Solidarität mit Klimaschützerin #FreeElla

Dossier

Solidarität mit Klimaschützerin #FreeEllaAls Teil der Klimabewegung hatte Ella gegen die Rodung des Dannenröder Waldes protestiert, der in Mittelhessen mitten in der Klimakrise einer Autobahn weichen sollte. Mit einem Großaufgebot der Polizei und unter Gefährdung von Menschenleben wurden wochenlang Aktivist*innen rund um die in den Wipfeln errichteten Baumdörfer festgenommen. Auch Ella wurde am 26. November 2020 in 15 Metern Höhe, teils ohne Beachtung ihrer Sicherung, brutal von einer SEK-Einheit vom Baum geholt und in Untersuchungshaft genommen. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Alsfeld wurde sie Ende Juni 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, sich gegen das Herabziehen an ihren Beinen von dem Baum gewehrt zu haben… Siehe dazu:

  • [Rote Hilfe] Ella und Jan sind frei – Freiheit auch für alle anderen politischen Gefangenen! New
    „In den vergangenen Tagen konnten gleich zwei Genoss*innen wieder in der Freiheit begrüßt werden: Der Nürnberger Aktivist Jan kam am Morgen des 6. Mai 2022 nach acht Monaten Haft aus dem Bayreuther Gefängnis. Der Prozess gegen ihn hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Vorgeworfen wurde ihm, im Juni 2019 bei spontanen Protesten gegen einen Polizeieinsatz auf dem Jamnitzer Platz die Einsatzkräfte angeschrien zu haben, was als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gewertet wurde, obwohl es keinerlei Körperkontakt gab. Darüber hinaus war er laut Zeug*innen gar nicht vor Ort gewesen. Trotzdem musste Jan eine 14-monatige Haftstrafe antreten. Seine vorzeitige Freilassung wurde am 6. Mai von Unterstützer*innen lautstark gefeiert. Am 9. Mai 2022 konnte auch die Klimaaktivistin Ella das Frankfurter Gefängnis verlassen, empfangen von Freund*innen und Mitstreiter*innen. Zuvor hatte sie sich überraschend entschlossen, ihre Identität preiszugeben. Ella war seit 26. November 2020 wegen ihrer Beteiligung an den Protesten gegen die Rodung des Dannenröder Waldes in Haft gewesen. Der Kletteraktivistin wurde vorgeworfen, bei der Räumung eine abwehrende Beinbewegung in Richtung eines Beamten gemacht zu haben, als er sie in 15 Metern Höhe auf einem Baum packte und in die Tiefe zu ziehen versuchte. Obwohl die Bewegung den Beamten nicht berührte, wurde Ella in erster Instanz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, was in zweiter Instanz auf ein Jahr und neun Monate reduziert wurde. Die absurden Anklagekonstruktionen und die hohen Urteile, mit denen ganz offensichtlich die Klimabewegung eingeschüchtert werden sollte, stießen auf breite Empörung und wurden mit einer starken und vielfältigen Solidaritätskampagne beantwortet. „Die beiden Prozesse gegen Jan und Ella waren Lehrbuchbeispiele der politischen Justiz und darauf ausgelegt, soziale Bewegungen zu schwächen und linke Aktivist*innen von weiterem Engagement abzuschrecken“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. dazu. „Doch stattdessen haben die Repressionsorgane in beiden Fällen nur breite, strömungsübergreifende Solidarität erreicht. Wir freuen uns sehr, dass Ella und Jan wieder frei sind!“ Doch es sind weiterhin viele politische Gefangene in den Haftanstalten der BRD: Die Antifaschist*innen Lina, Dy und Findus, kurdische Aktivisten, die mit dem Antiterror-Gummiparagrafen 129b verfolgt werden, und viele mehr…“ Meldung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. vom 12. Mai 2022 externer Link
