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Handlanger für Erdogan – Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Mit mehrjährigen Freiheitsstrafen für alle Angeklagten endete am Dienstag der seit vier Jahren laufende Terrorismusprozess gegen zehn aus der Türkei stammende Kommunisten vor dem Oberlandesgericht München. Die neun Männer und eine Frau waren nach dem Strafgesetzbuchparagraphen 129b angeklagt worden, einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« anzugehören. Das Gericht unter dem Vorsitz von Manfred Dauster sah es nach 234 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten einem Auslandskomitee der nur in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) angehört hätten (…) Der Hauptangeklagte Müslüm Elma, der sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung als einziger der Angeklagten nach mehr als fünf Jahren noch in Untersuchungshaft befand, wurde wegen »Rädelsführerschaft« zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 60jährige, der in der Bundesrepublik als politischer Flüchtling anerkannt ist, hatte in der Türkei aufgrund seiner kommunistischen Überzeugung bereits mehr als 20 Jahre in Haft verbracht. Deniz Pektas, der von Frankreich aufgrund eines deutschen Haftbefehls ausgeliefert worden war, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die einzige mitangeklagte Frau, die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, bekam dreieinhalb Jahre Haft. Die Freiheitsstrafen für die übrigen Angeklagten reichen von zwei Jahren, neun Monaten bis zu viereinhalb Jahren Haft…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 29.07.2020 externer Link und weitere Bewertungen:

  • Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci New
    Fassungslos stehen wir vor der Tatsache, dass derzeit von der Stadt Nürnberg erwogen wird, unsere Funktionärin Banu Büyükavci aus dem Gebiet der Bundesrepublik auszuweisen. Die Ausweisung einer dem Erdogan-Regime ungenehmen Politiaktivistin in die Türkei? Die Folgen mögen wir uns gar nicht ausmalen. Banu’s „Vergehen“? Sie soll Mitglied in der TKP/ML sein. Diese wird (nur) in der Türkei als terroristisch eingestuft … Wir lassen nicht locker! Ein Herz für Menschenrechte, ein Herz für Banu fordern wir ab sofort bei unseren Mahnwachen jeden Mittwoch, 17 Uhr Kornmarkt, Straße der Menschenrechte…“ Solidaritätsseite bei ver.di Bayern – Bezirk Mittelfranken externer Link – mit Offenen Briefen und Soli-Adressen zu #BanuMussBleiben. Wichtig dort:

    • Ganz persönlich AKTIV Werden: Unsere Kampagne lebt von ihrer Breite! Es bleibt extrem wichtig, dass die Entscheidungsträger merken, dass das Thema vielen verschiedenen Menschen auf den Nägeln brennt. Das geht nicht nur in einer Organisation, sondern auch alleine. Anregungen hierfür wären:
      • Schreiben an die Entscheidungsträger. Das sind OB König (obm@stadt.nuernberg.de ), die Leiterin der Ausländerbehörde Frau Wiesner (wiesner@stadt.neurnberg.de) oder Innenminister Herrmann (joachim.herrmann@csu-bayern.de)
      • Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, aber auch Stadtratsmitglieder bitten, sich für Banu in ihrer Funktion einzusetzen
      • Leserbriefe an Zeitungen, Kommentare in online-Medien
      • Auf Facebook, Twitter und sonstigen sozialen Medien Inhalte teilen und mit dem Hashtag #BanuMussBleiben versehen
      • usf …
  • „Banu gehört zu uns“
    Gerüchte verbreiten sich wie ein Lauffeuer. Banu Büyükavci, Fachärztin für Psychosomatik und Psychiatrie am Klinikum Nürnberg, weiß, wie sich das anfühlt: schrecklich. Als sie am 15. April 2015 verhaftet wird und anschließend für 34 Monate in Untersuchungshaft kommt, lebt sie bereits seit zehn Jahren unbescholten als Ärztin in Deutschland. Als promovierte und verbeamtete Allgemeinmedizinerin war sie 2005 aus der Türkei nach Nürnberg gekommen, um eine Fachausbildung zu machen. Längst besaß sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland, im Leben nicht hätte sie sich vorstellen können, in dem Land, in dem sie sich ein selbstbestimmtes Leben aufgebaut hat und wo sie als erfahrene Ärztin gebraucht wird, für nahezu drei Jahre ins Gefängnis zu kommen. Vor allem nicht nach Stadelheim in München, in ein teils Hochsicherheitsgefängnis. Und vorstellen konnte sich Banu Büyükavci auch nicht, ausgerechnet Beate Zschäpe ihre Mitgefangene nennen zu müssen. Eine