Solidarität mit Bahar Aslan: Polizeigewerkschaften sorgen für Entlassung(en) nach Kritik am braunen Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden

Dossier

Grafik von NSU-Komplex auflösen in Solidarität mit Bahar AslanBahar Aslan war Autorin und Lehrerin an einer sogenannten Brennpunkt-Schule in Gelsenkirchen und übernahm anschließend einen Lehrauftrag an der nordrhein-westfälischen Hochschule der Polizei und Verwaltung in der gleichen Stadt. Die Mittdreißigerin ist Expertin für Rassismus und unterrichtete dazu Kommissar-Anwärter im Fach »Interkulturelle Kompetenz«. Am Samstag beschrieb Aslan als Privatperson auf Twitter ihr Herzrasen, wenn sie in eine Polizeikontrolle gerate. So ergehe es »vielen Menschen in diesem Land«. Der »ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden« mache ihr Angst. Die Aussage ist zugespitzt, aber wahr: Monatlich werden rechte Umtriebe von Polizisten bekannt; die Beamten kontrollieren Menschen mit Migrationsgeschichte besonders oft. Dessen ungeachtet forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW im Magazin »Focus« die Entlassung von Aslan. (…) Am Montag erfuhr Aslan von Journalisten, dass ihr Lehrauftrag nicht verlängert werden soll.“ Artikel von Matthias Monroy vom 24.05.2023 in ND online externer Link („Bahar Aslan wird für Polizeikritik bestraft“) – nun prüft auch die Bezirksregierung Sanktionen gegen die Lehrerin! Siehe weitere Infos zum Skandal:

  • Nun auch das Disziplinarverfahren gegen Bahar Aslan eingestellt: Ihr erfolgreicher Widerstand stärkt die Meinungsfreiheit aller BeamtInnen New
    „Die Dozentin hatte sich bereits erfolgreich gegen den Entzug ihres Lehrauftrags an der Polizeihochschule gewehrt. Nun wurde auch das parallel laufende Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt, wie die Bezirksregierung Köln bestätigte. Im Mai 2023 hatte Bahar Aslan, Dozentin an der Polizeihochschule NRW, auf der Plattform X gepostet, dass der „braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden“ ihr Angst mache. Der hauptamtlichen Lehrerin wurde daraufhin von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW der Lehrauftrag für das Fach „Interkulturelle Kompetenz“ entzogen. (…) Gegen diese Entscheidung wehrte sich Aslan juristisch und bekam sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch in zweiter Instanz vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Recht: Der Widerruf des Lehrauftrags war rechtswidrig. (…) Auch eine fehlende Nebentätigkeitsgenehmigung konnte den Widerruf des Lehrauftrags nicht rechtfertigen. Eine solche Genehmigung sei nicht erforderlich, der Entzug könne deshalb nicht damit begründet werden, so bereits das OVG. Das bestätigte nun auch die Bezirksregierung Köln. Weil es sich bei der Arbeit an der HSPV um eine wissenschaftliche Tätigkeit handelte, war die Nebentätigkeit der Beamtin nicht genehmigungspflichtig. Aslan habe demnach kein Dienstvergehen begangen. Das gegen sie geführte Disziplinarverfahren wurde jetzt entsprechend eingestellt. „Dass sich Aslan mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich zur Wehr setzte, stärkt die Meinungsfreiheit aller Beamtinnen und Beamten“, meint Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann, der Aslan vertritt. Die Versuche, sie wegen des polizeikritischen Tweets unter Druck zu setzen, seien damit endgültig gescheitert.“ redaktionelle Mitteilung vom 17. Juni 2024 in LTO externer Link („Disziplinarverfahren gegen Bahar Aslan eingestellt“)
