangenen Donnerstag für zulässig erklärt wurde, wenn auch mit verfassungsrechtlichen Bedenken, hat der Senat am Dienstag eine Stellungnahme zu dem Begehren beschlossen. Damit ist die nächste Etappe erreicht und das Volksbegehren wird ins Abgeordnetenhaus weitergeleitet, das innerhalb der nächsten vier Monate darüber entscheiden muss. (…) Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« ist trotzdem zufrieden. »Es ist ein Kompromiss«, winkt Sprecher Michael Prütz ab. »Das Wichtigste ist, dass das Ding jetzt seinen Gang geht«, sagt er zu »nd«. 15 Tage hatte der Senat Zeit, eine Stellungnahme zu beschließen, dass es nun schon nach fünf Tagen soweit war, ist für Prütz eine Riesenerleichterung. Die Angst vor einer weiteren Verschleppungstaktik war groß, die Zeit eilt, damit der Volksentscheid rechtzeitig zu den Wahlen im September kommenden Jahres stattfinden kann…“ Artikel von Marie Frank vom 22.09.2020 im ND online externer Link
  • Zulässigkeitsprüfung für Volksbegehren abgeschlossen: „Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ als zulässig zu bewerten“
    „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ abgeschlossen und im Ergebnis dessen Zulässigkeit festgestellt. Die Prüfung bezog sich ausschließlich auf die Frage, ob der vom Volksbegehren angestrebte Beschluss mit höherrangigem Recht vereinbar wäre. Eine inhaltliche Bewertung des Anliegens des Volksbegehrens ist damit nicht verbunden. Die entsprechende Stellungnahme wird der Senat innerhalb der nächsten 15 Tage beschließen. Die Trägerin des Volksbegehrens strebt nach zwischenzeitlicher Änderung ihres Antrags einen Beschluss an, mit dem der Senat unverbindlich aufgefordert werden soll, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung […] erforderlich sind“ (…) Nach den Prüfungsmaßstäben, die für ein Beschlussvolksbegehren anzuwenden sind, ist das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ als zulässig zu bewerten.“ Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 17. September 2020 externer Link
  • Siehe: Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen externer Link
  • „Angst um Rendite“ von Kristian Stemmler am 16. Oktober 2019 in der jungen welt externer Link zu den Aktivitäten der Profiteure: „… Das Vorhaben des Berliner Senats, die Mieten für einen bestimmten Zeitraum einzufrieren, erweist sich als ansteckend. In vielen Kommunen sind Debatten um den Mietendeckel entbrannt. Am 9. Oktober hat der Mieterverein München ein Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp auf den Weg gebracht. Doch die Wohnungsunternehmen und ihre Verbände ziehen alle Register, um diese Bemühungen zu sabotieren. Den Vogel schießt dabei der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ab, der nach eigenen Angaben rund 3.000 Firmen vertritt. Ende September versandte der GdW einen Spendenaufruf für eine Öffentlichkeitskampagne an seine Mitglieder. Darin heißt es, in »Mietpreisbremse, Mietendeckel und Enteignungsdiskussionen« manifestiere sich »ein gesellschaftlicher Klimawandel«, der eine Bedrohung für die gesamte Immobilienwirtschaft darstelle. Ein an die Mitgliedsfirmen gerichtetes Video, das zusammen mit dem Schreiben geleakt wurde und jW vorliegt, zeigt die manipulativen Werbemethoden, mit denen gearbeitet werden soll. Das Konzept hat die Agentur C 3 erstellt, die sich auf ihrer Homepage als »Deutschlands führende Content Marketing Agentur« bejubelt. Nach Medienberichten soll die Kampagne 1,6 Millionen Euro kosten. Ziel sei es, heißt es im Video, »Meinungsführer in der aktuellen Debatte« zu werden…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=155916
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