  • Auseinandersetzung im Dannenröder Forst: Fall von Baumbesetzerin „Ella“ geht vor Oberlandesgericht 
    „… Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wird sich mit dem Fall der Baumbesetzerin „Ella“ auseinandersetzen müssen: Die Verteidigung der Umweltaktivistin hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt. Das teilte ein Justiz-Sprecher am Montag mit. Nun muss das OLG das Gießener Urteil prüfen, weil es sich bei der Verhandlung in Gießen bereits um die zweite Instanz handelte. (…) Die Verteidigung von Ella hatte vor dem Landgericht Gießen gefordert, das komplette Verfahren einzustellen. Nach ihrer Ansicht zeige das im Berufungsprozess gezeigte Videomaterial, dass Ella den Polizisten nicht getroffen habe. Auch die SEK-Beamten hätten ihre Aussage geändert und nach Auffassung der Verteidigung im vorherigen Prozess in Alsfeld entsprechen gelogen, was die Tritte anging. „Ellas“ Anwältin Eva Dannefeldt kritisierte, ihrer Mandantin sei kein faires Verfahren ermöglicht worden. Entlastenden Beweisen sei nicht nachgegangen worden, die Tritte seien nicht bewiesen worden. (…) „Ella“ sitzt seit ihrer Festnahme im November 2020 in Untersuchungshaft. Die Gießener Richter entschieden, dass der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt. Die Untersuchungshaft wird angerechnet. „Ella“ müsste demnach weitere fünf Monate im Gefängnis bleiben…“ Meldung von Sonja Süß vom 11. April 2022 bei der Hessenschau externer Link
  • Einschüchterungsversuch gegen Klimabewegung: 1 Jahr und 9 Monate Haft für Ella – Skandalurteil trotz revidierter Zeugenaussagen
    • Einschüchterungsversuch gegen Klimabewegung: 1 Jahr und 9 Monate Haft für Ella
      Am heutigen Freitag, 1. April 2022, fand der Berufungsprozess gegen „Ella“ am elften Verhandlungstag sein befürchtetes Ende: Indem das Landgericht Gießen eine Haftstrafe von 21 Monaten verhängte, hält es weiterhin an seiner Verfolgungswut gegen die Klimaaktivistin fest. Zwar ist die Haftdauer niedriger als in der ersten Instanz, die ein Urteil über 27 Monate Gefängnis ausgesprochen hatte, aber die Beweise sind in der Berufungsverhandlung wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Angesichts des eindeutigen Videomaterials mussten die polizeilichen Hauptbelastungszeugen einräumen, in ihren Aussagen gelogen zu haben; sie waren nachweislich zu keinem Zeitpunkt gefährdet, wie sie zuvor behauptet hatten. Der konkrete Vorwurf gegen „Ella“, die weiterhin ihren Namen den Repressionsorganen nicht preisgibt, besteht in einer abwehrenden Beinbewegung, die sie bei der Räumung der Baumdörfer im Dannenröder Wald im November 2020 in Richtung eines SEK-Beamten gemacht haben soll. Dieser packte die Waldbesetzerin in 15 Metern Höhe am Bein und versuchte, sie in die Tiefe zu ziehen. Dabei schlugen die Beamten Ella mit Fäusten und einem Metallschloss. Obwohl die Beinbewegung hingegen keinen Beamten berührte, dient sie als Vorwand, um die Aktivistin seit nunmehr fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft zu halten. Selbst nachdem die SEK-Beamten ihre Falschaussagen eingestanden hatten, verweigerte der Richter eine Haftprüfung.