  • Obwohl der Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch Polizeihochschule rechtswidrig war: Bahar Aslan darf nicht an Polizei-Hochschule NRW lehren
    „… Obwohl ihr Rauswurf an der Polizei-Hochschule NRW durch das Land rechtswidrig war, tritt Dozentin Bahar Aslan ihren Lehrauftrag für das angelaufene Semester nun doch nicht an. „Sie hat uns für dieses Semester schriftlich abgesagt“, schilderte ein Hochschulsprecher am Freitag auf Anfrage. Aslans Anwalt Patrick Heinemann erläuterte, seine Mandantin sei hauptberuflich Lehrerin und im Beamtenstatus tätig. Ihre Schulleitung habe Bahar Aslan mitgeteilt, dass sie den Lehrauftrag an der Hochschule nicht antreten könne, da Lehrermangel an der Schule bestehe. Man habe ihr dargelegt, dass sie bereits in die schulische Planung einbezogen sei, diese nicht umgestellt werden könne und eine Nebentätigkeit Aslans als Dozentin mit der Schulplanung kollidieren würde. Zuerst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass Aslan die NRW-Polizeihochschule in Gelsenkirchen über ihren Schritt informierte. Der WDR meldete daraufhin, ihre Schule habe ihr diese Nebentätigkeit untersagt. Aslans Anwalt sagte der Deutschen Presse-Agentur, offenbar habe die Schulleitung angenommen, dass die Lehrerin vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos sein werde und ihr der Lehrauftrag entzogen bleibe. Die Schule habe sie jedenfalls vor Ort voll eingeplant. (…) In den sozialen Netzwerken erhält Aslan „volle“ Solidarität. (…) Aslan weist auf eine weitere mögliche Schikane der Schulbehörden hin. Gegen sie sei ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, weil sie keine Nebentätigkeitsgenehmigung eingereicht hätte, „obwohl allen Beteiligten von Beginn an klar war, dass ich für den Lehrauftrag keine Nebentätigkeitsgenehmigung brauche, sondern den Lehrauftrag lediglich anzeigen muss, da es sich um eine ‚wissenschaftliche Tätigkeit‘ handelt“, schreibt sie auf X. (…) Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in entschieden, dass der Rauswurf der Dozentin rechtswidrig war. Das OVG hatte damit eine Beschwerde des Landes gegen einen Beschluss aus der Vorinstanz zurückgewiesen…“ Meldung vom 7. Januar 2024 von und bei MiGAZIN externer Link („Trotz Urteil: Aslan darf nicht an Polizei-Hochschule NRW lehren“)
  • Erfolg für Meinungsfreiheit! OVG Münster bestätigt: Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch Polizeihochschule war rechtswidrig 
    „… Mit der Entscheidung des OVG ist das Verfahren abgeschlossen. Rechtsmittel stehen dem Land nicht offen. Das Gericht stützt seine Entscheidung vor allem darauf, dass die Hochschule sich in ihrer Abwägung rechtswidrig auch auf sachfremde Umstände gestützt hat. Gleichzeitig verpasst das OVG die Chance, die Reichweite der Meinungsfreiheit explizit zu stärken. Denn: Genauso wie bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt sich auch das OVG nicht mit den Grundrechten von Bahar Aslan auseinander. „Der Beschluss ist in der Sache ein Erfolg. Nun ist klar, der Widerruf des Lehrauftrags war rechtswidrig. Enttäuschend ist, dass auch das Oberverwaltungsgericht Münster die grundrechtlichen Dimensionen des Falls nicht explizit beleuchtet hat. Das wäre ein wichtiges Signal für Menschen wie Bahar Aslan gewesen, die nicht wegschauen, wenn sie Unrecht sehen“, kommentiert Laura Kuttler, Juristin und Projektkoordinatorin der GFF. (…) „Die HSPV NRW behauptet, dass ich nicht dazu geeignet wäre, eine ‚differenzierte, vorurteilsfreie Sichtweise auf Demokratie, Toleranz und Neutralität zu vermitteln‘. Unliebsame Meinungen und gerade solche Ansichten zu äußern, die