Rechtsextremistin, Mitglied der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund und als Hauptangeklagte im NSU-Prozess als Mittäterin bei der Ermordung von zehn Menschen – wie Banu Büyükavci überwiegend türkische Mitbürger*innen – zu lebenslanger Haft verurteilt. „Über mich verbreitete sich ganz schnell das Gerücht, ich hätte 50 Menschen umgebracht oder ich wäre eine Kindsmörderin“, sagt Banu Büyükavci. Denn auch wie Zschäpe kam sie zunächst monatelang in Isolationshaft, sie konnte den Gerüchten nichts entgegensetzen. Das war erst möglich, als sie sich nicht mehr in Isolation gehalten wurde. Der eigentliche Grund, warum Banu Büyükavci inhaftiert wurde, ist ein bis heute nicht nachvollziehbarer Grund. Aber bis heute belastet dieser vermeintliche Grund Banu Büyükavcis Leben, 2019 wurde sie erneut für drei Wochen in Untersuchungshaft genommen, am 28. Juli 2020 wurde nach 234 Verhandlungstagen ihr Urteil gesprochen, dreieinhalb Jahre Gefängnis, die sie im Prinzip mit der U-Haft abgegolten hat. Und obwohl dieses Urteil nicht einmal rechtskräftig ist, droht ihr nun aktuell die Abschiebung in die Türkei, wo sie unter dem Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan Haft und Folter erwarten. Banu Büyükavci ist seit sieben Jahren auch aktives ver.di-Mitglied, in verschiedenen Gremien engagiert sie sich, vor allem im Migrationsausschuss ver.di Mittelfranken und im Landesmigrationsausschuss Bayern. Was kann man also einer Person vorwerfen, die für ihre Patient*innen unverzichtbar ist und sich für Menschen mit Migrationshintergrund wie sie selbst einsetzt und stark macht? (…) Für die Kolleg*innen des bezirklichen Migrationsausschusses in Nürnberg ist bereits seit 2015, seit Banu Büyükavcis erster Inhaftierung, eines ganz klar: „Wir stehen hinter Banu, denn Banu gehört zu uns. Gemeinsam mit dem kompletten Bezirk Mittelfranken und den Kolleg*innen der Landesebene werden wir uns auf den verschiedensten Ebenen einsetzen, gleichwohl alles dafür tun, dass Banu nicht ausgewiesen wird“, sagt Charly Johnson, die Vorsitzende des ver.di-Landesmigrationsausschusses Bayern und des Migrationsausschusses Mittelfranken ist. (…) Doch nichts braucht Banu Büyükavci jetzt mehr als Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit. Damit sie die Ausländerbehörde nicht einfach auch im Stillen abschieben kann. Bei ver.di Mittelfranken und ver.di Bayern sind deshalb längst viele Hebel in Bewegung gesetzt, um genau das zu verhindern. Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, kann sich regelrecht in Rage reden, wenn sie über den Fall spricht: „Ich finde, das ist Unrecht, was da passiert. Banu ist nicht für eine Straftat verurteilt wurden, sondern nur für die Mitgliedschaft in einer politischen Organisation, die zumal hierzulande nicht einmal verboten ist. Aber damit gilt sie als vorbestraft. Und nur, weil sie keinen deutschen Pass hat, kann man sie jetzt überhaupt abschieben. Das ist in gewisser Weise auch rassistisch.“ Briefe an den Oberbürgermeister von Nürnberg und den bayerischen Innenminister sind geschrieben. (…) Bereits nach ihrer ersten Verhaftung hatten sich Banu Büyükavcis Kolleginnen und Kollegen im Klinikum Nürnberg für sie eingesetzt. Ihr wurde trotz Haft nicht gekündigt. Und unmittelbar nach ihrer Entlassung aus der U-Haft habe sie ihr Chefarzt gefragt, wann und wo sie wieder arbeiten wolle. Auch jetzt wollen das Klinikum und ihre Kolleg*innen nicht auf sie verzichten. (…)Noch wird die Anweisung zur Ausweisung geprüft. Noch versammeln sich jeden Mittwoch unter Einhaltung der Corona-Regeln vor dem Nürnberger Gewerkschaftshaus am Kornmarkt Banus zahlreichen Unterstützer*innen zur Mahnwache. In den Sozialen Medien haben ver.di Bayern und Mittelfranken mit dem Hashtag #banumussbleiben ihren Kampf für Banu gestartet. Am 1. Januar wird Banu Büyükavci 50 Jahre alt werden und diesen Geburtstag allein wegen Corona nicht wirklich feiern können. Aber ihren 51. Geburtstag dann hoffentlich ohne falsche Gerüchte und ohne die Sorge vor einer Abschiebung mit ihrer Familie, ihren Freund*innen und Unterstützer*innen.“ Artikel von Petra Welzel vom 23. Dezember 2020 bei ver.di externer Link – dort wird auf die Facebook-Seite vom ver.di-Landesmigrationsausschuss Bayern externer Link verwiesen (die wir nicht sichten können/wollen)
  • Nachtreten im TKP/ML-Prozess: Ausweisungsverfahren eingeleitet  [!!!]
