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Hamburg: HAG mahnt 9 Betriebsratsmitglieder ab. Maulkorbversuch durch Einschüchterung – solidarische Begleitung des Gütetermins erwünscht

Dossier

Fight Union Busters!Rund 270 Beschäftigte leisten bei der Hamburger Assistenzgenossenschaft eG (HAG) persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigten sind, das liegt in der Natur dieser anspruchsvollen Tätigkeit, besonderen Belastungen ausgesetzt. In den Wohnungen der zu betreuenden Personen sind sie auf sich selbst gestellt und leisten ihre Dienste isoliert von KollegInnen. Neun Betriebsratsmitglieder und sechs von sieben Ersatzmitglieder haben nun wegen zweier Beiträge in der Betriebsratszeitung „BR-Info“ Abmahnungen erhalten. In beiden Texten werden in anonymisierter Form grenzwertige Belastungssituationen von AssistentInnen geschildert. Die Geschäftsleitung, vertreten durch Rechtsanwalt Heinrich Geising von der Kanzlei Dornheim, sieht dadurch den Betriebsfrieden gestört und einen Schaden für die HAG. Die Betriebsratsmitglieder pochen dagegen darauf, dass im BR-Info auch kritische und belastende Arbeitssituationen beleuchtet werden müssen. Die Abmahnungen werden als Einschüchterungsversuch und Angriff auf das Informationsrecht gegenüber der Belegschaft gewertet…“ Beitrag von aktion ./. arbeitsunrecht e.V. samt der Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 25.11.2015 externer Link. Der Gütetermin fand am 02.12.2015 ergebnislos statt. Siehe neu dazu:

  • Am 12.6. vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht (LAG): Behinderung der Betriebsratsarbeit bei der Hamburger Assistenz Genossenschaft (HAG) – KollegInnen der HAG bitten um Solidarität und Besuch beim Verfahren! New
    Am Mittwoch, 12.6. um 9 Uhr 30 wird der Vorwurf der Behinderung der Betriebsratsarbeit in zweiter Instanz vor dem LAG verhandelt. Die HAG ist in den 1990er Jahren von der Krüppelbewegung erkämpft worden und organisiert genossenschaftlich eine einzige Dienstleistung, nämlich die Persönliche Assistenz für schwerbehinderte Menschen. Es sind dort 280 MitarbeiterInnen beschäftigt, meist in Teilzeitverträgen und mit Entlohnung knapp über dem Mindestlohn. Der Betriebsrat besteht aus 9 KollegInnen. Es kommt zunehmend zu Streit mit der Geschäftsleitung. Alle BR-Mitglieder und Ersatz-BR-Mitglieder (bis auf einen) wurden abgemahnt. Zum Betriebsklima: Beim Gütetermin sagte der Geschäftsführer auf Vorhalt der Richterin, daß er doch wohl grundsätzlich mit dem Betriebsrat sprechen müsse: Er befinde sich im Krieg und da spreche man nicht mehr… KollegInnen der HAG bitten um Solidarität und Besuch beim Verfahren!
  • Gerichtstermin BR – HAG am 9.10.18: HAG (letztmalig?) vor Gericht zum Abschluss der erstinstanzlichen „Prozesswelle“ 
    Mit dem anstehenden Kammertermin am 9. Oktober beim Arbeitsgericht Hamburg nimmt eine Welle erstinstanzlicher Verfahren zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der HAG ihr vorläufiges Ende. Der Kammertermin ist der Letzte in einer Reihe von einem Dutzend Gerichtsterminen, die ihre Ursache in dem Vorgehen  der Geschäftsführung vom damaligen Juli haben. Er schließt sozusagen eine erstinstanzliche „Prozesswelle“ ab. Es geht bei diesem Verfahren nochmal grundsätzlich um die Frage, welche Rechte und Pflichten die Akteure Betriebsrat und Geschäftsführung auf dem Feld der Betriebsverfassung haben? Welche Nachweispflichten darf eine Geschäftsführung der Arbeitnehmer/innenvertretung auferlegen? Welche Rechte hat ein Betriebsrat, dies zurück zu weisen? (…) Der BR der HAG trifft sich mal wieder mit der Geschäftsführung vor Gericht – diesmal zu einem für uns wichtigen Kammertermin in dem kollektivrechtlichen Beschlussverfahren, in dem es um die Stundenstreichungen und den Streit um die Erforderlichkeit der BR-Arbeit geht. Wir freuen uns über solidarische Unterstützung!“ Aus der Pressemitteilung des Betriebsrats der HAG zum Kammertermin Betriebsrat vs. HAG e.G. am Dienstag, 9. Oktober 2018 am Arbeitsgericht Hamburg, Sterbekstr. 96, Saal 315, Uhrzeit: 10:45
  • Gütetermin beim Arbeitsgericht Hamburg am 17.01.18: Geschäftsführung HAG vs. Betriebsräte HAG 
    Am 17.01.18 findet um 9 Uhr der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Saal 324 statt. Es geht darum, dass die Geschäftsleitung der HAG die Kostenübernahme für eine „Arbeitsrecht 2“-Schulung für mehrere Betriebsräte, die bereits im letzten Sommer stattgefunden hat, verweigert. Es wird um solidarische Begleitung gebeten in der Osterbekstraße 96 (U-Bahn: Saarlandstr.).
  • Spendenaufruf von KollegInnen der HAG 
    „… Wir versuchen natürlich, uns juristisch dagegen zu wehren, obwohl auch unsere Anwält_inn_e_n inzwischen nicht mehr bezahlt werden. Es scheint uns dringend geboten, hiergegen politisch aktiv zu sein. Das verursacht zusätzliche Kosten. Zum Beispiel werden welche von uns zur Betriebsräte-Konferenz gegen Bossing, Mobbing & Co. nach Mannheim fahren; dafür entstehen uns Fahrtkosten. Wir bitten Euch hier und heute um Eure Solidarität und um Spenden, um diese zusätzlichen Kosten stemmen zu können…“ Aus dem Spendenaufruf an die Gewerkschaftslinke Hamburg. Spendenkonto: Arnika Kuff, IBAN: DE 13 2004 0000 0404 1547 00, Verwendungszweck: Spende gegen Fertigmacherei
  • Arbeitgeber bedroht Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsenthebung
    In der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) greift die Geschäftsführung den Betriebsrat zunehmend massiv an. Jüngster Akt: der Betriebsratsvorsitzende Karl S. wird doppelt abgemahnt und mit einem Amtsenthebungsverfahren bedroht. „Seit der Juni-Gehaltsabrechnung erleben wir in der HAG massive Angriffe auf unsere betriebsrätliche Selbstorganisation“, sagt Karl S., Betriebsratsvorsitzender einer Genossenschaft, deren Unternehmenszweck es ist, selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Elf von zwölf in der HAG tätigen Betriebsräten wurden in ihrem Ehrenamt geleistete Stunden teilweise nicht anerkannt. Beim Vorsitzenden waren es insgesamt 36. (…) Dann kam der nächste Eklat. Wie aus heiterem Himmel erhielt der BR-Vorsitzende nun eine Dienstanweisung des Arbeitgebers. Er sollte an fünf Tagen in der Assistenz arbeiten und seine Betriebsratsarbeit ruhen lassen. „Ich hatte dem Arbeitgeber vorab mitgeteilt, an welchen Tagen ich Betriebsratsarbeit machen muss!“, sagt Karl S. Der Vorsitzende weigerte sich, der Dienstanweisung Folge zu leisten und verwies auf die Rechtslage. „Vom Gesetz her ist es klar geregelt, dass Betriebsratsarbeit vorgeht.“ Vier Wochen später kam das Schreiben des Unternehmens mit einer doppelten Abmahnung und der Androhung eines Amtsenthebungsverfahrens. (…) Das Gremium setzt nun darauf, dass die Gerichte den Arbeitgeber in die Schranken weisen.“ Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 02.10.2017 dokumentiert bei Arbeitsunrecht samt dem Verweis auf die Hintergründe externer Link
  • Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung am 24.6.2916: Betriebsräte der HAG wegen Abmahnung vor Gericht
    Die ‚Arbeitgeberseite hat zwei neue Anträge eingereicht, einen zur Impressumspflicht, einen Antrag auf grobe Pflichtverletzung durch den BR nach §23 BetrVG. Es kam zu keiner Entscheidung heute. Der Richter strebt einen Vergleich an, den er ausformulieren wird. Dieser wird beinhalten, dass der BR sich verantwortlich im Sinne des Presserechts für die Inhalte der BR-Zeitung kennzeichnen muss und die Abmahnungen aus den Personalakten entfernt werden.
    Die für uns wichtigere Frage, ob die Veröffentlichung der Text in der BR-Info legitim waren, will der Richter nicht entscheiden, da drückt er sich. Wir haben den zweiten Antrag der Arbeitgeberseite auf grobe Pflichtverletzung nun unterstützt, um in der Frage mehr rechtliche Klarheit zu bekommen. Die Entscheidung, ob aber vielleicht doch der Vergleich des Richters angenommen wird, ist dem jetzt aber noch vorgeschaltet. So viel erst Mal dazu. Ausführlicherer Bericht folgt
    .“ Info der KollegInnen der HAG zum Ausgang der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
  • [Gerichtsverhandlung am 24.6.2916] Betriebsräte der HAG wegen Abmahnung vor Gericht
    Im Juli letzten Jahres wurden in der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) sämtliche Mitglieder des Betriebsrats sowie fünf der sechs Ersatzmitglieder individuell von der Geschäftsführung abgemahnt. Am 24. Juni findet nun die Gerichtsverhandlung statt. „In der anstehenden Verhandlung geht es zum einen um die Legitimität dieser Abmahnungen, aber vor allem um die Frage, wie weit das Informationsrecht und die Meinungsfreiheit des Betriebsrates eingeschränkt werden darf“, erklärt Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der HAG…“ Pressemitteilung des Betriebsrats der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G. vom 16.06.2016 – Kommt zahlreich und unterstützt den Betriebsrat der HAG gegen die Einschüchterungsversuche der Geschäftsführung und die Behinderung von Betriebsratsarbeit: Freitag, 24. Juni, 10.00 Uhr, Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg, 1. Stock, Saal 119
  • Hamburger Sozial-Dienstleister verschickt Massen-Abmahnung wegen Betriebsrats-Info | Gütetermin ergebnislos
    Am Dienstagmorgen erschienen im Hamburger Arbeitsgericht einige UnterstützerInnen des Betriebsrates der HAG (Hamburger Assistenz Genossenschaft). Wir mußten in einen größeren Saal umziehen, damit das Recht auf Öffentlichkeit gewahrt blieb. (…)Nach über einstündigem Palaver zwischen dem Vorsitzenden Richter und den beiden Anwälten, bei dem der Richter nur mehrfach empfehlen konnte, daß Geschäftsleitung und Betriebsrat mehr kommunizieren sollten, sagte er den nächsten Termin an: April 2016…“ Zwei Berichte aus dem Gerichtssaal vom 7.12.2015 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • „Das war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft!“
    Aufgrund eines Artikels in der Betriebsrat-Zeitung wurden 15 Betriebsräte der Hamburger Assistenz-Genossenschaft (HAG) abgemahnt. Am 2. Dezember findet nun die Güteverhandlung vor dem Hamburger Arbeitsgericht statt.

