Einstweilige Verfügung gegen kritsche Informationen: Der Tönnies-Konzern geht gegen aktion./.arbeitsunrecht vor
Dossier
„Die berüchtigte Berliner Medien(verhinderungs)-Kanzelei, die regelmäßig und berechenbar für den Tönnies-Konzern aktiv wird, konnte vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin (Vorsitzender Richter: Holger Thiel) eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht erwirken. Der Beschluss ist auf verschiedene Weise skandalös: Unser Anwalt erhielt keine Möglichkeit zur Stellungnahme, die Gegenseite konnte keine glaubhafte Vollmacht beibringen, einzelne Punkte sind inhaltlich geradezu hanebüchen… Doch davon lassen wir uns jetzt – mitten in der Vorbereitung auf den Aktionstag #FREITAG13 – nicht beeindrucken. (…) Besonders sensibel reagiert Tönnies offenbar auf Behauptungen zu Lohn und Gerechtigkeit, Lohn-Dumping, eventuelle Arbeitszeitverstöße und zum Aufkauf von anderen Schlachthöfen im Stil einer Heuschrecke. Wir werden den anstehenden Medien-Prozess durch vertiefende Recherchen und Zeugenaussagen zu einem Tribunal gegen Tönnies und die Praktiken von Schertz Bergmann verwandeln…“ Pressemitteilung von aktion./.arbeitsunrecht vom 03. September 2019 (per e-mail), in der um Spenden für deren Rechtshilfe-Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt gebeten wird. Siehe dazu:
- Tönnies zieht das Ringelschwänzchen ein – Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht
„… Bereits am 07.11.2019 hat Tönnies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht zurückgezogen (Landgericht Berlin Az. 27 O 474/19). Die Nachricht darüber erreichte uns erst am 22.11.2019. Die Pressekammer Berlin bleibt damit ihrer Linie treu, schlampig zu arbeiten und die Aktion gegen Arbeitsunrecht systematisch zu benachteiligen. Die 27. Kammer des Berlin Landgerichts unter dem Skandal-Richter Holger Thiel (bekannt durch sein „Künast-Urteil“) hatte am 30.08.2019 eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht e.V. durchgewunken, die sich auf oben genannte Details bezog (Lohnraub, systematische Expansion in Deutschland und Europa im Stil einer Heuschrecke, 16 Stunden-Schichten), wesentliche Kritikpunkte jedoch nicht tangierte. Damit wollte die Tönnies-PR offensichtlich unseren Aktionstag #Freitag13 sabotieren und die Aktion gegen Arbeitsunrecht diskreditieren. (…) Die Aktion gegen Arbeitsunrecht wird auch ohne anstehende Gerichtstermine in Berlin am Ball bleiben. Wir bereiten ein Tönnies-Tribunal für September 2020 vor. In die Freude über die Nachricht mischte sich im Büro der aktion./.arbeitsunrecht auch Bedauern: Zu gerne hätten wir in einem öffentlichen Verfahren das kriminogene System Tönnies seziert. Ehemalige und aktuell bei Tönnies Beschäftigte hätten ebenso als Zeugen geladen werden können wie der Verantwortliche des dänischen Firmenkonstrukts, dem der Tönnies-Konzern gehört…“ Pressemitteilung vom 22. November 2019 bei arbeitsunrecht in deutschland
- Fake-News: Erfolg gegen Tönnies & Schertz Bergmann
„Jetzt ist es amtlich: Gesprächsangebot an #FREITAG13-Aktivisten war frei erfunden. Tönnies erkennt einstweilige Verfügung des Landgerichtes Köln als endgültige Regelung an
Die Tönnies Holding AG hat der Aktion gegen Arbeitsunrecht nie ein Gesprächsangebot gemacht. Entsprechende Meldungen der Tönnies PR unter André Vielstädte im Vorfeld des bundesweiten Aktionstags #FREITAG13. September 2019 waren frei erfunden. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht wird die Tönnies AG im nächsten Schritt dazu zwingen, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. (…) Zahlreiche Medien hatten diesen Schlenker der Tönnies-PR übernommen. Der Tenor: Das sind Radikale, mit denen lässt sich nicht reden… Der Konzern und seine gefürchtete Medienkanzlei Schertz Bergmann haben nun offiziell erklärt, die Tatsache anzuerkennen, dass es nie ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben hat. Sie gehen nicht gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vor. Gleichzeitig geht der Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht seinerseits gegen eine einstweilige Verfügung vor, die Tönnies mit Schertz Bergmann vor der Pressekammer Berlin erwirken konnte. Die Tönnies-Kritiker wollen den anstehenden Prozess vor dem Landgericht Berlin in ein Tönnies-Tribunal verwandeln, indem sie Manager, Geschäftsführer, Zeugen und Experten vorladen. Strittig sind drei Punkte: Geschieht im kriminogenen Sub-Unternehmer Milieu des General-Unternehmers Tönnies Lohnraub? Sind Arbeitszeiten üblich, die den gesetzlichen Rahmen sprengen? Unter welchen Bedingungen werden die Arbeiter gefeuert? Jüngste Pressemitteilungen über Schlachthof-Kontrollen in NRW sprechen von illegalen Schichten bis zu 16 Stunden – ohne allerdings konkrete Arbeitgeber zu benennen. Wie lässt sich die europaweite Expansion des Tönnies-Konzerns im Stile eine Heuschrecke erklären und beschreiben? Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch den Vorsitzenden Richter der Pressekammer: Holger Thiel sprach am 9.9.2019 das Skandal-Urteil im Fall Künast (Az: 27 AR 17/19), das selbst von unternehmernahen Anwälten als untragbar bewertet wird. Renate Künast darf demnach auf Facebook als „Sondermüll“, „Schlampe“ und „Drecks F*tze“ beschimpft werden…“ Pressemitteilung vom 18. Oktober 2019 von und bei Arbeitsunrecht
- Arbeitsunrecht erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tönnies – Tönnies‘ PR-Abteilung verbreitet Fake-News
„… Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht erwirkte am 30. September 2019 am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Tönnies Holding ApS & Co. KG und deren Pressesprecher André Vielstädte (Az. 28 O 356/19). Die Behauptung ist zu unterlassen, es habe ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben, auf das die Initiative nicht reagiert habe. Unter der Überschrift „Tönnies wehrt sich: Buntes Wochenende mit 87 Nationen“ hieß es auf der Tönnies-Website: „Die Vorwürfe des Vereins gegen Arbeitsunrecht e.V. sind falsch. Auf die Gesprächseinladung und das Angebot zu einem inhaltlichen Dialog hat der Verein nicht reagiert, daher haben wir gegen den Verein Unterlassungsansprüche durchgesetzt, die aktuell vollstreckt werden.“ sagt Dr. Vielstädte. (…) Im Vorfeld des Aktionstags hatte Tönnies die gefürchtete Medienkanzlei Schertz Bergmann beauftragt. Sie sollte durch Androhung drakonischer Strafzahlungen die Rücknahme kritischer Berichterstattung erwirken. Das geschieht offensichtlich routinemäßg und ereilte zuvor u.a. den Jour Fixe der Gewerkschaftslinken Hamburg und das Bündnis gegen die Tönnies Erweiterung in Rheda-Wiedenbrück. Tönnies hatte vor dem Kampagnentag „Schwarzer Freitag der 13.“ per Einstweiliger Verfügung mehrere unserer Darstellungen unter Strafe verbieten lassen, unter anderem, dass in Tönnies-Schlachhöfen über Subunternehmen organisierter Lohnraub stattfindet. Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht verweigerte die Unterzeichnung der Unterlassungsaufforderung. Die 27. Kammer des Berlin Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Holger Thiel, hat am 30.08.2019 eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht e.V. durchgewunken, die sich auf drei Details bezog (Lohnraub, systematische Expansion in Deutschland und Europa im Stil einer Heuschrecke, Arbeitszeiten), wesentliche Kritikpunkte jedoch nicht tangierte. Während Clemens Tönnies den Aktionstag #Freitag13 durch seine rassistisch-wirren Äußerungen vor der Handwerkerschaft Paderborn am 1. August 2019 befeuerte, gelang Presse-Richter Holger Thiel ein ähnliches Kunststück durch sein verstörendes Fehlurteil im Fall Künast. (…) Der Verein bereitet sich nun auf die Hauptverhandlung vor. Dazu Presse-Sprecher Elmar Wigand: Wir werden den Berliner Prozess in ein Tönnies-Tribunal verwandeln…“ Beitrag von Jessica Reisner vom 4. Oktober 2019 bei arbeitsunrecht in deutschland
- Für Arbeitsbedingungen bei Tönnies siehe unsere Rubrik zur Fleischbranche