Mumia Abu-Jamal erreicht bahnbrechendes Urteil zur Hepatitis-C-Behandlung im Knast
„Endlich – am Nachmittag des 3. Januar – fiel die Entscheidung: der Bundesrichter Mariani ordnet die beantragte einstweilige Verfügung an, die mit Mumia Abu-Jamal 7.000 Mitgefangenen des Staates Pennsylvania Hoffnung gibt. Sie alle haben Hepatitis C und brauchen daher ein neuartiges, wenn auch teures Präparat, das in den USA als DDA bekannt ist. Hiermit besteht eine 95 %ige Chance auf Heilung… Dies ist der vorläufige Höhepunkt eines weit über 1 ½-jährigen Tauziehens seitens der Anwälte Robert Boyle und Bret Grote unterstützt von Tausenden auf der ganzen Welt. (…) Die Solibewegung hatte im Zuge der Kampagne um Gesundheitsversorgung mehr als 130.000 US-Dollar für medizinische Hilfe und anwaltliche Vertretung gesammelt und tausende Eingaben an die Verantwortlichen gemacht…“ Beitrag vom Bundesweiten Free-Mumia-Netzwerk vom 05.01.2017 bei Indymedia linksunten – die Gefängnisbehörde hat jedoch dagegen Berufung eingelegt:
- Ein Kampf für Tausende: Die Gefängnisbehörde Pennsylvanias missachtet das Gericht und verwehrt Menschen hinter Gittern weiterhin die überlebenswichtige Hepatitis-C-Behandlung
„Anfang Januar hatte Bundesbezirksrichter Robert Mariani im Zuge meines Klageverfahrens gegen die Gefängnisbehörde Pennsylvanias (»Department of Corrections«, DOC) eine einstweilige Verfügung gegen das sogenannte Protokoll des DOC erlassen (jW berichtete). Darin ist die Behandlung (oder sollte ich besser sagen: die Nichtbehandlung) von Gefangenen festgelegt, die an einer Hepatitis-C-Infektion erkrankt sind. Mitte Januar hat die Gefängnisbehörde gegen den Richtspruch Berufung eingelegt. Die Verantwortlichen der Behörde hatten annähernd zehn Tage gewartet, bis sie den Berufungsantrag gegen die einstweilige Verfügung stellten und dazu erklärt, es habe ihnen an der notwendigen Zeit gefehlt, einer gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die ihnen für die Aufnahme der medizinischen Behandlung eine Frist von 21 Tagen gesetzt hatte. Zudem ignorierte die Behörde die richterliche Anordnung, die ihr die Befolgung ihres »Protokolls« untersagte, und handelt weiter nach ihren eigenen Richtlinien, als hätte es die richterliche Anordnung nie gegeben. Wenn das kein eklatanter Fall von »Missachtung des Gerichts« ist – was ist es dann?…“ Bericht von Mumia Abu-Jamal in der jungen Welt vom 30. Januar 2017 (deutsche Übersetzung von Jürgen Heiser)
- Mumia kommentiert Berufung der Gefängnisbehörde gegen gerichtlich angeordnete Hepatitis-C Behandlung für Gefangene
„Die Gefängnisbehörde von Pennsylvania (USA) ist gegen Mumias juristischen Erfolg vom 3. Januar 2017 in Berufung gegangen. Es folgt Mumias Kommentar, zuerst als Audio, dann als englischer Text und zum Schluß als deutsche Übersetzung…“ Mumias Kommentar dokumentiert von FREE MUMIA Berlin am 24.01.2017 bei Indymedia linksunten