Defizite und Missstände in Staat und Gesellschaft benennen, ist konstituierend für den demokratischen Willensbildungsprozess“, sagt Klägerin Bahar Aslan. (…) In den letzten Jahren häuften sich Meldungen über rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle innerhalb von Sicherheitsbehörden. Wenn Polizist*innen diese Vorfälle meldeten, kam es immer wieder zu Sanktionen gegenüber den Hinweisgeber*innen, während die Vorfälle selbst nicht aufgearbeitet wurden. Um Hinweisgeber*innen in der Polizei besser zu schützen, hat die GFF im Juli das Projekt „Mach Meldung!“ gestartet. Das Projekt will potenziellen Whistleblower*innen Informationen über Meldewege an die Hand geben sowie die Problemlage durch Studien besser untersuchen. Die GFF will dadurch – wie auch mit dem Verfahren von Bahar Aslan – dazu beitragen, dass Missstände in den Sicherheitsbehörden aufgearbeitet werden. Das setzt voraus, dass Probleme benannt werden können und Menschen dafür nicht sanktioniert werden.“ Pressemeldung der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom 18. Dezember 2023 externer Link, siehe zum Urteil:

    • [OVG NRW] Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig
      „Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 15.12.2023 die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Verfahren der nebenamtlichen Hochschuldozentin Bahar Aslan zurückgewiesen. Es ist wie bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Auffassung, dass der Widerruf des Lehrauftrags, den die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) Frau Aslan erteilt hatte, rechtswidrig ist. (…) Zur Begründung hat der 6. Senat ausgeführt: Der Widerruf des der Antragstellerin erteilten Lehrauftrags hält der Rechtskontrolle nicht Stand. Es dürfte zwar aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sein, aus der auf X (vormals Twitter) geposteten Kurznachricht der Antragstellerin („der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden“) auf Mängel in Bezug auf ihre Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags zu schließen. Die Widerrufsentscheidung ist aber rechtswidrig, weil die Hochschule sie in fehlerhafter Weise auf weitere – sachfremde – Umstände gestützt hat. So hätte der Antragstellerin nicht zur Last gelegt werden dürfen, dass sie nicht über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags verfügt, weil eine solche nicht erforderlich ist. Ferner hätte der Widerruf nicht darauf gestützt werden dürfen, dass Dritte der Hochschule gegenüber infolge des Tweets Drohungen ausgesprochen haben sollen. Der Beschluss ist unanfechtbar.“ Pressemitteilung bei der Justiz NRW online vom 18. Dezember 2023 externer Link zu der Entscheidung des OVG Aktenzeichen: 6 B 1034/23
  • [VG Gelsenkirchen] Erfolg für Meinungsfreiheit: Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch Polizeihochschule war vorschnell und rechtswidrig
    „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute dem Eilantrag von Bahar Aslan gegen den Widerruf ihres Lehrauftrags durch die Polizeihochschule NRW stattgegeben. Den Antrag hatte Aslan mit ihrem Anwalt Patrick Heinemann und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) eingereicht. Das Gericht stützt seine Entscheidung vor allem darauf, dass die Hochschule keine Gesamtabwägung vorgenommen und Faktoren wie positive Rückmeldungen zu ihrer Lehrtätigkeit völlig außer Acht gelassen hatte. Der Entzug des Lehrauftrags war damit rechtswidrig. (…) Aslan unterrichtet seit Januar 2022 das Fach „Interkulturelle Kompetenz“ an der Hochschule. Die