      „Das heutige Urteil klingt nach einem schlechten Aprilscherz, aber es ist leider traurige Realität einer Justiz, die sich die Klimabewegung zur neuen Zielscheibe auserkoren hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.. „Schon das Urteil am Montag, mit dem den Profitinteressen des Energieriesen RWE Vorrang vor dem Klimaschutz eingeräumt und das Dorf Lützerath zur Zerstörung freigegeben wird, hat gezeigt, dass die Justiz Klimazerstörung als schützenswertes Ziel betrachtet und jegliche Gegenwehr dagegen zu unterbinden versucht. An Ella soll nun ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die Klimabewegung einzuschüchtern,“ fügte Sommerfeld hinzu…“ Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. am 01.04.22 externer Link
    • Skandalurteil gegen Klimaaktivistin: Trotz revidierter Zeugenaussagen: erneut Haftstrafe wegen Gewalt gegen Polizisten im Berufungsverfahren
      „Im Berufungsprozess gegen die Umweltaktivistin »Ella« hat das Landgericht Gießen die Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Damit hob das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Alsfeld auf. Das Strafmaß wurde damit aber nur um ein halbes Jahr verringert. »Klimaschutz ist kein Verbrechen«, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink am Freitag bei der Begründung des Urteils. Er müsse sich aber im Rahmen der Gesetze bewegen. (…) Während der Verlesung der Urteilsbegründung durch Richter Nink kam es zu lautstarkem Protest der Zuschauer*innen. Die Anklagepunkte gegen »Ella« aus der ersten Instanz – Körperverletzung, tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht das Gericht weiterhin als gegeben an. Nink ordnete an, den Haftbefehl gegen die Aktivistin aufrechtzuerhalten. Das Berufungsverfahren, das sich über zehn Wochen zog, ging damit am neunten Prozesstag zu Ende. Auch nach Aufforderung, ihren Protest zu beenden, setzen »Ellas« Unterstützer*innen ihr Rufen fort. Schließlich wurde der Gerichtssaal geräumt. Vor dem Gerichtsgebäude brachten rund 30 Aktivist*innen ihren Protest mit Trommeln und Gesang zu Gehör. Vor der Urteilsverkündung hatte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Möglichkeit für ein Plädoyer erhalten. Die Anklagebehörde hatte zwei Jahre und vier Monate Haft für die Beschuldigte gefordert. Von Ella gehe »brutale Gewalt« aus, sie habe den »Rechtsstaat mit Füßen getreten«, sagte Staatsanwältin Mareen Fischer. Sie erkannte zwar an, dass die beiden vermeintlich geschädigten SEK-Beamten Erinnerungslücken hätten und ihre Aussagen im Berufungsverfahren im Vergleich zur ersten Instanz geändert hätten. Aber es »sei verständlich, dass sie sich nicht mehr erinnern können«, denn immerhin seien sie »selbst wenn nicht objektiv, so zumindest subjektiv in Lebensgefahr gewesen«. Bewusste Falschaussagen im ersten Verfahren konnte Fischer nicht erkennen. Die Verteidigerinnen von »Ella«, Waltraut Verleih und Eva Dannenfeldt kritisierten die Darstellungen der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer scharf. Dannenfeldt sagte zur Einlassung Fischers, »Ella« habe den Rechtstaat mit Füßen getreten: »Der Rechtstaat, den die Staatsanwaltschaft meint, hat sich in diesem Verfahren in einen grünen Anzug und eine Sturmhaube eingehüllt. Er hat gelogen und falsch ausgesagt.