Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter – Klage vom Gericht abgewiesen

Dossier

Aktion Fabienne„… Eine Fallmanagerin des Jobcenters für den Kreis Osterholz klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt. Die seien nämlich vom Jobcenter auf rechtswidrige Weise in sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) gedrängt worden – per Serienbrief, ohne vorherige Anhörung. Sie selbst sei angewiesen worden, bei Verstößen der Klienten gegen die Serien-EGV die Sozialleistungen zu kürzen oder zu streichen. (…) Mit ihrer Klage wollte die 35-Jährige vor allem erreichen, dass sie in solchen Fällen keine Sanktionen mehr verhängen muss. Doch das Gericht wies ihre Klage ab: Bei den Serienbriefen habe es sich nur um einen inzwischen beendeten Modellversuch gehandelt, und über die Vergangenheit wollte das Gericht nicht mehr urteilen. Die Unterlegene, die wegen des Konflikts schon seit Monaten krankgeschrieben ist, überlegt jetzt, ob sie Rechtsmittel einlegt…“ Artikel von Eckhard Stengel vom 24. Mai 2016 bei der Neuen Osnabrücker Zeitung online externer Link. Etwa eine neue Fabienne? Wir erinnern an die Aktion „Gesucht wird die deutsche Fabienne“ (im LabourNet-Archiv). Siehe einen Kommentar von Tacheles und neu:

  • Hartz-IV: Nicht wegschauen, auch wenn es einfacher wäre New
    2016: Die Fallmanagerin Jana Grebe verklagt ihr Jobcenter wegen menschenunwürdigen Umgangs mit Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern. Eine Mail im Oktober bringt alles zurück: die Angst, den Stress, die Unsicherheit. Knapp vier Jahre ist es her, als Jana Grebe sich ein Herz fasste und gegen das Jobcenter im Kreis Osterholz klagte – ihren Arbeitgeber. Es war der Beginn eines mutigen Kampfes, der in einer Niederlage endete. „Ich bin mit der Klage voll gegen die Wand gefahren“, erzählt Grebe. Sie muss sich sammeln, die Mail mit der Interview-Anfrage hat sie überrascht. Sie wird nicht mehr oft nach der Sache im Jahr 2016 gefragt. (…) Herbst 2020. Nach ihrer Kündigung hat Jana Grebe zwei Ausbildungen absolviert, ist heute ihre eigene Chefin: Als Selbstständige hilft die inzwischen 39-Jährige Unternehmen, eine positive und produktive Betriebskultur zu entwickeln – ohne Angst, Stress oder Unsicherheit. Sie ist angekommen. „Ich weiß, dass ich damit nicht die Welt verändern kann. Aber im Kleinen hilft es vielleicht doch.“ Mit der Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber hat Jana Grebe abgeschlossen – in manchen Momenten. In anderen nicht, dann ärgert sie die juristische Niederlage. Geblieben ist eine Lektion, ein Lebensmotto: „Ich kann nicht mutig sein, ohne Angst zu haben.““ Artikel von Steffen Herrmann vom 24.10.2020 in der FR online externer Link
  • „Jobcenter Rebellin“ mit dem „Preis für Zivilcourage“ ausgezeichnet 
    Am 29. Oktober wurde Jana Grebe mit dem „Preis für Zivilcourage“ durch die Solbach-Freise-Stiftung ausgezeichnet. Jana Grebe arbeitete bis zu ihrer Selbstkündigung als Fallmanagerin im Jobcenter in Osterholz-Scharmbeck. Ich durfte die Laudatio halten, die ich hier einstelle…“ Meldung samt Laudatio von und bei Inge Hannemann vom 30.10.2017 externer Link – bereits im Juni gemeldet, nun vollzogen – wir gratulieren und bitten um Nachahmung!
  • (Ex)- Fallmangerin Jana Grebe vom Job-Center Osterholz-Scharmbeck erhält Preis für Zivilcourage: „Ich kann doch nicht angewiesen werden gegen die Menschenwürde zu verstoßen“ 
    Sie wird für ihren Einsatz gegen die unsozialen Vorschriften im Job-Center Osterholz-Scharmbeck ausgezeichnet. (…) Frau Grebe sollte als Fallmanagerin den Unterzeichnern dann bei Verstößen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst monatelang amtsintern und später mit einer leider erfolglosen Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Verden…“ Meldung von und bei der Solbach-Freise-Stiftung externer Link – wir gratulieren!
  • Jobcenter-Rebellin aus Osterholz-Scharmbeck: Dank und Hinweis auf Artikel und Spendenaktion
    „… Neben vielen Einzelpersonen hat sich darüber hinaus Herr Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäfts-führer vom Paritätischen Gesamtverband gemeldet, seine Solidarität bekundet und letztlich für mich eine Spendenaktion ins Leben gerufen (…) Hier wurden bereits 940,00 € gesammelt, um die für mich entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten begleichen zu können. Damit hätte ich niemals gerechnet und freue mich unglaublich über diese Unterstützung, die Anteilnahme und die Solidarität!!!…“ Die Stellungnahme der „Jobcenter-Rebellin“ externer Link veröffentlicht bei Harald Thomé
  • Spendenaufruf: Hilfe für Jobcenter-Rebellin
    Eine sehr couragierte und mutige Streiterin gegen Unrecht und Willkür in Jobcentern braucht unsere Hilfe. Ich in der letzten Woche durch einen Artikel in der Frankfurter Rundschau darauf gestoßen. Die Jobcenter-Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen hatte sich geweigert, rechtswidrige Sanktionen – sprich: Kürzungen – gegen Hartz-IV-Bezieher zu vollstrecken. Sie hat sogar ihren eigenen Arbeitgeber, das Jobcenter, wegen seiner schikanösen Praktiken verklagt, scheiterte aber vor Gericht. Nun ist sie selbst arbeitslos und hat 3.000 Euro Schulden für die Gerichtskosten. Ich habe mit dem zuständigen Korrespodenten der Frankfurter Rundschau direkt Kontakt aufgenommen. Es gibt überhaupt keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt seines Berichtes. Auch mit der ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiterin habe ich gesprochen.  Diese couragierte Frau hat unsere Unterstützung verdient. Lassen wir sie nicht allein auf ihren Schulden sitzen, die ihr durch ihren Einsatz und ihren Kampf enstanden sind. Jeder einzelne Euro hilft und ist ein Zeichen der Solidarität mit dieser wackeren Frau und gegen Sanktionen in Hartz IV…“ Spendenaufruf organisiert von Ulrich Schneider externer Link
  • Jobcenter-Rebellin gibt auf
    Eine Jobcenter-Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck bei Bremen hat ihren Kampf gegen angeblich rechtswidrige Praktiken ihrer Behörde aufgegeben und ihre Stelle gekündigt. Jetzt ist sie selber arbeitslos und muss die Kosten für einen verlorenen Arbeitsgerichtsprozess abbezahlen. Wie die FR im Mai berichtete, hatte die 35-Jährige ihren eigenen Arbeitgeber verklagt: Sie wollte nicht dazu gezwungen werden, bestimmte Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen. (…) Um dies zu verhindern und vor allem, um solche Praktiken generell als rechtswidrig einstufen zu lassen, hätte die 35-Jährige gerne Berufung gegen das Arbeitsgerichtsurteil eingelegt. Doch dafür fehlte ihr, wie sie sagt, das nötige Geld. Schon für die erste Instanz seien ihr rund 3000 Euro Verfahrenskosten entstanden, die sie noch immer abbezahle. Sie wolle sich und ihrer Familie nun weitere finanzielle und emotionale Belastungen ersparen. Statt Berufung einzulegen, hat sie jetzt – nach monatelanger Krankschreibung – ihre unbefristete Stelle gekündigt, damit sie nicht doch noch „die aus meiner Sicht rechtswidrigen Sanktionen umsetzen“ müsse...“ Artikel von Eckhard Stengel vom 15. Dezember 2016 bei der FR externer Link
  • Per Dienstanweisung Menschenwürde missachten müssen. Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter wegen widerrechtlichem Umgang mit Leistungsbeziehern
    Rechtsverstöße von Behörden werden meist durch die Arbeit von investigativen Journalisten oder von Whistleblowern aufgedeckt. Jetzt hat eine Fallmanagerin des Jobcenter im Landkreis Osterholz diese Funktion übernommen und ihren Arbeitgeber verklagt, weil „sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt“ und von ihren Vorgesetzten angewiesen wurde, „klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“. (…) Dieser Fall zeigt deutlich, wie eingeschränkt die Möglichkeiten von Mitarbeitern sind, gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln vorzugehen. Zwar gibt es die sogenannte Remonstartionspflicht, welche Beamte und auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verpflichtet, rechtswidrige Vorgänge zu melden und in § 63 BGB geregelt ist. Hierbei muss sich der Mitarbeiter an den direkten Vorgesetzten wenden und seine Bedenken zum Ausdruck bringen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, müssen die jeweils folgenden Vorgesetzten informiert werden. Wird die Weisung auch vom dritten Vorgesetzten bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet. All diese Schritte wurden von der Mitarbeiterin gegangen, offensichtlich wurde dies vom Gericht jedoch nicht beachtet…“ Kommentar der Tacheles Online Redaktion vom 06.06.2016 externer Link , darin weitere Hintergründe
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=98792
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