Hochschule hatte Aslan im Mai 2023 einen Lehrauftrag für das kommende Wintersemester erteilt. Nachdem Aslan Ende Mai auf Twitter ihre Sorge über rechte und rassistische Kräfte bei der Polizei geäußert hatte, widerrief die Hochschule den Lehrauftrag. Wie das Gericht jetzt feststellte, hätte sich die Hochschule dabei viel umfassender mit allen Aspekten rund um ihre fachliche Eignung als Lehrkraft auseinandersetzen müssen. Insbesondere hätte die Hochschule ihre bisherige Lehrtätigkeit berücksichtigen müssen, die von den Studierenden der Polizeihochschule durchgehend positiv bewertet worden waren. (…) Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Durch das erfolgreiche Eilverfahren kann Bahar Aslan jedoch erstmal weiter unterrichten. „Die Entscheidung zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert. Es war rechtswidrig, mich als Lehrbeauftragte wegen einer kritischen Äußerung zu Rechtsextremismus in der Polizei abzusetzen. Jetzt muss die inhaltliche Debatte dort weitergehen, wo sie hingehört: In den Hochschulen, in der Gesellschaft“ fordert Bahar Aslan. In den letzten Jahren häuften sich Meldungen über rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle innerhalb von Sicherheitsbehörden. Wenn Polizist*innen diese Vorfälle meldeten, kam es immer wieder zu Sanktionen gegenüber den Hinweisgeber*innen, während die Vorfälle selbst nicht aufgearbeitet wurden. Um Hinweisgeber*innen in der Polizei besser zu schützen, hat die GFF im Juli das Projekt „Mach Meldung!“ gestartet. Das Projekt will potenziellen Whistleblower*innen Informationen über Meldewege an die Hand geben sowie die Problemlage durch Studien besser untersuchen. Die GFF will dadurch – wie auch mit dem Verfahren von Bahar Aslan – dazu beitragen, dass Missstände in den Sicherheitsbehörden aufgearbeitet werden. Das setzt voraus, dass Probleme benannt werden können und Menschen dafür nicht sanktioniert werden.“ Meldung vom 5. September 2023 von und bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) externer Link
  • Studierendenvertretung solidarisch mit Bahar Aslan sowie Wissenschaftsfreiheit – Kölner Lehrerin reicht Klage gegen Polizeihochschule ein
    • Solidarität mit Bahar Aslan: Für Wissenschaftsfreiheit und rassismuskritische Aufklärungsarbeit in Sicherheitsbehörden und Wissenschaft
      „Zur Rücknahme des Lehrauftrags von Bahar Aslan an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW nehmen die bundesweite Studierendenvertretung, freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), und die nordrheinwestfälische Studierendenvertretung, LandesAstenTreffen NRW (LAT NRW), Stellung. Gemeinsam fordern wir die sofortige Umkehrung der Entscheidung Bahar Aslan von ihrem Lehrauftrag zu entbinden, sowie eine ernsthafte Auseinandersetzung in Forschung und Lehre mit rassistischen und rechts-autoritären Strukturen in der Polizei, anstelle einer Verhinderung von Kritik. Jonathan Dreusch, fzs- Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen, erklärt: „Der Fall Bahar Aslan ist ein gravierender Angriff auf die akademische Freiheit, insbesondere die Freiheit der Lehre. Wenn eine Lehrbeauftragte wegen subjektiver und in keiner Weise beleidigenden Äußerungen die schon zugesicherte Verlängerung des Lehrauftrags so schnell verliert, gibt es für die Mehrheit aller Lehrenden an der HSPV-NRW de facto keine Lehrfreiheit. Das ist ein Alarmsignal für die akademische Freiheit aller nicht-professoralen Beschäftigten an deutschen Hochschulen. Aussagen aus Politik, Hochschule und GdP befeuern zudem eine Flut von Hassnachrichten gegen Bahar Aslan. Das ist vollkommen inakzeptabel – Politik und Hochschule müssten sich stattdessen vor Aslan stellen!