« Die Anwältin spielte damit darauf an, dass die SEK-Beamten, die auch als Nebenkläger auftraten, in der Zeugenvernehmung vermummt und anonym aufgetreten waren. Die Anklage habe sich fast gänzlich auf die fehlende Sicherung der beiden SEK-Beamten gestützt, argumentierte die Verteidigung weiter. Die Polizisten hätten nun aber eingeräumt, falsch ausgesagt zu haben: sie seien doch gesichert gewesen. Auch sieht Dannenfeldt keine Beweise dafür, dass das Knie ihrer Mandantin einen Polizisten getroffen habe. Dies gehe aus den vorliegenden Videoaufnahmen von der Räumung des Dannenröder Waldes nicht hervor. Damit hätten die Beamten ihre Glaubwürdigkeit stark eingebüßt, zumal sie bereits in der Vergangenheit widersprüchliche Aussagen bezüglich ihrer Verletzungen sowie ihrer Sicherung getroffen. »Die Anklage ist gescheitert«, fasste Dannenfeldt zusammen und forderte die Einstellung des Verfahrens. (…) Sollten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision einlegen, würde das Urteil gegen »Ella« nach einer Woche rechtskräftig werden…“ Bericht von Clara S. Thompson vom 1. April 2022 in Neues Deutschland online externer Link
  • Hängepartie für «Ella»: Erneut kein Urteil im Berufungsverfahren der inhaftierten Umweltaktivistin 
    „Es war bereits der neunte Verhandlungstermin im Berufungsverfahren um die Klimaaktivistin «Ella». Doch auch dieser Prozesstag am Landgericht Gießen endete nicht mit einem Urteil. Stattdessen kam es in dem am 17. Januar begonnenen Verfahren zu Beweisanträgen und dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Ursprünglich war die Urteilsverkündung für den 1. März angesetzt gewesen. Beweisanträge ermöglichen der Verteidigung, am Ende einer Verhandlung noch weitere Zeugen zu laden und neue Beweismittel herbeizuziehen. Unter anderem beantragten «Ellas» Anwältinnen Eva Dannenfeldt und Waltraut Verleih unter Applaus aus den Zuschauerreihen, den Richter im vorangegangenen Prozess am Amtsgericht Alsfeld als Zeugen zu laden. Dies solle zum Beweis der Tatsache dienen, dass die SEK-Beamten, die «Ella» während der Räumung eines Baumhauses im Dannenröder Forst im November 2020 getreten haben soll, in der ersten Instanz noch andere Aussagen gemacht hätten. Ein anderer Beweisantrag zielte darauf ab zu ermitteln, welche Dienstanweisung die SEK-Beamten am Tag der Räumung erhielten. Denn die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, sprich des Auftrags zur Entfernung der Baumbesetzer*innen, die die Abholzung des Waldes zugunsten des Ausbaus der Autobahn A49 verhindern wollten, könne nicht beurteilt werden, solange nicht klar sei, wer die Anweisung gegeben und was sie beinhaltet habe, so die Verteidigerinnen. Auch «Ellas» vermeintlicher Tritt gegen einen SEK-Beamten war Gegenstand eines Beweisantrags: Die Anwältinnen forderten erneut, die Videos der Räumung zu sichten und auszuwerten, da sich der betroffene SEK-Beamte in seiner Zeugenaussage zu dem Tritt widersprüchlich geäußert habe. Der SEK-Beamte K214 war in der ersten Instanz noch von einem Tritt in sein Gesicht überzeugt gewesen, konnte sich in seiner Zeugenbefragung in der Berufungsverhandlung aber nur noch «vage erinnern». Richter Johannes Nink lehnte indes alle Beweisanträge ab – und warf der Verteidigung vor, diese liefen auf eine Verfahrensverschleppung hinaus. Eine solche sei gegeben, da die Anwältinnen den Prozess absichtlich in die Länge zögen. Dazu äußern konnten sich die Verteidigerinnen noch nicht, denn der Richter zog direkt nach Schließung der Beweisaufnahme das Plädoyer der Staatsanwaltschaft vor. (…) Sollte es nicht zu weiteren Anträgen kommen, ist in der nächsten Gerichtsverhandlung mit dem Plädoyer der Verteidigung und dem »letzten Wort« von »Ella« sowie der Urteilsverkündung zu rechnen. Der nächste Termin ist für den 1. April angesetzt.“ Artikel von Clara S. Thompson vom 23. März 2022 bei neues Deutschland online externer Link
  • Ella im Hungerstreik: Ya basta – es reicht! Freiheit für Ella – jetzt sofort! 