„Warum sollten in einem betriebsrätlichen Info-Blatt nicht Geschichten aus der Arbeitswelt unseres Unternehmens zu lesen sein, die von Grenzerfahrungen berichten?“, fragt sich Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der Genossenschaft und fügt hinzu: „Die BR-Info ist unser Beitrag zur betriebsinternen Öffentlichkeit!“ Die Arbeitnehmervertretung sieht sich durch die individuellen Abmahnungen der Mitglieder eines kollektiven Gremium vom Unternehmen ungerechtfertigt angegriffen.

Anlass dafür boten zwei anonymisierte Texte, die in der Publikation BR-Info erschienen sind. Der eine berichtet von einem Ladendiebstahl, den ein Rollstuhlfahrer unter Hilfestellung seines Assistenten beging. In der anderen Geschichte wird der Lebensgefährte einer Rollstuhlfahrerin sexuell übergriffig. Die in den Texten beschriebenen Personen seien zwar dem Betriebsrat bekannt, jedoch seien die Handlungen strafrechtlich betrachtet längst verjährt, die erzählten Geschichten „Erfahrungsmaterial, nichts weniger als Lehrstücke über Grenzerfahrungen in diesem Job“, sagt Karl Schaaf, stellvertretender Vorsitzender des Gremiums.

Die Geschäftsführung begründet die Abmahnung damit, die Betriebsräte hätten den Betriebsfrieden gestört und der HAG Schaden zugefügt. Zudem unterstellt die Unternehmensleitung den Arbeitnehmervertretern mit der Publikation einen Generalverdacht gegenüber den assistenznehmenden Kunden der Genossenschaft zu streuen. Dieser besteht darin, dass sozusagen verallgemeinert Rollstuhlfahrer ihre persönlichen Assistentinnen in Straftaten hineinziehen und diese sexuell belästigen. Solche Anschuldigungen will der Betriebsrat der HAG nicht auf sich sitzen lassen. Bei der Veröffentlichung sei es überhaupt nicht darum gegangen, „die HAG und allgemein Menschen mit Behinderung in ein schlechtes Licht zu rücken“, sagt Schaaf. Vielmehr sei das einzige Anliegen gewesen, „Kolleg/innen zu informieren, welche Grenzsituationen in der Assistenz passieren können!“ Die Geschichten seien Fallbeispiele, wie sie in jeder Branche in Fortbildungen erzählt würden.

Zudem unterstützt der Betriebsrat der HAG voll und ganz die Aussage der Geschäftsführung, „dass schwere Missstände sofort bei den zuständigen Abteilungsleitern anzuzeigen sind!“ Der Betriebsrat schließt aus, dass Geschichten publiziert werden, die Grenzerfahrungen schildern, unter denen Kolleg/innen aktuell leiden. „Dafür gibt es andere – direkte Wege!“.

Die Betriebsräte der HAG hatten gegen das Vorgehen ihrer Geschäftsführung gerichtliche Schritte eingeleitet. Die rechtliche Absicherung der betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit von gewählten Arbeitnehmervertretungen ist gerichtlich immer wieder bestätigt worden. Eine Geschäftsführung müsste eigentlich über diese Rechte im Bilde sein. „Dies war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft“, vermutet BR-Vorsitzende Ludwig. Sie sieht dahinter einen Akt der Einschüchterung. „Die wollen uns Angst machen, damit unsere BR-Info, unser Sprachrohr, das den Geist der freien Aussprache atmet, sich selbst thematisch und inhaltlich beschränkt!“ Ludwigs Fazit lautet: „Mit den Abmahnungen hat die Geschäftsführung versucht, durch Repression unsere Arbeit zu behindern.

Die Anwältin der Betriebsräte, Christiane Knack, betrachtet die Publikation als einen vom Betriebsverfassungsgesetz gedeckten Zweck. Aus ihrer Sicht geht der Vorwurf „Störung des Betriebsfriedens“ ins Leere. Sie betrachtet den Vorgang als „rechtswidrige Einschüchterung.“ Die Unternehmensleitung habe rechtswidrig in die Selbstorganisationsrechte des Betriebsrates und in dessen Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen!

Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, beginnt nächsten Mittwoch, dem 02.12.2015, um 09:40 Uhr im Saal 119.

Betriebsrat der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G.
25.11.2015

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89902
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