„ Debora Eller, fzs-Referentin für Antifaschismus, Antirassismus und Emanzipation, sagt hierzu: „In Deutschland werden 90% der Strafverfahren zu Verdachtsfällen auf rechtswidrige Polizeigewalt grundlos eingestellt, während gleichzeitig versucht wird, Kritik an offensichtlich schieflaufenden Strukturen der Polizei zu verhindern, wie es mit Bahar Aslan geschah. Gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber Sicherheitsbehörden wird abgestraft statt ernstgenommen. Dieses Vorgehen verstärkt den Eindruck, dass die Polizei unwillig ist, bei sich aufzuräumen. Die Polizei als Stelle des Gewaltmonopols ist nach wie vor attraktiv für Menschen, die autoritären Strukturen und extrem rechten Gedankengut nahestehen. Das muss umfassend aufgedeckt und dagegen vorgegangen werden. Es braucht mehr unabhängige kritische Forschung an Polizeihochschulen und über die Polizei wie das DFG-geförderte Projekt KviAPol.“ (…) Hintergrund: Bahar Aslan hatte seit 2022 einen Lehrauftrag für interkulturelle Kompetenz an der Polizei-Hochschule Gelsenkirchen – bis diese sie bis auf Weiteres entließ. Der Grund hierfür ist ein Tweet, in dem sie rechte Polizeipraktiken kritisiert. So schilderte sie: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“ Die Hochschule sah Aslan daher als unfähig an „Demokratie, Toleranz und Neutralität zu vermitteln„. Dabei spricht Aslan strukturelle Probleme innerhalb der deutschen Polizei an: Tote infolge von Gewalt durch die Polizei, Gruppenchats mit rechtsradikalen Inhalten und Racial Profiling sind unhaltbare Zustände, gegen die nicht oder unzureichend vorgegangen wird. Dass eine Dozentin wie Aslan diese Verhältnisse kritisiert, ist für uns nicht nur auf persönlicher Ebene nachvollziehbar, sondern auch als Teil kritischer Wissenschaft legitim…“ Gemeinsame Pressemitteilung von fzs & LAT NRW vom 26. Mai 2023 externer Link
    • Prominente solidarisch mit Bahar Aslan – Kölner Lehrerin reicht Klage gegen Polizeihochschule ein
      „In einem offenen Brief haben sich Wissenschaftler, Politikerinnen, Schauspieler und Künstlerinnen mit Bahar Aslan solidarisiert. Die Kölner Dozentin hat unterdessen eine Klage gegen den Widerruf ihrer Lehrtätigkeit an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Nordrhein-Westfalen eingereicht, das berichtet die „Zeit“. (…) „Mit der Klage machen wir geltend, dass ihr vor dem Widerruf kein rechtliches Gehör geschenkt wurde“, erklärte Aslans Anwalt Patrick Heinemann außerdem auf Twitter. Es liege ein Ermessensausfall vor, erklärte er weiter. Die Klage habe „aufschiebende Wirkung“, führte Heinemann aus. Der Lehrauftrag Aslans sei daher „bis auf Weiteres als wirksam zu behandeln“. (…) Bevor die Klage Aslans gegen die Polizeihochschule bekannt geworden war, hatten sich die prominenten Unterstützerinnen und Unterstützer der Kölner Lehrerin bereits in einem Text, den „Zeit online“ veröffentlicht hat, zu Wort gemeldet. Die Unterzeichner kritisieren die Entscheidung der HSPV darin scharf. (…) Sie fordern, „dass politische Mandatsträger und polizeiliche Gewerkschafter ihre Einschüchterungsversuche [gegen Bahar Aslan, d. Red.] umgehend beenden. Wir fordern, dass die Bezirksregierung ihre Disziplinarmaßnahmen einstellt. Wir fordern, dass alle politischen, polizeilichen und medialen Beteiligten, den Eifer, den sie in der Verurteilung von Bahar Aslan aufwenden, in den Kampf gegen den Rechtsextremismus in der Polizei investieren. Wir