    Obwohl die Urteile im Münchner „Kommunisten-Prozess“ gegen mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML noch nicht rechtskräftig sind, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, wurden jetzt Ausweisungsverfahren eingeleitet. Gegen drei der im Juli in erster Instanz im sogenannten Münchner „Kommunisten-Prozessexterner Link verurteilten mutmaßlichen Mitglieder der TKP/ML wurden von der Nürnberger Ausländerbehörde Ausweisungsverfahren eingeleitet. Es betrifft die Ärztin Dr. Dilay Banu Büyükavcı externer Link, Musa Demir und Mehmet Yesilcali. Die Betroffenen wurden aufgefordert, Gründe zu nennen, die gegen eine Ausweisung sprechen. Wenn es ums Abschieben geht, hat es der deutsche Staat immer eilig. Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, ja noch nicht mal die Urteilsbegründungen vorliegen, und obwohl die Anwälte nach der Urteilsverkündung externer Link im Juli sofort in Revision gingen, kommt jetzt die Keule des Ausländerrechts zum Einsatz. Das Ziel ist weitere Einschüchterung und eine möglichst umfassende Zerstörung des Lebens derer, die man zu „Staatsfeinden“ machte – selbstverständlich mit allen gebotenen „rechtsstaatlichen“ Mitteln. Das Solidaritätsbündnis, das in den Jahren des Prozesses erfolgreichen Protest organisiert hatte, kündigt an, durch Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit die weitere Entwicklung zu begleiten.“ Artikel von Sarya Taro vom 20.11.2020 bei ANF externer Link
  • Nachdem das Gericht im Münchner antikommunistischen Schauprozess gegen TKP/ML-Aktive den Auftrag des Justizministeriums erfüllt hat – sprechen die Verurteilten über den weiteren Kampf 
    Ende Juli 2020 wurden im Münchener Schauprozess die Urteile gesprochen – wenig überraschend folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die wiederum – und das wird aus der eingangs verlinkten Meldung mehr als deutlich – vom Justizministerium „freie Bahn“ für ihre reaktionäre Attacke im Dienst des Antikommunismus und des Erdogan-Regimes bekam: „… Die Anklagebehörde war auch nach rund 270 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht München im Kern bei ihren Vorwürfen geblieben. Sie forderte für den Hauptangeklagten sechs Jahre und neun Monate Haft und für die übrigen Angeklagten Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren. Die Verteidiger hingegen beantragten Freisprüche beziehungsweise die Einstellung des Verfahrens. Der Prozess wurde wiederholt von Protesten begleitet, auch am Urteilstag gab es eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude. Im Gericht begrüßten Anhänger die Angeklagten mit Klatschen. Die Angeklagten weisen den Terrorvorwurf zurück, sie sehen sich als Oppositionelle und Freiheitskämpfer. Unterstützer und Verteidiger kritisierten, dass sich die Anklage auch auf Ermittlungen aus der Türkei stütze. Die deutsche Justiz mache sich so zur Handlangerin von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan. Die Unterstützung einer ausländischen Terrorgruppe wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Deutschland strafbar. Bei Vereinigungen außerhalb der EU muss die Bundesanwaltschaft beim Justizministerium eine Ermächtigung einholen, um die Tat verfolgen zu können...“ – aus der damaligen Meldung „Haftstrafen für türkische Kommunisten“ am 28. Juli 2020 bei tagesschau.de externer Link über das Schandurteil der willfährigen Richter – wozu es jetzt zwei lesenswerte Stellungnahmen von Verurteilten gibt… Siehe dazu die beiden erwähnten Interviews, worin sowohl die grundsätzliche Bedeutung dieses Prozesses – als auch der Solidarität dabei – Thema sind, wie auch das weitere juristische Vorgehen gegen das Schandurteil und die persönlichen Reaktionen der Verurteilten. Sowie den Hinweis auf unseren Beitrag zur Urteilsverkündung Ende Juli 2020:

    • „Dr.Banu Büyükavci: „Mit jedem Prozess sammeln wir mehr Erfahrungen““ am 04. September 2020 bei Avrupa Haber externer Link ist ein Interview mit der Ärztin Banu Büyükavci, der einzigen Frau unter den Angeklagten in München, die zu den Auswirkungen des Urteils unter anderem unterstreicht: „… Zunächst muss ich sagen, dass ich in Stadelheim die einzige Gefangene in Isolation war. Zur gleichen Zeit war dort Beate Zschäpe, damals noch angeklagt wegen zehnfachen Mordes im NSU-Verfahren. Sie wurde nicht isoliert. Isolation heißt, du bist allein in einer Zelle eingesperrt, hast keinen Kontakt zu anderen Menschen. Täglich eine Stunde Einzel-Hofgang. Als ich ankam, kannten mich die anderen Gefangenen nicht. Dass ich isoliert wurde, schürte die Gerüchteküche. Ich sei eine Kindermörderin, hieß es. Sie haben mich beschimpft und aus den Fenstern Wasser auf mich gegossen. Nach der Verhaftung erlebst du die Isolierung wie eine zweite Kriminalisierung (…) Ja, natürlich haben wir Rechtsmittel eingelegt. Das wird jetzt einige Zeit dauern. Wunder können ja immer geschehen, aber wir erwarten nichts. Auf jeden Fall werden wir bis in die letzte Instanz weiterkämpfen. Das muss gemacht werden. / Nach politischen Urteilen gegen Migrant*innen folgen oft noch ausländerrechtliche Konsequenzen. Was ist da zu befürchten? /  Deren Ziel ist es, uns fertig zu machen. Ich erwarte, dass alle, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, ihren Aufenthalt verlieren werden. Auch Arbeitsverbote wurden schon verhängt. Dr. Sinan Aydin, der auch Arzt ist und zuletzt für das Nürnberger Gesundheitsamt tätig war, darf nicht mehr praktizieren. Ihm wurde auch die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Er hat jetzt nur eine Duldung. Zu befürchten sind weitere Arbeitsverbote und auch Ausweise-Anordnungen durch das Ausländeramt. Ob sie uns wirklich abschieben werden, wissen wir nicht. Das alles sind weitere Angriffe auf uns. Das erleben ja viele. Wir machen uns darüber keinen Kopf, das ist Teil unseres Kampfes. Und wir wissen, dass wir viele solidarische Menschen hinter uns haben…“
    • „„Gefängnis macht uns nichts aus“ – Gespräch mit Süleyman Gürcan über den Münchener Kommunistenprozess“ am 06. September 2020 beim Lower Class Magazine externer Link geführt von Haydar Paramaz – worin unter anderem unterstrichen wird: „… Dieses Verfahren war ein Mammutprozess gegen die TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxist-Leninist), weil sie seit Jahren zusammen mit der kurdischen Bewegung und anderen revolutionären Organisationen gegen den Faschismus in der Türkei kämpfen. Der Prozess wurde auch von Anfang an auf zwei Weisen begründet: Einmal, dass die TKP/ML eine kommunistische Partei ist, die eine Diktatur des Proletariats verteidigt. Und zum anderen wegen ihrer Zusammenarbeit mit der kurdischen Freiheitsbewegung. Deswegen ist dieser Prozess nicht nur gegen die TKP/ML, sondern gegen alle Kommunist*innen und insbesondere alle revolutionären Kräfte gerichtet, die in der Türkei den Kampf der kurdischen Bewegung unterstützen. Der Prozess hat auch das Ziel, die Grundlage zu bieten, um vielleicht in Zukunft die TKP/ML zu verbieten oder die Unterstützung der TKP/ML durch Genoss*innen zu verhindern. Aber wir glauben nicht, dass sie das so einfach schaffen werden. Auch die letzten 5,5 Jahre also seit den Festnahmen im April 2015, haben gezeigt, dass es eine große Solidaritätskampagne gab. Auf internationaler Ebene wurde der Widerstand unterstützt, bis hin zu Aktionen in Brasilien oder auch in Mexiko, also weit über Europa hinaus. Aber auch hier waren viele aktiv auf der Straße, um den Widerstand der angeklagten Genoss*innen zu unterstützen. / Wenn ich mich nicht täusche ist die TKP/ML auf keiner Terrorliste, sie ist in Deutschland nicht verboten und den Angeklagten wurde auch keine einzige konkrete Straftat vorgeworfen. Ist der Prozess ein politisches Geschenk der BRD an die Türkei? / Ja, Du hast recht. Die TKP/ML ist außerhalb der Türkei nirgendwo verboten, sie steht auf keiner Terrorliste. Es gab auch keine konkreten Vorwürfe, die sich auf eine Veranstaltung oder Aktion bezogen hätten. Der einzige Vorwurf war, dass die Angeklagten zum Auslandskomitee der TKP/ML gehören würden. Ihre Aktivitäten umfassten aber nur Veranstaltungen zu Ibrahim Kaypakaya, Seminare, die in den Vereinen organisiert wurden und