    Seit 15 Monaten sitzt Ella in Haft für Taten, die sie nicht begangen hat. Die namentlich nicht bekannte Umweltaktivistin – Ella ist ihr selbst gewähltes Pseudonym – wurde bei der Räumung des Dannenröder Walds festgenommen und schwerer Straftaten beschuldigt. Sie habe sich bei ihrer Festnahme gewaltsam gewehrt und die eingesetzten SEK-Beamten in Lebensgefahr gebracht, hieß es. Erst war von versuchtem Totschlag die Rede, im Verfahren vor dem Amtsgericht Alsfeld war sie dann der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Staatsanwaltschaft und Gericht legten einen beispiellosen Verfolgungseifer an den Tag. Ella wurde aufgrund der Aussagen einiger anonymer, vermummt auftretender SEK-Beamter zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Entlastende Beweise, z.B. zahlreiche Videos, wurden im Verfahren nicht zugelassen, Anträge der Verteidigung abgeschmettert. Seit Anfang dieses Jahres läuft das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Gießen. Inzwischen haben sich die Vorzeichen geändert. Unterstützer*innen haben ein Video gedreht und öffentlich zugänglich gemacht, welches die Aussagen der SEK-Beamten im Alsfelder Prozess als Lügen entlarvte (https://www.youtube.com/watch?v=XzO9vIUHCHM externer Link ). In einer erneuten Befragung vor dem Gießener Landgericht mussten die Beamten ihre Aussagen aus dem ersten Verfahren zurücknehmen: Ihr Gedächtnis habe sie wohl getrogen, der Film zeige ja, dass die Räumung ganz anders gelaufen sei als von ihnen geschildert.
    Die Polizeizeugen verließen den Gerichtssaal selbstredend als freie Männer; bislang hat es nicht den Anschein, als ob die Staatsanwaltschaft irgendeinen Handlungsbedarf sieht, nur weil die Zeugen der Anklage gelogen haben. Vielleicht findet sie das ganz einfach normal. Ella hingegen sitzt nach wie vor in Frankfurt-Preungesheim im Knast. (…) Angesichts der unfassbaren Arroganz, mit der das Justizsystem auf ihren Rechten herumtrampelt und sie weiterhin ihrer Freiheit beraubt, obwohl die angeblichen Gründe sich längst in Luft aufgelöst haben, ist Ella am 3. März in einen befristeten Hungerstreik getreten. Einen Hungerstreik, mit dem sie nicht nur für sich selbst und ihre Freilassung kämpft, sondern für die Rechte und die Freiheit aller Schwachen und Unterdrückten. Ihr geht es niemals nur um ihre Person. Ihr Credo: Wir müssen über äußere und innere Grenzen hinweg zusammenfinden und gemeinsam kämpfen, bis wir die Unterdrückung des Menschen durch den Menschen, die Zerstörung der Natur, Ausbeutung und Entfremdung überwunden haben. Ihren Hungerstreik wird Ella bis zum 8. März fortsetzen. Dieses Datum ist nicht zufällig gewählt: Es ist der Internationale Frauentag – ein wichtiger Tag im Kampf um Frauenrechte, um Macht von unten und für eine gerechtere Welt.“ Artikel von Henriette Keller vom 5. März 2022 auf der Seite der Graswurzelrevolution externer Link
  • Free Ella! – Klimaaktivistin im befristeten Hungerstreik bis zum 8. März 
    Seit dem 3. März 2022 ist die inhaftierte Klimaaktivistin Ella bis zum 8. März im befristeten Hungerstreik, um ihre Freiheit zu fordern. Ella wurde am 26. November 2020 bei der brutalen polizeilichen Räumung des Dannenröder Walds verhaftet und sitzt seitdem ununterbrochen im Gefängnis. Die überlange Dauer der Untersuchungshaft von inzwischen über 15 Monaten wird dabei mit angeblicher Fluchtgefahr begründet, weil Ella sich weigert, ihre Personalien anzugeben. Ihre Haftbedingungen sind zudem geprägt von regelmäßigen Schikanen.
    Vorgeworfen wurden ihr anfangs groteske Straftatbestände, die nach und nach heruntergeschraubt werden mussten, als die Beweislage immer dünner wurde. Als einziger konkreter Vorwurf übriggeblieben ist eine Beinbewegung in Richtung der Polizeibeamten, die in 15 Metern Höhe an ihren Beinen zerrten. Obwohl die Bewegung niemanden berührte, verurteilte das Amtsgericht Alsfeld sie am 23. Juni 2021 zu 27 Monaten Haft – wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs. In der zweiten Instanz, die seit 17. Januar 2022 vor dem Landgericht Gießen läuft, räumten angesichts der entlastenden Beweisvideos die damals beteiligten Polizeibeamten ein, in ihren Aussagen bisher gelogen zu haben. Dennoch weigerte sich der Richter in der Verhandlung am 1. März, einem Antrag auf Haftprüfung stattzugeben und Ella endlich freizulassen.