fordern nicht weniger, sondern mehr rassismuskritische Reflexion in der Polizeiausbildung“. (…) Nach heftiger Kritik unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte Aslan ihre Wortwahl im Nachhinein selbst als „vielleicht unglücklich“ bezeichnet, sie habe nicht alle Polizisten gemeint. Auch die Unterzeichner des Briefes distanzieren sich „in aller Form“ von Aslans Wortwahl, aber die „Verleumdungen, Beleidigungen und Bedrohungen“ gegen sie in der Folge bestürze und besorge sie. Wörtlich heißt es in dem Brief: „Während nicht wenige Polizeibeamte, die in rechten Chatgruppen den Holocaust geleugnet, Hakenkreuze versendet und den Tod von Flüchtlingskindern bejubelt haben, ihren Dienst weiter fortführen, wird eine kritische Lehrerin 48 Stunden nach einem unglücklichen Tweet ohne Anhörung von ihrem Lehrauftrag entbunden.“ (…) In einem Interview mit „Spiegel Online“ berichtet Bahar Aslan, sie habe ihren Tweet abgesetzt, weil der Bruder einer Freundin mit Migrationshintergrund kürzlich in einer Polizeimaßnahme zu Boden gedrückt worden sei. Die Beamten hätten erst von ihm abgelassen, als er gesagt habe, er sei Architekt. Es fehlten repräsentative Studien, die Einzelfallschilderungen wie diesen mit Zahlen und Fakten untermauern, kritisiert Aslan…“ Artikel vom 25. Mai 2023 im Kölner Stadt Anzeiger online externer Link, gemeint ist der Offene Brief in:

      • Bahar Aslan: „Rassismus in besorgniserregendem Maße“
        In einem offenen Brief solidarisieren sich prominente Unterstützer mit Bahar Aslan. Das Vorgehen der Polizeihochschule gegen ihre Dozentin kritisieren sie scharf…“ dokumentiert am 26. Mai 2023 in der Zeit online externer Link und umstritten wegen der 1 Zeile: „Wir stehen hinter der Polizei…“
    • Soviel zum Thema Interkulturelle Kompetenz. Der „Fall Aslan“ und die Wissenschaftsfreiheit an Fachhochschulen der Polizei“
      „… In einer eigenen Stellungnahme auf ihrer Website schreibt die Hochschule dazu, dass Frau Aslan “durch eine pauschalisierende Unterstellung das sensible und wichtige Thema ,Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden‘ unangemessen in den Fokus gerückt“ habe. Die HSPV NRW habe den Anspruch „angehenden Polizistinnen und Polizisten … eine differenzierte, vorurteilsfreie Sichtweise auf Demokratie, Toleranz und Neutralität zu vermitteln“. Frau Aslan sei „aus heutiger Perspektive“ nicht geeignet, dies zukünftig „hochschulgerecht sicherstellen zu können“. Ungeachtet der Frage, was und wie konkret diese Sichtweise „hochschulgerecht“ vermittelt werden soll, wie man ein derzeit politisch intensiv diskutiertes Thema wie Rassismus in der Polizei „unangemessen in den Fokus“ rücken kann und welcher Zusammenhang zwischen einer einzigen plakativen Äußerung in sozialen Netzwerken und der Lehre an einer Hochschule besteht: Der Diskurs, auch ein kritischer, gehört zu einer Hochschule ebenso wie die Auseinandersetzung mit konträren Meinungen, wobei die Grenze der Verstoß gegen Gesetze oder grundlegende Verfassungsprinzipien ist…“ Beitrag von Thomas Feltes vom 26 Mai 2023 im Verfassungsblog externer Link
  • Darum geht es:
    Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten,weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität,sondern die von vielen Menschen in diesem Land.
    #Polizeiproblem
    Ein Beispiel: Die taz hatte ein rechtes Netzwerk mit Mitgliedern in #Bundeswehr, #Polizei und #Verfassungsschutz offengelegt. Das war Ende 2018. Damit wurde nochmals deutlich, wie eng #Rechtsextremisten mit den Sicherheitsbehörden verbunden sind.