Demonstrationen. Wegen dem Terrorparagraphen 129 a/b aber können Personen, die angeblich Mitglied einer Organisation sind, die in einem anderen Land, Aktionen macht, allein wegen der angeblichen Mitgliedschaft verurteilt werden. Das heißt, es gab keine direkten Vorwürfe an die Genoss*innen, sondern es wurde ihnen vorgeworfen, die Aktionen der TKP/ML und ihre Guerillaorganisation TIKKO in der Türkei zu unterstützen. Aber wie du gesagt hast, TKP/ML ist nirgendwo verboten. Und auch das Gericht hat Gutachter beauftragt, die selbst zu dem Schluss kamen, dass Vorwürfe, die Partei sei eine Terrororganisation, unhaltbar sind und dass es sich um eine Kommunistische Partei handelt. Die Zusammenarbeit des deutschen und türkischen Staates spielen in diesem Prozess eine große Rolle...“
  • Umstrittener Münchner Kommunistenprozess endet mit hohen Haftstrafen
    Der 7. Strafsenat des OLG München hat unter Vorsitz von Dr. Manfred Dauster zehn Aktivist*innen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 9 Monaten und 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Müslüm Elma wurde auch wegen des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in der TKP/ML verurteilt. Nach mehr als 5 Jahren Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl gegen ihn heute durch das OLG München aufgehoben. Damit endet heute vorläufig eines der längsten politischen Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dieser absurde Mammutprozess dauerte mehr als 4 Jahre und nahm 234 Hauptverhandlungstage in Anspruch. Es ist das erste in Deutschland wegen Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten Leninisten (TKP/ML) geführte Gerichtsverfahren. Es ist zugleich das erste, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation bisher als terroristisch ein. (…) Keinem der Angeklagten wurde die Beteiligung an einer konkreten Straftat – insbesondere keine Gewalthandlung – in Deutschland vorgeworfen. Kriminalisiert wurde allein die vermeintliche Mitgliedschaft in der Organisation TKP/ML. Das Gericht hat während des Verfahrens auch zugestanden, dass das Verfahren auch im Interesse der Türkei geführt wird und an dem diktatorischen Charakter des Erdogan-Regimes keinen Zweifel gelassen. Auch das Gutachten des seitens des Gerichts geladenen Sachverständigen kam zu dem Ergebnis, die eigentliche Bedrohung für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei gehe von der AKP und Erdogan selber, aber nicht von der TKP/ML aus. Dennoch erfolgten Verurteilungen zu hohen Haftstrafen…“ Presseerklärung der Verteidigung vom 28.07.2020 im Blog zum Prozess externer Link – die Verteidigung wird gegen das Urteil Revision einlegen
  • Urteilsverkündung im Münchner TKP/ML-Prozess
    Im sogenannten „Münchner Kommunistenprozess“ wurden nach mehr als vier Jahren Verhandlung die Urteile gesprochen. Der Strafrahmen blieb meist nur geringfügig unter den skandalösen Forderungen des Generalbundesanwalts…“ Ausführliche Bewertung am 28.7.2020 bei ANF externer Link mit Bildern der Proteste
  • Türkische Kommunisten verurteilt
    „… Vor dem Gerichtsgebäude an der Nymphenburger Straße wehten am Dienstag rote Fahnen, die Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK), der kurdische Dachverband KCDK-E sowie die Rote Hilfe und andere linke Organisationen protestierten gegen die Urteile und forderten die Abschaffung des Paragraph 129b und ein Ende der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem »Erdoğan-Regime« in der Türkei…“ Bericht von Rudolf Stumberger vom 28.07.202 im ND online externer Link
  • Siehe bei Twitter  #WirSindAlle129 und #TKPML, #wegmit129b sowie #129b
  • Siehe zum Prozess zuletzt am 3.7.20: Gastgeschenke zum Besuch des türkischen Außenkriegsministers: In Hamburg beginnt ein neuer Prozess gegen einen Oppositionellen und in Münchnen wird der antikommunistische Schauprozess beeendet und u.a. auch: München: Freiheit für Dr. Banu Büyükavci, Dr. Sinan Aydin, Sami Solmaz und alle anderen politischen Gefangenen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=176123
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