    In dieser Situation greift die Klimaaktivistin zur Aktionsform des Hungerstreiks, den sie bis zum Internationalen Frauenkampftag am 8. März fortsetzen will, und protestiert gegen ihre anhaltende Inhaftierung. „Wir stehen solidarisch an der Seite von Ella und unterstützen ihre Forderung nach sofortiger Freilassung. Wir fordern zusammen mit ihr die Einstellung dieser Justizfarce, die nur dazu dienen soll, die Klimabewegung zu kriminalisieren und einzuschüchtern“, betonte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Unterstützt Ella durch Solidaritätsaktionen und schreibt ihr Briefe!“ Abschließend ergänzte Sommerfeld: „Die politische Verfolgung von Klimaaktivist*innen und besonders von Ella, an der der Staat ein Exempel statuieren will, muss endlich aufhören. Wir fordern die Freilassung von Ella und allen politischen Gefangenen!“Meldung vom 4.3.2022 des Bundesvorstandes von Rote Hilfe externer Link
  • [Rote Hilfe ruft zu Solidarität mit #FreeElla] Seit einem Jahr in Haft: Die Klimaaktivistin Ella 
    Seit einem Jahr sitzt „Ella“ in der JVA Preungesheim ein. Als Teil der Klimabewegung hatte sie gegen die Rodung des Dannenröder Waldes protestiert, der in Mittelhessen mitten in der Klimakrise einer Autobahn weichen sollte. Mit einem Großaufgebot der Polizei und unter Gefährdung von Menschenleben wurden wochenlang Aktivist*innen rund um die in den Wipfeln errichteten Baumdörfer festgenommen. Auch Ella wurde am 26. November 2020 in 15 Metern Höhe, teils ohne Beachtung ihrer Sicherung, brutal von einer SEK-Einheit vom Baum geholt und in Untersuchungshaft genommen.
    In erster Instanz vor dem Amtsgericht Alsfeld wurde sie Ende Juni 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, sich gegen das Herabziehen an ihren Beinen von dem Baum gewehrt zu haben. Während des Verfahrens traten mehrere Polizeibeamte ohne Namen und komplett vermummt zu ihren Zeugenaussagen auf. Trotz ihrer darüber hinaus widersprüchlichen Aussagen und entlastenden Videomaterials folgte das Amtsgericht Alsfeld weitgehend der Anklage, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Mitte Januar soll vor dem Landgericht Gießen die Berufungsverhandlung stattfinden.
    Von Beginn an versuchten die Sicherheitsbehörden den lebensgefährlichen Polizeieinsatz umzudeuten, um Ella härter verfolgen zu können, und verbrachten sie am 26. November 2020 als „unbekannte Person 1“ umgehend in Untersuchungshaft. Mit dieser faktischen Erzwingungshaft wollen die Repressionsbehörden die Herausgabe ihrer Personalien erpressen und ihr die Haft mit lange fehlender veganer Ernährung, massiven Besuchs- und Kontakteinschränkungen und anderen Schikanen möglichst ungemütlich machen. Durch eine Verlegung innerhalb des Gefängnisses sollte sie auch von den regelmäßigen Solidaritätskundgebung vor der JVA Frankfurt-Preungesheim ferngehalten werden – ohne Erfolg. Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Ella. (…) Als Rote Hilfe e. V. sind wir solidarisch mit allen, die wegen ihrer politischen Betätigung vom Staat verfolgt werden. Wir rufen dazu auf, die Angeklagten und Gefangenen nicht alleine zu lassen. Schreibt Briefe und geht zu den Kundgebungen.“ Vorstand von Rote Hilfe e. V. am 26.11.21 externer Link – siehe auch:

  • Dannenröder Wald: Hohe Haftstrafe für Aktivistin
    Ella, die als unbekannte Person 1 seit November wegen der Proteste im Dannenröder Wald in Untersuchungshaft sitzt, wurde heute wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen sich auf einem Baum in 15 Meter Höhe gegen das Herabziehen an ihren Beinen gewehrt zu haben. Durch die Baumbesetzung wollte sie gegen die gewaltsame Räumung und Rodung des Waldes für den Bau der Autobahn 49 protestieren.