    Anstatt vollständig aufzuklären und die Verstrickungen innerhalb der Sicherheitsbehörden offenzulegen, wurde das Problem vertuscht und kleingeredet. Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist zermürbend, weil man das Gefühl hat gegen Windmühlen zu kämpfen.“ Thread von Bahar Aslan  vom 20. Mai 2023 externer Link
  • Siehe den Pressespiegel wie (zum Glück sehr sehr viele) Soli-Bekundungen auf dem Twitter-Account von Bahar Aslan externer Link und unter #SolidaritätMitAslan
  • Bahar Aslan: Bezirksregierung prüft Sanktionen gegen Kölner Lehrerin. Die Kölner Lehrerin unterrichtet an einer Gelsenkirchener Hauptschule. Jetzt könnte sie schlimmstenfalls ihren Job verlieren.
    Die Kölner Lehrerin Bahar Aslan könnte schlimmstenfalls ihren Job an einer Hauptschule in Gelsenkirchen verlieren. Das Schulministerium in NRW sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage, dass die Bezirksregierung Münster den Vorgang um eine Äußerung Aslans auf Twitter auf dienstrechtliche Konsequenzen prüfe. (…) Daraufhin hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Aslan heftig kritisiert, CDU und AfD hatten sich der Kritik angeschlossen. Die HSPV hatte am Montag entschieden, Aslan nicht mehr als Dozentin zu beschäftigen. Aus dem Schulministerium hieß es, bei der Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit gehöre es für Lehrerinnen und Lehrer zu den beamtenrechtlichen Pflichten, das Amt unparteiisch und gerecht zu führen: „Bei politischer Betätigung ist Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren.“…“ Artikel von Tim Stinauer vom 25.05.2023 im Kölner Stadt-Anzeiger online externer Link
  • Das Innenministerium NRW (@IM_NRW) hält es für undemokratisch, wenn #BaharAslan rechtsradikale Umtriebe bei der Polizei abfällig als „braunen Dreck“ bezeichnet und zieht eine wirksame Zusage für einen Lehrauftrag rechtsgrundlos zurück. Ich unterstütze sie jetzt, weil
    1.
    Es muss das Ziel der Demokratie sein, unsere Polizei im Rechtsstaat zu stärken und verfassungswidrige Bestrebungen darin zu benennen und zu bekämpfen.
    2.
    Ich spreche selbst gelegentlich vor Polizeiakademien der Länder. Gerade dort besteht die Zeit, Rechtsstaatsprinzipien in Ruhe zu vermitteln und Mängel offen zu diskutieren. Das muss auch in NRW möglich werden.
    3.
    „Brauner Dreck“ ist nicht elegant, aber Rechtsradikale Tendenzen verdienen auch keine Euphemismen.
    4.
    @BaharAslan_ wird jetzt in Ihrer Existenz bedroht. ksta.de: Bahar Aslan: Bezirksregierung prüft Sanktionen gegen Kölner Lehrerin. Die Kölner Lehrerin unterrichtet an einer Gelsenkirchener Hauptschule. Jetzt könnte sie schlimmstenfalls ihren Job verlieren.
    Sie hat Angst, aber sie braucht jetzt jede Solidarität von Demokraten, die bereit sind, selbstkritisch die Gesellschaft zu verbessern.
    #SolidaritätMitAslan
    @BildungslandNRWThread von Chan-jo Jun vom 23. Mai externer Link
  • Ich bin sicher nicht der einzige Kollege der sich ein klares Statement vom @DGBNRW  in Solidarität mit @BaharAslan_ erhofft. Aufgrund der Kampagne von AfD, CDU und Polizeigewerkschaften droht ihr jetzt, dass sie auch ihren Job als Lehrerin verliert…“  Tweet von Romin Khan vom 24. Mai 2023 externer Link

 

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