    Während des Verfahrens traten Polizeibeamte trotz Protests des Gerichts ohne Namen und komplett vermummt zu ihren Zeugenaussagen auf. Trotz ihrer darüber hinaus widersprüchlichen Aussagen und entlastendem Videomaterial folgte das Amtsgericht Alsfeld weitgehend der Anklage, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Dutzende Beweisanträge der Verteidigung zur Entlastung von Ella wurden dagegen abgelehnt. Ella sitzt bereits seit dem 26. November, also seit knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt. Die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft wurde mit einer Fluchtgefahr begründet, da Ella sich weigert, ihre Identität preiszugeben.
    Die Polizei ging bei der Räumung des Dannenröder Walds Ende 2020 mit einem großen Personal- und Gewalteinsatz vor. Durch das Zerschneiden oder die Zerstörung von Sicherungsseilen verursachten Polizeibeamte gefährliche Abstürze von Aktivist*innen aus großer Höhe, mit Schlagstöcken wurden Waldbesetzer*innen bewusstlos geschlagen und in 25 Metern Höhe Elektroschocker (Taser) gegen Menschen eingesetzt. (…) Sommerfeld sieht vor allem politische Gründe für das Urteil. „Erst letzte Woche entschied die Innenministerkonferenz die Verfolgung von Menschen zu intensivieren, die ihre Personalien verweigern. Das Gericht hat sich auf Grundlage dieser politischen Stimmung zu einer möglichst drakonischen und abschreckenden Strafe entschieden.“ Vielmehr müsse aber der Einsatz der Polizei untersucht werden. „Die Polizei hat bei der Räumung überaus brutal agiert und Menschenleben aufs Spiel. Auch der Einsatz gegen Ella war lebensgefährlich. Sie musste in großer Höhe durch das Einwirken der Beamten mit einem Absturz rechnen. Der brutale Polizeieinsatz muss vor dem Hintergrund einer in Hessen regierenden grünen Partei betrachtet werden, die alles daransetzte, die für sie schädlichen Bilder einer Rodung eines Waldes für eine Autobahn schnell aus der Öffentlichkeit zu bringen.“Pressemitteilung vom 23.06.21 von und bei Rote Hilfe externer Link – siehe auch:

    • Thread von Katharina Schipkowski vom 23. Juni 2021 externer Link: „Extrem hartes Urteil gegen eine Aktivistin des #DannenröderWald #Dannibleibt. „Ella“ oder „UWP1“, die ihre Identität nach wie vor geheim hält, saß seit November in U-Haft. Heute wurde sie zu 2 J. +3 Monaten verurteilt wg. Widerstands, tätlichen Angriffs, schwerer Körperverletzung. Die anwesenden Unterstützer*innen im Gericht seien schockiert gewesen, hätten protestiert. Eine BFE-Einheit habe den Saal geräumt. Anwalt Tronje Döhmer: „Das Urteil ist ungerecht und sprengt jede mir bisher bekannte Grenze.“ Die Staatsanwaltschaft warf „Ella“ vor, einen Polizisten ins Gesicht getreten zu haben. Auf den Videos sei das nicht erkennbar und auch sonst nicht nachgewiesen worden, sagt Döhmer. Das politische Urteil stütze sich auf widersprüchliche Aussagen vermummter + anonymer SEK-Beamter..“
  • Siehe zum Hintergrund unser Dossier Bilanz einer Woche Einsatz im Dannenröder Wald: Zwei ernsthafte Unfälle und Ermittlungen gegen Polizeibeamte
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=198498
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